Hallo;
hier meine Antwort (ohne Haftung).
1. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Risiko zu versichern.
Vorab: Es gibt m.E zwei größere Unterscheidungen:1.1. nach einem Schaden 1.1.1.) Sachschaden:
Kostenpostion im Versicherungsvertrag prüfen (z.B Gebäude oder Inhaltsversicherung)
1.1.2.) Haftpflicht:
Gibt es einen Schadenverrursacher, so haftet dieser ggf. auch für den dadurch entstanden Schaden aus Mietausfall. Zu prüfen wäre dann,
- haftet der Verursacher für den Schaden (z.B Haftung aus Delikt; § 823 I BGB ist hier wohl die bekannteste Anspruchsgrundlage).
- hat der Verursacher eine entsprechende Versicherung
- und deckt die Gesellschaft auch diese Schäden (was i.d.R auch der Fall sein dürfte).
Vorsicht: Haftung und Deckung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. 1.2. ohne Schaden (z.B Insolvenz des Mieters)Hier müssen die Bedinungen geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen ein ersatzpflichter Anspruch gegen deinen Versicherer entsteht.
- Das dürfte bei mehreren Versicherungen angeboten werden.
Hiermal ein Link zur Allianz (https://www.allianzdeutschland.de/news/news-2012/13-…). Es gibt aber bestimmt mehrere Anbieter. Wer ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis hat, vermag ich nicht zu sagen. Du solllst dich hier von einem Speziallisten beraten lassen.
Dabei ist m.E ein „guter Versicherungsmakler“ die beste Wahl. Aber was heißt schon *Guter" (leider gibt es hier auch „schwarze Schafe“).
- m.E sollst Du vor allen die Bedingungen prüfen(wann die Mietausfallversicherung, was übernimmt und wann die Versicherung die Leistung verweigert).- s.a. meine Anmerkungen oben -
Beachte:Ist es wirklich wirtschaftlich sinnvoll, das Riksio über einen Versicherungsvertrag abzudecken?4. Läßt sich pauschal so leider nicht von mir beantworten. Hier müßtest Du das Preis-/Leistungverhältnis prüfen. Die Preise kannst du noch relativ einfach vergleichen. Bei den Bedingungen ist es aber schon schwieriger (es sei denn, Du machst den ganzen Tag nichts anderes).
5. Wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, kann diese auch steuerlich geltend gemacht werden. Ggf. könntest Du aber auch prüfen inwieweit, die Ausgabe auch auf Mieter umgelegt werden kann (bin aber kein Speziallsit für SteuerMietfragen).
Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
MfG
RFK