Gibt es eine garantierte Mindestgeschwindigkeit bei DSL?

Hallo Community,

ich habe da mal eine Frage. Ich wohne auf dem Land, tiefste Walachei wie man so schön sagt. DSL gibts hier zwar, aber die Verbindung ist lausig. Ich bin bei einem lokalen Provider und habe dort den 4000er DSL/Phone Tarif (ist die kleinste mögliche DSL Variante). Effektiv kommen von den 4000kb bei mir aber nur 938kb an (mehrfach durchgemessen, über Monate beobachtet). Als ich das nun bei meinem Provider meldete erklärte man mir das auf Grund der Leitungslänge vom Hauptverteiler zu meinem Haus die Leitung deshalb so „mies“ sei. Das leuchtet mir soweit sogar irgendwie alles ein, was mir nicht einleuchtet ist das ich den DSL Tarif VOLL bezahlen muss. Ich weiß natürlich das die AGBs der Onlineprovider so schwammig formuliert sind das sie hier auf der sicheren Seite stehen, trotzdem möchte ich fragen:

Gibt es für DSL Anschlüsse eine Mindestgeschwindigkeit die der Provider liefern muss? z.B. 50% der angegebenen Leitungsstärke? Bei mir sind es ja nur 23,45%. Hat das evtl. schon mal jemand eingeklagt und könnt Ihr mir ein Aktenzeichen nennen das ich meinem Provider „an den Kopf werfen kann“? :smile:

Habe schon öfter versucht das ganze mit meinem Provider zu klären, bisher aber immer nur Schulterzucken und überhebliches Grinsen geerntet.

Wenn Ihr mir weiterhelfen könntet wäre das wirklich super!

Vielen Dank im voraus, und fröhliche Weihnachten!

HRo

Solange der Provider keine Mindestgeschwindigkeit garantiert und selbst nicht an der Qualitätseinbuße durch die Leitungslänge schuld ist (d.h. die 4k Anbieterseitig zur Verfügung stellt), wirst du schlechte Chancen haben. Anders wäre es, wenn du vor Vertragsschluss nachfragst, welche Geschwindigkeit an genau diesem konkreten Anschluss möglich ist und dir der Anbieter daraufhin die 4k bestätigt. Dann spricht er nämlich nicht nur für sich, sondern auch für den Eigentümer der Leitung, die er als Vorleistung von der Telekom mietet. Das war aber offenbar nicht der Fall, desahalb bleibt dir allenfalls die (reguläre) Kündigung. Aber falls du dann nicht auf Sat oder LTE umsteigst, dann fehlt dir jede Alternative, denn die Wettbewerber würden ja dieselbe Telefonleitung nutzen, mit denselben Einschränkungen.

Hallo,

genau aus diesem Grund heißt es in der Werbung immer BIS ZU soundsoviel MBit. Das ist vermutlich vergebens, darüber mit dem Provider zu streiten.

Die einzigen Alternativen könnten, soweit vorhanden, Kabel oder LTE darstellen.

Gruß,
Steve

Hallo grüße DIch,

in der Tat hängt das von Deinem Vertrag und den darin enthaltenen AGB’s ab.

Selbst wenn es ein Urteil zu solchen Sachverhalten gibt, ist die Frage ob das von Dir bemühte Gericht ebenso urteilt und/oder nicht etwas anderes dabei herauskommt. Das und die Prüfung der AGB kann ein Rechtsanwalt am besten vornehmen. Oder die Beratung der Verbraucherzentrale. Es gab 2010 auch mal eine Initiative der Bundesregierung zur Vorgabe einer MIndestgeschwindigkeit, ist aber nie wirklich realisiert worden.

Viele Wechselmöglichkeiten wirst Du nicht haben und das Problem wird das gleiche sein: Die Leitungslänge auf der alle Anbeiter aufsetzen. Also versuche Dich mit Deinem Anbieter zu einigen, heißt nerve ihn so lange, bis er Dir Rabatte einräumt oder sonst irgendwie entgegenkommt. Ein Briefchenan den Vorstand mit Namenserwähnung wirkt da oft Wunder, soltle aber immer das letzte MIttel sein.

Evt. hast Du auch Glück und der Ausbau der VDSL-Anschlüsse geht fix voran, so daß Du ggf. in Kürze schon den Turbo einlegen kannst.

Grüße

Boris

Hi,

guck Dir mal die Kabelanbieter zB Untiymedia oder KabelDeutschland an. Ich meine ich hätte da mal in bestimmten Tarifen was von garantierten Geschwindigkeiten gelesen.

MFG

Hallo,

bin erst einmal der gleichen Meinung. Bei uns ist es das gleiche mit 6000 DSL bei Arcor (Vodafone) eingestiegen und durch gehen tatsächlich auch nur irgendwas mit 900. Dies wurde jedoch damals von Arcor auch nachgelassen und wir wurden auf 1000er DLS runtergestuft und dadurch natürlich auch der Preis. Ich weiß nun allerdings nicht ob dieses Modell auch noch bei den neuen Kunden gefahren wird, es könnte also sein, dass andere Anbieter den Preis besser an die Geschwindigkeit anpassen als andere.

Viele Grüße
Fiendius

Hallo,

zu:

„Gibt es für DSL Anschlüsse eine Mindestgeschwindigkeit die der Provider liefern muss? z.B. 50% der angegebenen Leitungsstärke?“

Hängt u.a. vom Vertrag ab:

In dem meinem steht:

„Der Internet-Zugang wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridores von 27 900 kbit/s bis zu 51 300 kbit/s für den Download und von 2 7000 kbit/s bis zu 10 0000 kbit/s für den Upload überlassen.“

Handelt sich allerdings um einen neuer Vertrag „VDSL 50 TV ohne Splitter“. War auch überrascht (zudem ich auch auf dem Land lebe).

