Gibt es für die GSO eine Ausnahme bei §52/2?

Neulich bekamen wir in unserer Klasse (Q11 Gymnasium Bayern) eine Englischhausaufgabe auf. Diese wurde darauf eingesammelt und benotet. Dies ist jedoch laut GSO §52/2 verboten. Unsere Lehrerin argumentiert mit einer Ausnahme die angeblich für Englisch und Deutsch gilt. Diese steht aber nicht in der GSO, aber zu ihr gibt es einen Kommentar der nicht im Nezt vorhanden ist. Jezt frage ich: Gibt es in einem Kommentar der GSO eine solche Ausnahme, dass Hausaufgaben benotet werden dürfen?

Ich weiß nicht wie ich zu dieser frage kommen. Das ist nicht meine Fachrichtung.
Gruß Michael