Gibt es eine Schulpflicht von 12 Jahren ?

Ich wiederhole die 11te Klassenstufe der IGS Ernst Bloch in Ludwigshafen Oggersheim / Rheinland Pflalz zum zweiten Mal. Ich wollte die Schule nun abbrechen, um eine Ausbildung anzufangen. Meine Schulleiterin teilte mir jedoch mit dass ich angeblich 12 Jahre Schulpflicht hätte. Da ich davon noch nie etwas gehört habe, möchte ich nun wissen ob das überhaupt stimmt. …

Mein Kenntnisstand ist, dass es 9 Jahre in D sind und zum Zweiten : Wenn man eine Ausbildung bekommen kann, kann man IMMER wechseln.
Das ist auch geregelt und Gang und Gebe.
Gruß AK

hallo,

in rheinland-pfalz gilt das Folgende:

§ 7 SchulG
Dauer des Schulbesuchs

Die Schule ist nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes in der Regel für die Dauer von zwölf Schuljahren zu besuchen.

Davon gibt es gemäß § 60 einige Ausnahmen:

§ 60
Befreiung vom Schulbesuch

(1) Vom Besuch einer Schule ist befreit,

wem der Schulweg zu der für ihn geeigneten Förderschule oder geeigneten anderen Schule nach § 59 Abs. 4 unzumutbar ist, solange eine Unterbringung nach § 63 nicht möglich ist,
2.

wer Wehrdienst, zivilen Ersatzdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet,
3.

eine Schülerin vor und nach der Entbindung entsprechend den im Mutterschutzgesetz bestimmten Fristen; auf Antrag kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Befreiung auf vier Monate vor und drei Monate nach der Entbindung ausdehnen.

(2) Vom Besuch einer Schule ist ferner befreit, wer

ein mindestens zweijähriges Berufsausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein erneutes Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
2.

die Berufsfachschule I oder die Berufsfachschule II erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
3.

das 10. Schuljahr einer Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen hat, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird,
4.

nach Feststellung der Schulbehörde anderweitig hinreichend ausgebildet ist.

LG

Hallöchen.

vielen vielen Dank für diese Antwort die wird mir sehr helfen.

LG

Ich bin keine Juristin und habe hier auch keine sonstige Sachkunde.
Tut mir leid.

Ich würde die Schule aber erst mal beenden, damit man einen Abschluss hat.
Wenn es mit der Ausbildung nicht klappt hat man sonst Probleme.

mitunter funktioniert lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Hallo Siranya!

Deine Schulleiterin wollte bestimmt sagen, dass Du das aktuelle Schuljahr noch beenden musst. Denn in NRW ist die Schulpflicht so geregelt, dass Du eigentlich bis zum 21. Geburtstag schulpflichtig bist. Wenn Du aber keine Berufsausbildung machst, was bei Dir der Fall zu sein scheint, dann gilt etwas anderes: Du musst das Schuljahr beenden, in dem Du Dein 18. Lebensjahr vollendest. Also wenn Du in diesem Schuljahr noch Deinen 18. Geburtstag hast, dann musst Du dieses Schuljahr noch bis zum Ende besuchen. Erst dann endet die Schulpflicht für Dich.
Dies kannst Du in § 38 Absatz 3 Satz 1 des Schulgesetzes von NRW nachlesen. Schau mal hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Ges…
Ich gebe keine Gwähr für die 100%-ige Richtigkeit, da ich nicht aus NRW komme, lies es deshalb selbst unter dem Link bitte nach.

Viele Grüße

Hallo,
hab ich noch nie so gehört. Meines Wissens sind 9 Jahre Pflicht und das auch nur so lange du nicht volljährig bist. Geh aber mal davon aus das dem nicht so ist und somit Schulpflicht für dich eh nicht mehr greift.
Frag mal beim städt. Schulamt nach.
LG aus Bayern

Diese Problematik hatte ich in der Familie.
Ganz kurze Antwort : Nein - diese Schulpflicht gibt es nicht.
Und nun zur Logik : hast du die 11. zweimal gemacht, warst du 12 Jahre in der Schule - alles klar !?

Hallo,

nach § 7 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes ist das wohl so. Such mal bei Google nach dem SchulG von Rheinland-Pfalz, das gibt es als .pdf. Habe es nicht anders gemacht, um die Frage zu beantworten.