Wird aber ja wohl bei dir wohl weniger in Frage kommen.

Grüße

fribbe

Hallo, ich schließe mich  meinen unzähligen Vorrednern an: in den AGB heißt es immer nur „BIS ZU“ und nie „mindestens“.
Als Alternative bietet sich nur der Providewechsel an, ob man mit dem dann allerdings schneller unterwegs ist, sei dahingestellt.

Hallo,

„Der Internet-Zugang wird mit einer
Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines
Bandbreitenkorridores von 27 900 kbit/s bis zu 51 300 kbit/s
für den Download und von 2 7000 kbit/s bis zu 10 0000 kbit/s
für den Upload überlassen.“

Und auch das gilt nur zwischen Kunde und Provider. Die Geschwindigkeit zu einem bestimmten Server (im Internet) kann noch deutlich niedriger sein und wird ganz bestimmt nicht vom Provider zugesichert, da dies in der Regel ausserhalb des Einflusses des Providers liegt.

Sebastian

Hallo Sebastian,

recht hast du. Dies liegt in der Natur der Sache.

Ein lahmer Server kann liefert eben wenig, egal wie schnell der „Internetzugang“ ist.

Ich habe nur einen Teil der Frage des Urspungsposters beantwortet.

Die Downloadrate interessiert mich persönlich eh’ vergleichsweise wenig, da ich aber einen eigenen Server betreibe ist die Upload-Rate zu meinen Server natürlich schon interessant.

Für den Download von dem Server ist mein Internet-Provider natürlich in keiner Art und Weise verantwortlich.

Ich war nur erstaunt, das mein Provider erstmals eine vertraglich zugesicherte Geschwindikeit garantiert hat.

Grüße

fribbe

Hallo,

Ich war nur erstaunt, das mein Provider erstmals eine
vertraglich zugesicherte Geschwindikeit garantiert hat.

Was nützt es einem, wenn man bei einem großen Provider mit „T“ ist, der eine eigentümliche Peering-Politik hat …

*seufz*

Sebastian

Moin,

man nimmt - vor allem auf dem Dorf - die „beste“ aller verfügbaren Möglichkeiten.

Vieles könnte und sollte anders sein, aber …

Grüße

fribbe

Nachtrag
Die Vertragsklausel (Mindestgeschwindigkeit) steht im Vertrag des großen „T“

Gibt es für DSL Anschlüsse eine Mindestgeschwindigkeit die der
Provider liefern muss?

Ja, der Provider ist nach §43a Absatz 2 Punkt 3 verpflichtet, Auskunft über
das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität und gegebenenfalls anderer nach § 41a festgelegter Parameter für die Dienstqualität zur Verfügung zu stellen.

Man bekommt also auf Verlangen z.B. die Info:
„Sie erhalten einen DSL-Zugang mit 6000 bis 16000kbit/s Downlink…“

WAS aber das Mindestniveau ist, ist Sache des Providers.
Er muss es halt nur ausweisen, wenn man es wissen will.

Hallo,

man nimmt - vor allem auf dem Dorf - die „beste“ aller
verfügbaren Möglichkeiten.

In der Tat. Auch in der Stadt kenne demnächst die Situation, daß ich nach dem Umzug in meiner Auswahl stark beschnitten bin. 1&1 werde ich dann vermissen …

Sebastian

Hallo HRo,

je genauer man sich die AGB´s der Anbieter durchliest,bekommt man doch
letzten Endes nur die Bereitstellung eines DSL-Anschusses garantiert.

Die gewünschte Bandbreite ist dem Provider erst einmal egal,es geht hauptsächlich
darum,den Kunden über einen Vertragsabschluß zu binden und mehr nicht.

Es mag in diesem Forum andere Meinungen geben,die sich aber in weiteren
Diskussionen verlaufen.

So lange der Gesetzgeber diesem „Kundenfang“ keinen Riegel vorschiebt,werden sich
die vielen Anbieter um die Kunden „prügeln“.

Aus eigener Erfahrung (an der Technikhotline eines großen Providers)kann ich nur sagen,das selbst Kunden mit geringer Verfügbarkeit am Anschluß,Diesen,das komplette
Paket(Internet+Internettelefonie) zugesichert und „angedreht“ wurde.

Die leidigen „Mitarbeiter“ an der „Firmenhotline“ mussten dies dann ausbaden.
(Auch wenn uns die Medien in Presse und Fernsehen etwas anderes sugerieren,
die Mitarbeiter bei 1&1,Telekom,etc. gibt es nicht.Diese verdienen das „Gnadenbrott“
in ausgelagerten Zeitarbeitsfirmen.)

LG Bollfried

PS:Ich persönlich würde solch einen Vertrag nur mit einer schriftlichen Zusage
über die zugesagte Bereitstellung der Bandbeite abschliessen,wobei das Rücktritts-
recht vom Vertrag bei Nichteinhaltung geregelt wird.

Hallo,

was willst du den damit erreichen? du hast schon das billigste Angebot des Provides und der wird für dich keine neuen Leitungen legen,

Also entweder kündigen und nichts haben oder die Leitung behalten.

Diese Punkt wird erst dann interesant, wenn wir über einen neuen Anschluss reden ( der nach der letzten Gesetzesänderung abgeschlossen wurde) und wenn die Leistung so schlecht wäre, das man diese auch mit einem preiswerten vertrag vom selben Anbieter bekommen würde.

hth