Gibt es Geld von der EU für das (Er-)Halten alter Nutztierrassen?

Hallo zusammen,

auf einem Hof in Estland, den ich ganz gut kenne, halten sie eine alte estnische Rinderrasse, da es, wie sie immer sagten, Geld von der EU dafür gebe. Ich habe den Abend heute damit verbracht, eine entsprechende Förderung zu suchen, konnte jedoch kein direkt von der EU stammendes Programm finden. Stattdessen legt diese Seite nahe, dass entweder Geld oder Vorgaben von der EU kommen, die „Entwicklung des landwirtschaftlichen Raums“ zu fördern, was Estland dann (wie offensichtlich auch Nordrhein-Westfahlen) unter anderem durch eine Förderung alter Nutztierrassen umgesetzt hat.
Ich würde allerdings trotzdem noch einmal gerne Leute gefragt haben, die sich da besser auskennen, ob es tatsächlich kein Programm der EU gibt, dass die Haltung alter Nutztierrassen fördert!

Ich bin gespannt auf eure Antworten,
Matthias

Hallo,

Punkt 1.2

die Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar-und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020(Amtsblatt EU Nr. C 204 vom 1. Juli 2014, S. 1ff )

Gruß
vdmaster

Hallo,
Leute, die sich damit auskennen, könnten in der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) zu finden sein. Frag doch einfach über deren Homepage nach.

Gruß vom
Schnabel

Genau, das hatte ich ja auch gefunden:

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1698/2005 DES RATES vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • VERORDNUNG (EG) Nr. 1974/2006 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • VERORDNUNG (EU) Nr. 65/2011 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

wenn ich das richtig verstehe, kann mit diesem Geld Verschiedenes gefördert werden - wobei es offensichtlich einige Läder gibt, die das Geld aus der obigen Rahmenregelung für die Förderung gefähdeter Nutztierrassen verwenden. Oder ist es so, dass das Geld für letzteres verwendet werden muss?

Gruß,
Matthias

Vielen Dank, das werde ich vielleicht noch tun!

Hallo,

das kann für Pflanzen und Tiere verwendet werden.

vdm

Habe jetzt mal die „Rahmenregelung der EU für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014 - 2020“ überflogen (auch die von mir ins Feld geführte „Verordnung (EG) Nr. 1698/2005“, und das Geld ist definitiv auch dafür vorgesehen z.B. „Breitband-Infrastrukturen“ im ländlichen Raum auszubauen - also nicht nur zur Förderung gefährdeter Nutz- und Haustierrassen, sowie Nutzpflanzen.
Dennoch vielen Dank auch dir, vdmaster

Grüße,
Matthias

In keinem einzigen Beitrag war das bislang so formuliert.

vdm

Hallo vdmaster,

In keinem einzigen Beitrag war das bislang so formuliert.

dann beruht die Sache auf einem Missverständnis. Ich hatte folgenden Satz:

exklusiv verstanden. Ich wollte dir keinesfalls auf den Schlips treten. Tut mir Leid!

Gruß,
Matthias

Ich trage keinen Schlips und bin daher „trittsicher“ :wink:. Ich wollte nur auf das Mißverständnis hinweisen, dass sich mittlerweile irgendwo eingeschlichten haben musste.

vdm