Gibt es eine Menschenrechtsverletzung in Europa?

Auch hier liegst du falsch, nur die Piraten sehen das so.

OL

Hallo!

Nein ich habe mitgeteilt das es bei Abschiebungen sehr häufig
zu Menschenrechtsverletzungen kommt, nicht dass Abschiebungen
Menschenrechtsverletzungen seien.
Und habe ein Beispiel gebracht, dass zwar extrem in der
Folgewirkung war, aber vom Umgang her leider kein Einzelfall
ist.
Die UP Frage war aber ob es das überhaupt gibt.

Die Menschenrechtsverletzung war aber nicht der entstandene
Folgeschaden, sondern der bei Abschiebungen oft unmenschliche
Umgang mit meist wehrlosen.
Dieser ist zwar nicht von der Obrigkeit erwünscht, diese
unterlässt es aber offenbar entsprechend ausgewählte,
ausgebildete Organe damit zu betrauen.

Ich denke mal, dass es zu Fixierungen nur bei denen kommt, die sich einer Abschiebung physisch widersetzen. Und das Du sehr wohl die Intention hineingebracht hast, die Abschiebpraxis wäre das Unrecht.

Das sich von selbst gerne solche in die entsprechende Position
bringen, liegt eben an deren Gesinnung.
http://www.faz.net/aktuell/politik/amnesty-auch-in-e…

Insbesondere die Unterbringung auf (juristisch) exterritorialem Gebiet ist keine Menschenrechtsverletzung. Und für alles weitere sind es erst mal nur recht pauschale Vorwürfe.

http://www.amnesty.de/themenbericht/menschenrechte-f…

Der zweite Link ist bestenfalls plakativ und einseitig.

Ich vermute mal, dass es im UP um systemische Menschenrechtsverletzungen ging. Natürlich gibt es die in Europa. Muss er nur mal Weissrussland betrachten.

Gruß
vdmaster

Jede Menge; zum besseren Verständnis hier zuerst einmal die vollständige „Erklärung der Meschenrechte“ : http://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeine…

Artikel 9 : polizeiliche „Anhaltung“ ohne richterlichen Beschluß für 48 Stunden (Österreich)
Artikel 11/2 : Mauer-, SED- und Stasiprozesse
Artikel 12 : Rasterfahndung, Lauschangriffe und „Vorratsdatenspeicherung“
Artikel 14 : kein Kommentar
Artikel 19 : „Wiederbetätigungsparagraph“, bzw. „Kommunismusverbote“ ?
Artikel 20 : dto.
Artikel 20/2 : kostenpflichtige Pflichtmitgliedschaft in den diversen „Kammern“ (Österreich)
Artikel 22 : sehr fraglich…
Artikel 23/2+3 : Minijobs, ein-Euro-jobs, Lohngefälle, usw. ?
Artikel 28 : Die Kunde, ich vernehm´ sie wohl, allein, mir fehlt der Glaube…
Artikel 30 : Bwuahuahuahua, schau Dich `mal um…

Gruß
nicolai

p.s.: und diese Liste ist weder vollständig noch berücksichtigt sie andere Länder als Deutschland und Österreich…

Also kurz und gut, du siehst du es also nicht so, dass es in Europa immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen seitens der ausführenden Organe kommt.

Ganz egal welches Beispiel ich bringe.
Schuld ist ja ohnehin das Opfer, ist halt die selbe Ausrede die immer kommt (z.B.: bei Vergewaltigungen).
OL

Hallo!

  1. Es kommt in Europa natürlich auch zu Menschenrechtsverletzungen seitens staatlicher Organe. Sie sind aber nur in wenigen Staaten systematischer Natur, weswegen das Beispiel des abgeschobenen Asylbewerbers in A nicht besonders sinnvoll war.

  2. Der "Vergewaltigungs"vergleich ist reichlich daneben gewesen.

  3. Durch nichtstaatliche Akteure kommt es in Europa sogar massenhaft zu Menschenrechtsverletzungen. Z.B. im Falle von Vergewaltigungen.

  4. Zudem ist das UP bereits wenig zielführend formuliert, da Europa ein Kontinent mit sehr vielen Staaten ist, was bei einer „richtigen“ Beantwortung ungemeine Differenzierungen nach sich ziehen müßte.

  5. Weiter oben hat jemand den EuGHMR (EGMR) erwähnt. Dieser ist eine sehr probate Quelle zur Information. Auch wenn er natürlich nur die Fälle (ggf. exemplarisch) abdecken kann, die er auch behandelt hat.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Die Menschenrechte sind dauernd in Gefahr, verletzt oder auch nur eingeschränkt zu werden, zu jeder Zeit und überall auf der Welt.

Als Staatsbürger ist man noch am besten davor geschützt, in seinen Menschrechten unverschuldet (!) verletzt zu werden (Unverletztlichkeit des Ansehens, der Freiheit und der Gesundheit jedes Menschen). Siehe Ukraine, Russland und sonst wo.

