Gibt es eine BU mit Geld zurück falls kein Vorfall

Hallo,

ich frage mich ob es auch eine BU gibt wo man sein Geld zurück kriegen kann, wenn man:

  • Seine BU Versicherung beenden möchte (aus welchen Gründen auch immer)
  • Den max Vertragsalter erreicht (zB. schlißt man die BU für das alter bis 65 ab, man wird jetzt 65 und hatte nie BU. -> jetzt hat sich die Versicherung eine goldene Nase verdient und ich kriege nix zurück).

Gibt es da etwas sinnvolles? Irgendwie fand ich jetzt keins. Entweder gibt es so ein Angebot nicht oder ich kriege sehr wenig zurück -> die erzählen mir was von „Verwaltungskosten“.

Also ich kenne mich da nicht aus, aber warum klappt das bei der Lebensversicherung?! Man hat früher eine LV abgeschlossen, man ist in der Zeit nicht umgekommen und hat im hohen Alter das Geld wiederbekommen (oder sogar mehr). Warum geht das mit der BU jetzt nicht??

Würde das alles sehr gerne etwas besser verstehen, bin da irgendwie total verwirrt.

Hallo,
sehr stark vereinfacht läuft das Ganze wie folgt ab:
1000 Menschen schliessen bei der Zitronia Versicherung eine BU über eine Vertragslaufzeit von 30 Jahren und einer BU-Rente in Höhe 1000 Euro ab. Als Beitrag verlangt die Zitronia 55 Euro im Monat. Davon kassiert die Versicherung 5 Euro für die Kosten, die restlichen 50 Euro legt sie für „den Fall der Fälle“ auf ein Sparkonto… Der einzelne Kunde zahlt in den 30 Jahren insgesamt 19800 Euro ein (55*12*30)
Muss die Versicherung jetzt Rente, z.b. nach einjähriger Vertragslaufzeit zahlen, so hat sie von diesem einen Kunden 660 Euro (55*12) Beitrag erhalten - dem stehen aber 348.000 Euro Rentenzahlungen gegenüber (1000*12*29) Das kann die Versicherung nur finanzieren, wenn möglichst viele Versicherte einzahlen und keine Rente erhalten. De facto zahlen die „BU-Nichtrentner“ für die „BU-Rentner“ Natürlich hat die Zitronia im Vorwege die Statistik bemüht und das Ganze durch kalkuliert.
Wenn nun die Zitronia dem einzelnen, leistungsfrei gebliebenen BU-Versicherten auch noch die eingezahlten Beiträge zurück gewähren soll - so benötigt sie, über die 55 Euro hinaus - noch einen weiteren „Sparbeitrag“ von z.B. 65 Euro. Der einzelne Kunde zahlt also über den erforderlichen Beitrag hinaus einen zusätzlichen…
Sinn?
Gruß J.K.

Hallo,

wenn man sein Haus gegen Feuer versichert und es einfach nicht brennen will - erwartet man dann auch Geld von der Versicherung zurück? Nein, oder? Dafür hatte man eine (finanzielle) Sorge weniger. Warum sollte es bei einer BU anders sein?

Wer unbedingt am Ende einer Berufsunfähigkeitsversicherung Geld zurück bekommen will, kann beispielsweise die Überschüsse nicht mit dem Beitrag verrechnen lassen, sondern vom Versicherer in Fonds oder festverzinslich ansparen lassen. Man zahlt dann also den vollen garantierten Beitrag. Die meisten Versicherer dürften mehrere Varianten der Überschussbeteiligung anbieten. Und auch eine Änderung der Form der Überschussbeteiligung zustimmen. Wieviel dabei am Ende herauskommt, kann allerdings niemand sagen, weil niemand weiß, wie sich die Überschüsse entwickeln werden.

Herzliche Grüße

Matthias Helberg

Sinn?

Hi! Ja irgendwie schon, nur das mit der Rente habe ich nicht ganz verstanden. Würde es aber eh ohne zusatz Rentenversicherung abschließen. Frage mich aber immer noch warum das „Geld“ zurück bei der Lebensversicherung funktioniert und bei BU nicht. Das sehe ich auch als das gleiche…oder nicht?

Hallo ReevZeb,

bei einer Lebensversicherung ist das Ziel Geld anzusparen, indem Du als Versicherungsnehmer zum Ende der Laufzeit Deine vereinbarte Versicherungssumme inklusive Zinsen ausgezahlt bekommst. Falls Dir während der Laufzeit etwas zustoßen sollte, erhält der Bezugsberechtige die vereinbarte Todesfallsumme.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sichert Du Deinem Beruf und nicht das Motiv Geld anzusparen ab.

Hallo,

ob so was allgemein bzw. für Endverbraucher angeboten wird, weiß ich nicht.
Wir haben allerdings in unserer Firma einen Gruppenvertrag für eine BU-Versicherung, der bei Nichtinanspruchnahme der BU-Versicherung eine sog. „Ablaufleistung“ bei Erreichen des 62. Lebensjahr vorsieht.
Das ist natürlich keine Geldanlage, sondern nur ein Teil des geleisteten Beitrages, kann aber durchaus derzeit gehobene vierstellige Summen erreichen.
Vielleicht hat das ja damit zu tun, daß unserer Vertragspartner eine „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (VVaG) ist, der keine Aktionäre zu bedienen hat.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo!

