Gibt es für die GSO eine Ausnahme bei §52/2?

Liebe/-r Experte/-in,

Neulich bekamen wir in unserer Klasse (Q11 Gymnasium Bayern) eine Englischhausaufgabe auf. Diese wurde darauf eingesammelt und benotet. Dies ist jedoch laut GSO §52/2 verboten. Unsere Lehrerin argumentiert mit einer Ausnahme die angeblich für Englisch und Deutsch gilt. Diese steht aber nicht in der GSO, aber zu ihr gibt es einen Kommentar der nicht im Nezt vorhanden ist. Jezt frage ich: Gibt es in einem Kommentar der GSO eine solche Ausnahme, dass Hausaufgaben benotet werden dürfen?

Hallo Lieselotte Meyer,
leider kann ich zu diesem Thema nichts sagen.
Trotzdem viel Erfolg bei der Umfrage.
Viele Grüße
Wilhelm Habermalz

Liebe Lieselotte,

Du beziehst dich richtig auf die Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl S. 68, BayRS 2235-1-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Juli 2009 (GVBl S. 318).
Also gilt für Hausaufgaben folgende Regelung:
Schriftliche Hausaufgaben werden nicht bewertet; hiervon kann in den Seminaren abgewichen werden.
Das bedeutet für dich, dass bei einem SEMINAR die Hausaufgabe bewertet werden kann.
Falls dies bei dir der Fall sein sollte, wäre die Benotung rechtens.
Ansonsten kann in „Kommentaren“ drin stehen, was will. Grundlage ist immer der Erlass selbst. Und hier gibt es keine Sonderregelung für irgendwelche Fächer. Allerdings kann jede Schule „Grundsätze“ für die Abstimmung im Kollegium festlegen, die aber nicht den Erlass ins Gegenteil verkehren dürfen.
Ich hoffe, dass dies dir weiterhilft. Sonst melde dich einfach wieder!
Gruß
Karlo