Gibt es eine Schulpflicht von 12 Jahren ?

Ich wiederhole die 11te Klassenstufe der IGS Ernst Bloch in Ludwigshafen Oggersheim / Rheinland Pflalz zum zweiten Mal. Ich wollte die Schule nun abbrechen, um eine Ausbildung anzufangen. Meine Schulleiterin teilte mir jedoch mit dass ich angeblich 12 Jahre Schulpflicht hätte. Da ich davon noch nie etwas gehört habe, möchte ich nun wissen ob das überhaupt stimmt.

Hallo!

Schulgesetz, § 7
Dauer des Schulbesuchs
Die Schule ist nach näherer Bestimmung dieses
Gesetzes in der Regel für die Dauer von zwölf
Schuljahren zu besuchen.

Dazu gehört aber auch der Besuch der Berufsschule während der Ausbildung.

Jan

Ja genau also wenn du eine Ausbildung machst dann gehst du eh weiter in die Berufsschule. Und sonst bleibt dir nur noch übrig die Schule bzw. Schulart zu wechseln, bspw. auf die FOS…

Hallo Siranya,
wie iJan schon geschrieben hat, gehört auch der Besuch der berufsbildenden Schule zur 12jährigen Schulpflicht.
Das bedeutet, dass deine Schule verpflichtet ist, der berufsbildenden Schule mitzuteilen, dass du vor Ablauf deiner Schulpflicht die Schule verlässt. Dazu gibt es in RLP ein Onlineportal, in welches alle weiterführenden Schulen ihre Abgänger, die die Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, eingeben.
Falls du nun keine Ausbildungsstelle bekämst, müsstest du trotzdem an der berufsbildenden Schule in einen entsprechenden Schulbildungsgang eintreten.
Gruß orchidee

Dankeschön an alle bis her.
Ich habe jedoch auch hier von einem Experten gesagt bekommen dass es auch Ausnahmen gibt und unter die eine falle ich :wink:

LG und nochmal danke

Hallo,

Ich habe jedoch auch hier von einem Experten gesagt bekommen
dass es auch Ausnahmen gibt und unter die eine falle ich :wink:

die da wäre?
Ich verstehe auch nicht, warum du jetzt, Mitte Mai, die Schule abbrechen wilst, um eine Ausbildung anzufangen. Die Ausbildungen fangen doch für gewöhnlich im Sommer/Herbst an. Am 8. Juli fangen bei euch die Sommerferien an. Was spricht dagegen, bis dahin noch zur Schule zu gehen? Dann hättest du auch die 12 Jahre voll erfüllt …

Ich habe das hier gefunden: http://cms.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?MODULE=F…

I. Grundsätzliche Schulpflicht in Rheinland-Pfalz:
Grundsätzlich beträgt die Dauer der Schulpflicht in Rheinland-Pfalz
12 Schuljahre
(vgl. 7 SchlG).
II. In folgenden Fällen endet die Schulpflicht früher :
mit einem erfolgreichen Abschluss eines mindestens zweijährigen
Berufsausbildungsverhältnisses
mit einem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule I oder II
mit einem erfolgreichen Abschluss des 10. Schuljahres
einer Haupt-, Real-, Gesamt - oder Regionalen Schule oder eines Gymnasiums
III. Jedoch beginnt die Schulpflicht (allerdings im Rahmen der
Berufsschulpflicht) erneut, sobald
ein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird.

Das Fettgedruckte von Nr. II wird wahrscheinlich auf dich zutreffen.
Gruß
Christa