Hallo,
vielen Dank und * für deine Antwort und den vorgeschlagenen Ausweichmöglichkeiten. Ich überlege mir noch was ich weitergebe und was ich lieber für mich behalte, ich will die Dame ja nicht kränken.
Also meine Frage ist dahingehend beantwortet, dass es zwar in den Kreditkartenverträgen schriftlich festgehalten ein Mindestalter gibt, aber von einem Höchstalter in den Bedingungen nichts steht und es aber eingebürgert ist und das heißt es unterliegt der Willür dem Befinden der Bank und des Bankmenschen?
zurückfließt. Ob das richtig oder falsch ist steht ja hier
nicht zur Debatte.
Ist richtig, das steht hier nicht zur Debatte, aber ich werde morgen direkt zu der Bank fahren und die Details klären, bevor ich die alte Dame zu sehr aufrege, es genügt ja wenn es in mir brodelt.
Ich meine es geht ja nicht um einen Langzeitkredit, es wird ja der Minikredit im Folgemonat vom Bankkonto abgebucht und der Kreditkartensaldo ausgeglichen.
dass sich die Dame eine prePaid-Kreditkarte geben lässt
Ja, das könnte ich ihr vorschlagen, aber was soll ich ihr sagen wenn sie mich fragt wieso sich das Kreditkarte nennt und nicht Guthabenkarte.
Aber das mit der Partnerkarte die ihr eines ihrer Kinder gewähren könnte, davon sage ich ihr besser nichts - ich finde das schon sehr kränkend und diskriminierend der älteren Generation gegenüber.
Nach dem Motto „Du wirst mich zwar beerben, aber bitte bitte stehe mir vorher für eine Kreditkarte gut!“
mannomann diese Banken
Nochmal Danke und Grüße
Selina