Grüße,
S.

Hallo,

Die Dauer der Schulpflicht hängt vom Bundesland am (In Berlin sind es, glaube ich 11 Jahre)
Allerdings kann man seiner Schulpflicht auch in der Berufsschule genügen, die ja bei einer dualen Ausbildung vorgeschrieben ist.
Wenn du also direkt in eine Ausbildung wechselst, sollte das kein Problem sein. Kritisch wird es allerdings, wenn du erst mal eine Weile „frei“ machen willst. Das geht nicht, wegen besagter Schulpflicht.

Hi,

ja ja die schlauen Lehrerin hat nur halbrecht:

Heute gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann. Einige Länder darunter Rheinland-Pfalz haben eine einheitliche Schulpflicht mit einer Dauer von zwölf Jahren. Während dieser Zeit müssen die Schüler eine Vollzeitschule besuchen. Nach neun Jahren kann die Schulpflicht aber auch durch den Besuch einer Teilzeitschule (Berufsschule) erfüllt werden.
Da du eine Ausbildung machen wirst ist die Sache wohl eindeutig.
Gruß
dr.mo
Hinweis:smiley:ies ist keine Rechtsberatung

Dankeschön hätte ich auch selbst drauf kommen können :confused:

Sehr lieb aber leider gehe ich in Rheinland Pfalz zur Schule :wink:

http://www.schulrecht-rheinland-pfalz.de/public1/sr/…

siehe § 7: 12 Jahre Schulpflicht. Also musst du weiter zur Schule gehen.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

in Rheinland-Pfalz besteht eine Schulpflicht von 12 Vollzeitjahren. Ihre Schulleiterin hat Recht.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

das Schulamt kann Dir am Beste darauf Antworten.
MfG

Hallo,

ist leider nicht mein Spezialgebiet, aber ich gebe gerne mal nen Tipp ab:

Grundsätzlich kenne ich eine Schulpflicht von 9 Jahren (also „normale Schule“).
Es wäre evtl. möglich, das die Berufsschulzeit dazu kommt…aber eher unwahrscheinlich, denn, wenn jemand keine Ausbildungsstelle bekommt, muss er wohl auch nicht 3 Jahre in die BS (ggf. sog. BGL oder Vorbereitungsjahr).

Im Zweifelsfall wäre eine Nachfrage beim zuständigen Schulamt bzw. bei der Aufsichtsbehörde (i.d.R. Bezirksregierung) sinnvoll.

Ich hoffe, dass hilft weiter. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.

lg

Hallo Siranya,

zunächst Entschuldigung für die verspätete Antwort, da ich im Urlaub war.

Also grundsätzlich besteht die Schulpflicht für 10 Jahre, es sei denn, man möchte nur einen Hauptschulabschluss machen, dann beschränkt sie sich auf 9 Jahre, was hier aber ausgeschlossen werden kann.

Ich gehe mal davon aus, dass Sie das 18. Lebensjahr bereits erreicht haben, so dass eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern nicht notwendig sein wird.

Persönlich möchte ich Ihnen raten, diesen Entschluss noch einmal zu überdenken, der Ausbildungsmarkt sieht aktuell nicht sehr viel versprechend aus, ob man nun eine evtl. Chance auf einen Ausbildungsplatz gegen einen Abschluss auf der gymnasialen Sekundarstufe eintauschen sollte, ist grundsätzlich noch einmal abzuwägen.

Sollte es in der Schule irgendwelche Probleme geben, befinden sich dort ja auch Mediatoren/Streitschlichter, die man ggf. einschalten könnte.

Ich hoffe, hier nun ein wenig helfen zu können und verbleibe mit den Wünschen für ein trotz Nässe schönes Wochenende mit der Hoffnung auf Besserung.

Viele Grüße,
Paragraf-X

Hallo Siranya,

Die Aussage der Lehrerin war wahrscheinlich dazu gedacht, Dich von Deiner Entscheidung, die sie für falsch hält, abzuraten.

Mit der Realität hat das nichts zu tun. Die Schulpflicht beträgt je nach Bundesland 9 - 10 Jahre.

Eine Aufstellung findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_%28Deutsch…

Hoffe, das reicht Dir…

VG

HK