Hallo,
mit erzählte jetzt jemand, dass in einem Mietshaus, wenn es 5 Etagen oder mehr hat, ein Aufzug „Pflicht“ ist.
Stimmt das, und wenn ja, wo steht das?
Grüße
Carsten
Hallo,
mit erzählte jetzt jemand, dass in einem Mietshaus, wenn es 5 Etagen oder mehr hat, ein Aufzug „Pflicht“ ist.
Stimmt das, und wenn ja, wo steht das?
Grüße
Carsten
Hallo,
soweit ich weiß, sind Bauordnungen Ländersache. Für BW lässt sich sowas finden:
Gebäude mit einer Höhe nach § 2 Abs. 4 Satz 2 von mehr als 13 m müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben, von denen einer auch zur Aufnahme von Rollstühlen, Krankentragen und Lasten geeignet sein muss.
Gruß,
Steve
Klar gibt es die.
Wo es steht ? In der zuständigen Landesbauordnung des Bundeslandes.
Beispiel aus Niedersachsen: