Gibt es Festlegungen, ab welcher Krankheitsdauer jein Beamter in den Ruhestand versetzt werden kann?

Hallo in die Runde.
Angenommen, ein 61-jähriger Landesbeamter ist 13 Monate krank, schwerwiegend (psychisch bzw. psychosomatisch), will aber nicht in den Ruhestand versetzt werden, obwohl amtsärztlich festgestellt wurde, dass eine Genesung nicht abzusehen ist, und obwohl der Beamte auch selbst sagt, er fühle sich nicht in der Lage, zu arbeiten, auch nicht stundenweise oder im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme.
Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der der Arbeitgeber irgendwann die Reißleine ziehen und den Beamten zwangsweise in den Ruhestand versetzen kann?
Vielen Dank.

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Zuerst wäre es einmal sinnvoll, das Bundesland zu benennen.

Wie unterschiedlich ist die Rechtslage auf Länderebene? Ist das so bedeutsam?

Grüße mki

Hi

Ba-Wü http://www.besoldung-baden-wuerttemberg.de/baden_wuerttemberg_landesbeamtengesetz_paragraf_53

Wenn der Amtsarzt dauernde Dienstunfähigkeit bescheinigt, kann der erkrankte Beamte auch gegen seinen Willen berentet werden.

Üblicherweise gibt es dann aber alle paar Jahre Nachprüfungen, weil das Land ungern Gelder für Renten bezahlt, wenn der Beamte eigentlich doch irgendwo einsatzfähig wäre.

Das Ziel ist eher Beamte im aktiven (!) Dienst zu halten, statt sie zu berenten. Das ist auch der Grund dafür, dass (in Ba-Wü) das IM bestimmen kann, dass vorzeitige Berentung mit dem Finanzministerium abgestimmt werden muss.

Wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, den Beamten irgendwie halbwegs sinnvoll zu beschäftigen, muss er allerdings in Ruhestand versetzt werden, um seine Stelle frei zu machen, damit ein Nachfolger eingesetzt werden kann.

Allerdings ist Vater Staat da mitunter etwas zu geduldig find

Gruß H.

Gibt es. Lies mal: