Neulich bekamen wir in unserer Klasse (Q11 Gymnasium Bayern) eine Englischhausaufgabe auf. Diese wurde darauf eingesammelt und benotet. Dies ist jedoch laut GSO §52/2 verboten. Unsere Lehrerin argumentiert mit einer Ausnahme die angeblich für Englisch und Deutsch gilt. Diese steht aber nicht in der GSO, aber zu ihr gibt es einen Kommentar der nicht im Nezt vorhanden ist. Jezt frage ich: Gibt es in einem Kommentar der GSO eine solche Ausnahme, dass Hausaufgaben benotet werden dürfen?
Ich kenne zwar die GSO nicht, aber soweit ich weiß, dürfen in der Qualifikationsphase Hausaufgaben benotet werden, egal, welches Fach. (Ich bin selbst Schülerin in der Q11.)