Hallo bin neu hier hoffe man kann mir helfen.
Ich will das Darlehen von meinen Eltern übernehmen,
habe aber nicht genug Sicherheiten.
Zu meinem Fall:
Das Haus hat laut Bank ein Darlehns wert von ca.
85Tsd Euro
Ich möchte aber ein Darlehn von ca.170Tsd.
Zum ablösen, für meine Geschwister auszuzahlen und für spätere Renovierungen.
Jetzt meine Frage gibt es eine Versicherung die ich abschließen kann um noch mehr Sicherheiten zu haben?
Grundsätzlich ist es unproblematisch, wenn Ihre Bonität hinsichtlich des Einkommens stimmt, das Darlehen über 85.000 € um den Betrag für die Renovierungsinvestition aufzustocken. Es handelt sich hier um werterhöhende Maßnahmen, und je nachdem, was Sie vorhaben, gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sogar besonders günstige Konditionen, z.B. im Rahmen des Programms energieeffizient Sanieren. Die Renovierungen sind also kein Hinderungsgrund, wenn sie denn zeitnah nach Erwerb durchgeführt und der Bank gegenüber durch Handwerkerrechnungen nachgewiesen werden.
Hinsichtlich der Auszahlung Ihrer Geschwister ist eine Berücksichtigung meines Wissens nicht möglich.
Da die Auszahlung Ihrer Geschwister aber in deren Interesse ist, sollten Sie hier eine andere Lösung finden können, z.B. die Einrichtung von separaten Konten, die Sie monatlich mit Einzahlungen bedienen. Dann müssen Sie nicht mal Zinsen auf das Geld zahlen. Könnte und sollte man auch alles rechtssicher über den Notar festhalten, damit jeder seine Rechte und Pflichten in der Hand hat. So kommt es nicht zu Streitigkeiten.
Bzgl. Versicherung: Da diese neu abgeschlossen würde, sehe ich keine zusätzliche Sicherheit. Zudem ist der Abschluss stets mit Kosten verbunden. Was Sie machen sollten, ist das Darlehen über eine Risikolebensversicherung gegen den Todesfall abzusichern, ggf. erhöht um die Summe, die an Ihre Geschwister zu zahlen ist.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Bei weiteren Fragen, gerne nochmal mailen. Grüße
Wenn ich das recht verstanden habe, wäre die Hälfte des gewünschten Darlehens durch das Haus abgesichert. Die verbleibende Darlehenssumme kann durch eine Risiko-Lebensversicherung abgesichert werden, was von den Kosten her die günstigste Lösung ist. Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Kredit-Tilgung ausreicht.
Viele Grüße,
Walter Metzig
Hallo
Danke für die schnelle Antwort.
Jetzt weiß ich was ich machen kann.
Schöne Grüße zurück
Hallo
Danke für die schnelle Antwort.
Jetzt weiß ich was ich machen kann.
Vele Grüße zurück .
Gern geschehen. Wenn ich helfen kann, gibt mir das auch Zufriedenheit. Sollten noch andere Fragen hinsichtlich Versicherungen / Finanzierung bestehen, mailen Sie mich einfach nochmal an. Alles Gute!
Hallo,
leider kann man keine Versicherung abschließen, um seine Sicherheiten damit zu erhöhen. Man kann nur eine bestehende (Lebens)Versicherung, die schon einen Rückkaufswert hat (also pos. „Kontostand“), als weitere Sicherheit hinterlegen - aber halt nur bis zu der Höhes dieses Rückkaufswertes.
LG Ingo Sibert
Stirbt während der Finanzierung eines Eigenheims der Hauptverdiener der Baufamilie, sitzt die Familie weiterhin auf dem Schuldenberg und muss unter Umständen das Eigenheim verkaufen. Um sich vor diesem Risiko zu schützen, sollte der Bauherr eine Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung haben. In der Regel erwarten auch die Kreditgeber, dass der Darlehensnehmer eine solche Police abschließt.
Im Todesfall wird die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung an die Hinterbliebenen ausgezahlt und diese kann damit die Restschuld des Kredites tilgen. Die Versicherungssumme bleibt während der gesamten Laufzeit - unabhängig von der Restfinanzierungssumme - gleich. Das hat den Vorteil, dass im Ernstfall nicht nur das Restdarlehen, sondern auch zusätzlich entstehende Kosten abgedeckt werden können. Es sollten sich nach Möglichkeit beide Ehepartner versichern. Sie können auch eine so genannten Risikolebensversicherung auf verbundene Leben abschließen. Das ist günstiger als zwei separate Einzelverträge - die Versicherungssumme ist dann aber nur einmal, und zwar bei Tod des Erstversterbenden, fällig.
Ratgeber Baufinanzierung
Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Bei dieser fällt die Versicherungssumme jährlich oder monatlich von der Anfangsversicherungssumme bis auf null zum Zeitpunkt des Ablaufs der Finanzierung. Es gibt zwei Varianten: Bei der linear fallenden Variante sinkt die Summe jährlich um einen konstanten Betrag. Dies hat den Nachteil, dass die Versicherungsleistung nicht genau in gleichem Maße abnimmt wie die das Restdarlehen und dass so Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Das wird bei der zweiten Form der Restschuldversicherung vermieden, denn bei dieser passt sich der Versicherungsschutz jährlich genau an den Tilgungsplan an. Somit hat der Bauherr die Garantie, dass die Versicherung die Restschuld im Todesfall auch vollständig abdeckt.
Der an den Tilgungsplan angepasste Versicherungsschutz ist etwas teuer als der linear fallende. Beide Varianten sind jedoch günstiger als eine reine Risikolebensversicherung. Der Nachteil einer Restschuldversicherung besteht darin, dass keine Mittel bleiben, mit denen die unvorhergesehenen Zusatzkosten, die bei Tod des Hauptverdieners entstehen, ausgeglichen werden können. Löst beispielsweise die Familie das Restdarlehen mit der Summe der Risikolebensversicherung vorzeitig ab, stellt die Bank für die entgangenen Zinsen außerdem eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung, die bei einer noch hohen Restsumme schnell einen fünfstelligen Eurobetrag ausmachen kann.
Im Rahmen einer Restschuldversicherung können in der Regel zusätzlich auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit zusätzlich abgesichert werden. Wird der Versicherte berufsunfähig oder arbeitslos, zahlt der Versicherer dann die restlichen Raten des Kredites. Davon ist jedoch abzuraten, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel nur bis zum Ende der Zinsbindungszeit. Dann steht der Bauherr ohne Schutz da und muss sich, aufgrund seines höheren Alters, zu ungünstigeren Konditionen neu versichern. Er sollte daher von vorneherein über eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen. Auch der Versicherungsbaustein Arbeitslosigkeit ist nicht empfehlenswert, da der Versicherer im Falle des Jobverlusts meist nur für einen begrenzten Zeitraum leistet, beispielsweise für zwölf Monate.