Die meisten Menschenrechtsverletzungen finden aber im Alltag statt. In den Familien, im Bekanntenkreis, in der Gesellschaft und im Arbeitsleben.

Die Abhängigkeit ist meiner Meinung nach die Ursache. Der Auslöser ist, wie wenig die Opfer integriert und damit respektiert sind.

Schöne Grüße _ mki _

Hallo,

ja.

Zwangsprostitution,
Sklavenarbeit (Minilohnarbeit) ohne Alternative,
ev. in Europa vorhandene USA-Basen auf denen Folter im Sinne des Wortes angewendet wird (oder dergleichen europäische Einrichtungen, von denen man shclicht nicht weiß),
Datenschutzverletzungen,
Beschneidung von Kindern, teils legal, teils illegal, beides kommt vor in Europa,

unterschiedliche Behandlung im Kankheitsfall (Privatpatienten vs. Kassenmasse) usw.

Das nur die krassen Fälle. Meinungsfreiheit habe ich mal weggelassen, ist sicher ein weites Feld.

Frage bei Amnesty International an. Dort wirst Du Konkretes bekommen.

Gruß, Paran

In Bayern sicher, siehe Mollath und Gurlitt.

Moin,

unterschiedliche Behandlung im Kankheitsfall (Privatpatienten
vs. Kassenmasse) usw.

Gegen welches Menschenrecht verstösst denn das?

Gruß

TET

Hallo Kasi,

Solange sie politisch korrekt ist. Siehe
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/jugen…
und https://de.wikipedia.org/wiki/Roman_Reusch

die Verhinderung einer freien, unabhängigen, eigenen Meinungsbildung hat in Deutschland viele Gesichter. Wie Dein Beispiel hier ganz gut zeigt, werden fadenscheinige Argumente angeführt, um eine Veröffentlichung von Tatsachen zu verhindern. Ein anderes Gesicht stellen die Halbwahrheiten unserer Medien dar. Hier die Meinungsmanipulation, die sehr geschickt eingefädelt ist: Der Tagesspiegel schreibt folgendes: „Laut einer Umfrage sind die Anhänger fast aller im Bundestag vertretenen Parteien für die Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Warum nicht mal auf die eigenen Wählerinnen und Wähler hören?“
Dieser Zeitungsartikel (die Überschrift und der nachfolgende Text) suggeriert, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung für die doppelte Staatsbürgerschaft ist, was keinesfalls stimmen muss. Diese und ähnliche Vorgehensweisen sind Strategien vieler Politiker u. Medien. Diese Vorgehensweise stellt nicht nur eine Täuschung des Wählers oder Lesers dar, sondern hat auf diese auch eine psychologisch gewollte Beeinflussung. Labile Personen, die nicht für eine doppelte Staatsbürgerschaft sind, fühlen sich in der Minderheit und somit schnell ins Abseits der Gesellschaft gedrängt, was nicht selten ein Umdenken zur Folge hat.
MfG
Merlin2013

Hallo!

Dein Beitrag hat zwar mit Menschenrechtsverletzungen gar nix mehr zu tun. Aber ich möchte dennoch darauf eingehen.

  1. Die Umfrage wird ja gar nicht belegt.
  2. Der Autor Mitglied bei den Grünen, womit die Stossrichtung seiner Äußerungen schon vorgegeben ist.
  3. Der Autor ist Deutscher mit Migrationshintergrund, was ebenfalls tendenziell seine Sicht mitbestimmt.
  4. Der Artikel tropft vor moralisierenden Forderungen, die im Ziel darauf hinauslaufen, dass eine Verweigerung der Doppelstaatsangehörigkeit „böse“ ist.

Jedoch würde ein ähnlicher Artikel von einem Mitglied einer anderen Partei (ziemlich austauschbar) ebenfalls einseitig ausfallen.

Gruß
vdmaster

Sklavenarbeit (Minilohnarbeit) ohne Alternative

Es gibt in Eropa keine Sklavenarbeit. Wer einen Job nicht will der kann ihn ablehnen, er wird dann nur nicht mehr von der Allgemeinheit durchgefüttert. Und wenn er nicht total behindert ist, geht er einfach zum Doc uns lässt sich Krankschreiben. Dann wird er auch weiter von der Allgemeinheit durchgefüttert.

Datenschutzverletzungen

Das ist kein Menschenrecht.

Beschneidung von Kindern, teils legal, teils illegal

Was ist denn da der Unterschied? Beides ist Genitalverstümmelung aus religösen Gründen und hat in Europa nix verloren.

unterschiedliche Behandlung im Kankheitsfall (Privatpatienten
vs. Kassenmasse) usw.

Und wessen Menschenrecht wird da verletzt? Das des Privatpatienten weil dessn Kasse mit den viel höheren Sätzen das Gesundheitssystem stützt?
Als Kassenpatient hast du in D Anspruch auf die medizinisch hochwertigste Behandlung - davon träumen andere, selbst reiche Staaten.

Hallo vdmaster!

Dein Beitrag hat zwar mit Menschenrechtsverletzungen gar nix
mehr zu tun. Aber ich möchte dennoch darauf eingehen.