Die Frage ist berechtigt und man könnte sie auch für ALLE anderen VS,auch Sachversicherungen so stellen.
Möglich wäre es, man kann das kalkulieren.

Nur sind dann die Beiträge deutlich höher, weil man aufsplitten wird, in den Risikoteil und den Auszahlungs(Spar/Anlage)teil.

Aber den Prämienanteil, den die VS für den Auszahlungsteil dieser BU-Versicherung verlangen würde, den kann man doch auch selbst anlegen.

Denn nichts anderes wäre es.
Vielleicht mit dem Unterschied, die VS legt höhere Summen an und kann so bessere Erträge erwirtschaften.

mfG
duck313

Hallo ReevZeb,
vielleicht noch eine paar klärende Worte zum Thema LV: Vereinfacht gibt es 2 Sorten, einmal die Kapital-LV, bei der zahlst du einen (meist höhren) Beitrag, kriegst (naja nicht du, sondern die bezugsberechtigte Person) im Todesfall eine (verhältnismässig) niedrige Auszahlung, im Erlebensfall bekommst du aber ganz ordentlich was (natürlich immer abhängig von der Wirtschaftlage während der Laufzeit). Bei der Risiko-LV zahlst du, abhängig vom deinem körperlichen Zustand und dem „Risiko-Gehalt“ deiner Tätigkeiten in Beruf und Freizeit einen (durchschnittlich niedrigeren) Beitrag, die bezugsberechtigte Person erhält in deinem Todesfall eine hohe Auszahlung, im Erlebensfall gibts aber für dich nichts.
Wie so immer im Leben gibts natürlich auch 1000 Zwischenformen.

Ich hoffe damit ist es etwas klarer

Raul

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sichert Du Deinem Beruf

Ich würde sagen, damit sichert man sein Einkommen und nicht seinen Beruf.

Vielleicht hat das ja damit zu tun, daß unserer
Vertragspartner eine „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“
(VVaG) ist, der keine Aktionäre zu bedienen hat.

Leider Irrtum. Was bei Euch passiert ist, dass die Überschußanteile nicht sofort ausgeschüttet werden, sondern am Ende der Laufzeit. Das bieten alle Versicherungen an, nicht nur die VVGs.

Für wen das das bessere Geschäft ist, muß noch ausgerechnet werden.

Hallo.

Ich habe mir die anderen Antworten nicht durchgelesen, aber eine BU bei der du Geld zurückbekommst ist nichts anderes wie eine BU mit einer (manchmal versteckt) integrierten Lebensversicherung.

In diesem Moment zahlst du deutlich höhere Beiträge als bei einer isolierten BU und brichst das „goldene Gesetz“ = Man soll Risiko von Sparen trennen. So auch die Meinung von Stiftung Finanztest und Co.

Grüße
Claude Burgard
Versicherungsmakler
Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Hallo,

In diesem Moment zahlst du deutlich höhere Beiträge als bei
einer isolierten BU und brichst das „goldene Gesetz“ = Man
soll Risiko von Sparen trennen.

über Sinn und Unsinn von „kombinierten“ Produkten wurde schon viel geschrieben. Man kann (und darf) hier durchaus anderer Meinung sein.

Ein „goldenes Gesetz“ ist die Trennung zwischenzeitlich sicher nicht geworden!

Gruß
tycoon

Hallo Tycoon.

Es steht Dir frei Deine persönliche Meinung mit Fakten zu untermauern, damit sich Dritte auch ein Bild verschaffen können wieso Du es nicht als „goldene Regel“ bezeichnest.

Wie ich schon schrieb sehe ich hier die Nachteile deutlich schwerer wiegend als die Vorteile eines derartigen Kombiprodukts.

Mich würde interessieren welche Vorteile du wie gewichtest um dann zum Ergebnis zu kommen das (manche) solche® Produkte gut für den Kunden seien.

Grüße
Claude

Hallo Claude,

genau das will ich an dieser Stelle nicht.

Es ergibt sich stets eine leidige Diskussion ohne Ergebnis.

Deshalb schrieb ich: über Sinn und Unsinn von „kombinierten“ Produkten wurde schon viel geschrieben

Gruß
tycoon

Guten Tag,

ich stimme Claude Burgard zu. Es sollte immer eine Trennung von Sparvorgang und Risikoversicherung geben.
Solche Mischmasch Produkte sind undurchsichtig von den Kosten her, unflexibel, wenn man den Beitrag senken möchte, der Risikoschutz aber gleichbleiben soll und auch unflexibel, wenn der eine Teil gekündigt werden muss - der andere Teil aber bestehen bleiben soll.

Gruß
Arthur Kudella
Versicherungsbetriebswirt (DVA)
www.risiken-versichern.de

OT
Hallo Herr Kudella.

Schön, dass Sie meine Meinung zu diesem Thema teilen.

Im Gegenzug habe ich mir mal Ihre Homepage angeschaut, die mir gut gefällt.

Aber ein kleiner Ratschlag unter Kollegen: „kostenlose Versicherungsberatung“ schließt sich per se aus und ist auch als Aussage unzulässig, solange Sie kein Zulassung nach §34e GeWo haben.

Bevor Ihnen also ein „Stinkstiefel“ aus der Nachbarschaft deswegen an den Karren fährt, ändern Sie es besser ab :smile:

Kollegiale Grüße
Claude Burgard