Gibt es ein Mietausfallversicherung auch bei Vermietung von Gewerberäumen?

Hallo,

Gewerberäume  sollen vermietet werden, doch der Mieter  will nur von Periode zu Periode seinen Mietvertrag verlängern können.
Dadurch gibt es ein gewisses Risiko des zeitweiligen Leerstands für den Vermieter.

Hierzu nun einige Fragen:frowning:1)
Lässt sich dieses Risiko ausschließen oder eingrenzen, indem so etwas wie eine Mietausfallversicherung abgeschlossen wird?
(2)
Und wenn ja, welche Versicherer bietet solche Versicherungen an?

(3)
Worauf sollte der Vermieter (= Versicherungsnehmer) achten?

(4)
Mit welchem Versicherungsbeitrag muss gerechnet werden?

(5)
Lässt sich dieser Beitrag ggf. steuerlich von den Mieteinnahmen absetzen?

Vielen Dank für alle Expertenantworten!

Hallo!

So eine VS schützt vor NICHTZAHLUNG des Mieters, nicht vor Leerstand, weil man keinen neuen Mieter/Pächter findet !

Hier ein Preisbeispiel :

Das Risiko, Opfer teurer Mietnomaden zu werden, lässt sich mit der …*…-Versicherung günstig eingrenzen. Lassen Sie den Mietausfall sowie einen möglichen Sachschäden bis zu 5.000 Euro versichern, kostet das im jahr 124 Euro. Weitere Versicherungssummen sind 10.000 bzw. 15.000 Euro, die 204 bzw. 264 Euro Jahresprämie kosten.
( *Name entfernt)

Alle bekannten Versicherungen bieten das an, auch für gewerbliche Objekte.
 

MfG
duck313

Hallo;

hier meine Antwort (ohne Haftung).

1. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Risiko zu versichern.

Vorab: Es gibt m.E zwei größere Unterscheidungen:1.1. nach einem Schaden 1.1.1.) Sachschaden:
Kostenpostion im Versicherungsvertrag prüfen (z.B Gebäude oder Inhaltsversicherung)
1.1.2.) Haftpflicht:
Gibt es einen Schadenverrursacher, so haftet dieser ggf. auch für den dadurch entstanden Schaden aus Mietausfall. Zu prüfen wäre dann,

  • haftet der Verursacher für den Schaden (z.B Haftung aus Delikt; § 823 I BGB ist hier wohl die bekannteste Anspruchsgrundlage).
  • hat der Verursacher eine entsprechende Versicherung
  • und deckt die Gesellschaft auch diese Schäden (was i.d.R auch der Fall sein dürfte).
    Vorsicht: Haftung und Deckung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. 1.2. ohne Schaden (z.B Insolvenz des Mieters)Hier müssen die Bedinungen geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen ein ersatzpflichter Anspruch gegen deinen Versicherer entsteht.
  1. Das dürfte bei mehreren Versicherungen angeboten werden.

Hiermal ein Link zur Allianz (https://www.allianzdeutschland.de/news/news-2012/13-…). Es gibt aber bestimmt mehrere Anbieter. Wer ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis hat, vermag ich nicht zu sagen. Du solllst dich hier von einem Speziallisten beraten lassen.

Dabei  ist m.E ein „guter Versicherungsmakler“ die beste Wahl. Aber was heißt schon *Guter" (leider gibt es hier auch „schwarze Schafe“).

  1. m.E sollst Du vor allen die Bedingungen prüfen(wann die Mietausfallversicherung, was übernimmt und wann die Versicherung die Leistung verweigert).- s.a. meine Anmerkungen oben -
    Beachte:Ist es wirklich wirtschaftlich sinnvoll, das Riksio über einen Versicherungsvertrag abzudecken?4. Läßt sich pauschal so leider nicht von mir beantworten. Hier müßtest Du das Preis-/Leistungverhältnis prüfen. Die Preise kannst du noch relativ einfach vergleichen. Bei den Bedingungen ist es aber schon schwieriger (es sei denn, Du machst den ganzen Tag nichts anderes).

5.  Wenn es sich um eine betriebliche Ausgabe handelt, kann diese auch steuerlich geltend gemacht werden. Ggf. könntest Du aber auch prüfen inwieweit, die Ausgabe auch auf Mieter umgelegt werden kann (bin aber kein Speziallsit für SteuerMietfragen).

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

MfG
RFK

Hallo,

die Antwort wurde bereits gegeben - mehr kann ich dazu auch nicht sagen, da meines Wissens nach keinen besseren Link gibt: (https://www.allianzdeutschland.de/news/news-2012/13-…

Vielen Dank dass Du mich ausgewählt hast.

Ich wünsche noch eine schöne Woche.

Gruß - Manfred

Guten Abend!

1. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Risiko zu
versichern.

Beim Fragesteller gingen die Begriffe durcheinander. Tatsächlich möchte er sich nicht gegen Mietausfall versichern, sondern gegen Leerstand. Solche Versicherung wird er aber nicht finden und falls wider Erwarten doch, dann für Prämien, die ihn den Leerstand wohl lieber ohne Versicherung ertragen lassen.

Gruß
Wolfgang

Hallo H. Kohlhaas,

die Mietausfall-Versicherung bezahlt Ihnen nicht den Leerstand sondern das Nichtbezahlen einer Miete trotz bestehendem Mietvertrag. Typisches Beispiel hierfür sind die „Mietnomaden“. Deshalb vermute ich, dass Sie grundsätzlich den Sachverhalt aus einem Blickwinkel sehen, der gar nicht versicherbar ist. Es ist ein typisches Thema für ein Gespräch mit einem Makler, den es sicher auch bei Ihnen in der Nähe gibt. Die Fragen, die Sie stellen, sind so speziell, dass sie nur bei genauer Kenntnis der bei Ihnen bestehenden Umstände beantwortet werden können. Als Einstieg ins Thema empfehle ich Ihnen www.mietnomadenversicherung.biz. Das kann aber das Gespräch mit einem Fachmann / einer Fachfrau vor Ort nicht ersetzen.

Herzliche Grüße
Klaus Leist