Stehen Raststädten immer im regelmäßiegn Abstand? Kommt alle 50 Kilometer eine? Was gibt da für Bestimmungen?
glg Homes
Hallo!
Ja, gibt es oder gab es.
Das ist aber eine allgemeine „Soll“-Vorschrift aus dem Bundes-Fernstraßengesetz.
Früher etwa alle 100 km große bzw. dazwischen kleinere Rastanlagen (30 km).
Heute kann man von ca. 60 km Abstand ausgehen nach der die nächste Raststätte mit Tankstelle und Verpflegung kommt.
Übrigens betrieben von der bundeseigenen Gesellschaft „Tank & Rast“.
Inzwischen gibt es aber auch freie „Nebenbetriebe“, die mit Erlaubnis des Bundes dort betrieben oder erstmals errichtet werden dürfen.
MfG
duck313
Hallo,
da muss ich dich korrigieren.
Nur noch für Tankanlagen gibt es Sollvorschriften wie weit sie auf den BAB jeweils auseinander liegen sollten.
Für Rastanlagen können die Bundesländer auch Anlagen außerhalb der BAB einrichten, wie es zum B. Sachsen-Anhalt oder Bayern getan haben.
Wenn mich nicht die Erinnerung trübt, dann ist diese Gesellschaft schon Ende der 1990er Jahre verkauft also privatisiert worden und hat wohl seitdem auch schonmal den Besitzer gewechselt. Da ist also nichts mehr bundeseigen.
Grüße
Hallo,
wer eine Strecke mehrmals faehrt, merkt sich die Tankstellen. Wer einmalig faehrt, muss an den Schildern der Tankstelle darauf achten, wie weit es zur naechsten ist. Bei Benzinmangel ist es recht egal, weil es an der naechsten Tankstelle auch nicht deutlich billiger sein duerfte. Kann man auch ohne Risiko gleich tanken. Etwas interessanter wird es bei Toilettennutzung.
Gruss Helmut
…ausser Erdgasautos mit 15-Liter-Benzintank
Beziehen sich die 60 km auch aus eine Sollvorschrift, oder ist das mittlerweile zum Muss geworden?