Gibt es einen Anspruch auf Ganztagsplatz?

Guten Tag,
kennt sich jemand gut mit dem Anspruch auf einen Ganztagsplatz in der Kita? Meine Situation ist folgende: ich habe einen 4jährigen Sohn, der schon seit er 2 Jahre alt war in die Kita aufgenommen wurde. Einen Ganztagsplatz gabs es nicht, aber ich war auf der Warteliste. Inzwischen habe ich mein Studium abgeschlossen und mit einer Weiterbildung angefangen. Diese ist nur teilzeit, aber ich muss im Rahmen dieser Weiterbildung ein praktisches Jahr an der Klinik machen. Deswegen bin ich schwer auf der Suche, habe aber noch nichts festes. Jetzt wurde mr von der Kitaleiterin gesagt, dass mein Sohn endlch den Ganztagsplatz bekommt, ich müsste aber bescheinigen, dass ich Vollzeit arbeite oder Vollzeit mich weiterbilde. Was soll ich machen? Ich habe zwei Jahre auf diesen Platz gewartet und wenn ich dann den Platz für meine Praktika bekomme ist der Platz schon vergeben. Gibt es denn eine Chance für mich? Ich bin total verzweifelt.
Ach ja, noch ein Paar wichtige Infos: mein Mann ist berufstätig und wir wohnen in Rheinland Pfalz. Ich danke jetzt schon für alle Tipps.

Hallo,

ab dem ersten August dieses Jahres hast du gute Karten. Da besagt nämlich Das SGB VIII:

  1. Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in :einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese :Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei :besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.

(Hervorhebung durch mich).

Meine persönliche Empfehlung wäre, zur Not bis dahin mal genau zu überlegen, ob du nicht noch einen Putz- oder sonstigen Job hast, der dich insgesamt auf eine Ganztagsstelle bringt.

Schöne Grüße,
Jule