Das sehe ich anders, ein Recht auf Meinungsfreiheit gehört auch zu den Menschenrechten, und, da die Meinungsfreiheit immer eine freie Meinungsbildung voraussetzt, stellt eine Verhinderung der freien Meinungsbildung auch eine Menschenrechtsverletzung dar.
Nur weil diese Art von Menschenrechtsverletzung nicht auf der physischen sondern auf der psychischen Ebene stattfindet, ist sie nicht weniger schmerzlich.

  1. Die Umfrage wird ja gar nicht belegt.
  2. Der Autor Mitglied bei den Grünen, womit die Stossrichtung
    seiner Äußerungen schon vorgegeben ist.
  3. Der Autor ist Deutscher mit Migrationshintergrund, was
    ebenfalls tendenziell seine Sicht mitbestimmt.
  4. Der Artikel tropft vor moralisierenden Forderungen, die im
    Ziel darauf hinauslaufen, dass eine Verweigerung der
    Doppelstaatsangehörigkeit „böse“ ist.

Dem kann ich nur zustimmen. Trotzdem möchte ich Dich darauf hinweisen, dass auch andere Autoren, in anderen Zeitungen, ähnliche Artikel verfasst haben.
Hier vom 07.Juni 2013:
http://www.migazin.de/2013/06/07/mehrheit-deutschen-…

Jedoch würde ein ähnlicher Artikel von einem Mitglied einer
anderen Partei (ziemlich austauschbar) ebenfalls einseitig
ausfallen.

Leider wird das Mitglied keine Medien finden, die diesen Artikel veröffentlichen, wenn die politische Richtung nicht stimmt.
MfG
Merlin2013

Sklavenarbeit (Minilohnarbeit) ohne Alternative

Es gibt in Eropa keine Sklavenarbeit. Wer einen Job nicht will
der kann ihn ablehnen, er wird dann nur nicht mehr von der
Allgemeinheit durchgefüttert.

…individuelle Auslegungssache; „1-Euro-Jobs“ und (beispielsweise die österreichische diesbezügliche „Regelung“ der „Zwangsverkursung“ und zwangsweisen „Arbeitsstellenzuweisung“) ähnliche „Zwangsregelungen“ widersprechen im Prinzip den Artikeln 23 und 25 der AEMR; in diesem Sinne dürfte die (von Dir beeinspruchte) Behauptung gemeint gewesen sein.

Datenschutzverletzungen

Das ist kein Menschenrecht.

Doch, ist es; Artikel 3 und Artikel 12 der AEMR

Gruß
nicolai

p.s.: ich sag´s nicht gerne, aber nach Artikel 19 und Artikel 20 ist auch das Verbot nationalsozialistischer „Wiederbetätigung“ ein Verstoß gegen die AEMR…

…individuelle Auslegungssache; „1-Euro-Jobs“ und
(beispielsweise die österreichische diesbezügliche „Regelung“
der „Zwangsverkursung“ und zwangsweisen
„Arbeitsstellenzuweisung“) ähnliche „Zwangsregelungen“
widersprechen im Prinzip den Artikeln 23 und 25 der AEMR

Nein tun sie nicht, den wer darauf keinen Bock hat muss da auch nicht hin gehen. Man bekommt dann halt auch kein Geld mehr in den Arsch geschoben…

Hi ja laufend z.B.: bei Abschiebungen.

Hallo,
wenn Abschiebung eine Menschenrechtsverletzung ist, dann bin ich auch ein bekennender Menschenrechtsverletzer. Wenn Jemand zu mir nach Hause kommt, sich einnistet, auf meine Kosten lebt und dann noch Forderungen stellt, schmeiße ich ihn auch raus.
MfG
Merlin2013

Ich würde an Deiner Stelle zumindest einmal die AEMR (ich habe sie in einem anderen Beitrag, extra für Leute wie Dich, eingestellt) durchlesen und zwar Artikel für Artikel, ehe ich mich zu derartig pauschalierenden und diskriminierenden Aussagen hinreissen ließe…

Gruß
nicolai

Hallo!

Und ich zitiere aus der Präambel der AEMR (Hervorhebungen von mir):

„(…)diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal , damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.“

Es handelt sich also um ein anzustrebendes Ideal und nicht die Forderung an die aktuellen, realen Verhältnisse. Zudem - ich beziehe mich hier auf „Sklavenarbeit“ wie oben definiert - versäumst Du es, den Art. 29 (2) einzubeziehen.

Gruß
vdmaster

Hallo

Spontan? Münchner Kessel. Ich nehme an, das war eine.

http://de.wikipedia.org/wiki/G7-Gipfel_in_M%C3%BCnch…

Hans

Datenschutzverletzungen

Das ist kein Menschenrecht.

Doch, laut Urteil vom BGH ist durch das BDSG die informationelle selbstbestimmung geschütz und durch diesen Kunstbergriff sind Art 1 und 2 (Würde und freie entfaltung) geschützt.