Gibt es Gerichtsverfahren zum 2018 Beitrag Selbständige Krankenkasse?

Seite 2018 gilt der Spruch „Die nehmen´s von den Lebendigen…!“ nicht mehr in Bezug auf die Beitragszahlungen von Selbststädig ftreiwllig gesetzlich Versicherten. Die Krankenkassen dürfen sich nun auch ab 2018 bei den Toten bedienen laut einen irrsinnigen neuen Gesetz. Nun können zur Treibjagd auf die Selbständigen die Finanzämter mit Corona und mit den Krankenkassen zum Halali Tröten und diese ohne Deckung aufs Korn nehmen.
Ein scharfes Finanzamt wie z B in Hofheim am Main hat meines Wissens schon einen Blumenladen erfolgreich in den Ruin getrieben und nun können die Krankenkassen den Toten Selbständigen noch nach erfolgreicher Jagd nach dem Tod das Blut absaugen…
Ich würde mich nicht wundern, wenn es nicht bald zu diesem neuen Gesetz Gerichtsverfahren gibt, um offen zu legen wie pervers und abnormal es ist… … Dass es diese Abnormitäten bei freiwillig sozial oder gesetzlich Versicherten nie gab bis jetzt, hatte seine humanen Gründe, aber beim politischen Lobby-Kuhhandel ist heutzutage ja alles möglich.
Finanzämter sägen die kleinsten Äste ab auf denen sie kaum sitzen können- nur so aus Prinzip… und dem ganz normalen sozialen Machtmissbrauch., den wir ja schon seit der Agenda 2010 von Grinse-Schröder kennen, der den ganzen SPD-baum abgesägt hat und natürlich erst als er nicht mehr so recht darauf sitzen mußte auf dem Ast, an dem er sägte, sondern schon beim Putin Gasprom auf dem Schoß gesessen hat…
Wer von all den freiwillig gesetzlich Krankenvericherten möchte mir denn einen Präzedenzfall aufzeigen oder ankündigen…??? Oder seid ihr jetzt alle privat versichert?
Würde mich sehr freuen…

Hallo,

meine Neugier ist geweckt. Kannst Du das bitte etwas genauer ausführen:

Welches Gesetz ist das genau?

Hast Du dafür ein paar Belege? (Aus denen ersichtlich ist, dass das Finanzamt schuld ist und nicht das schlechte Wirtschaften des Betreibers…)

Aber eines scheint mir unmöglich:

Ein toter ehemaliger Selbständiger kann hier nur schwerlich von seinen Erfahrungen schreiben…

Grüße
Pierre

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Hallo,
ja, auch mich würde das interessieren - ich gehörte nämlich zu den Menschen, die bei einer Krankenkasse beschäftigt waren und auch für die Beitragsfragen zuständig war und ich kann mich,an keinen einzigen Fall erinnern, bei dem wir gegen einen Toten oder dessen Erben Beiträge vollstreckt hätten.
Also, bitte mal eine Fallschilderung - danke.
Allerdings wäre das schon möglich gewesen - siehe dazu einfach mal hier - https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2005/BSG/Beitragsforderungen-in-der-gesetzlichen-Unfallversicherung-gegen-Erben
da geht es zwar um die Unfallversicherung, was aber egal ist - wichtig ist der Passus, wonach die Erben für die Schulden der Vestorbenen haften.
Das gilt nicht erst seit 2018
Gruss
Czauderna

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Hallo hier ist die Autorin dieses Beitrags und ich verstehe nicht, wer hier in meinem Namen antwortet. ich bin hier wohl gehakt worden… oder sind das Zitate von dir???
O.K. ich habe nicht mit so viel „Wörtlich nehmen“ gerechnet als ich diesen polemischen ironischen Beitrag schrieb…
iIh könnte mir zwar vorstellen, dass jemand, (der 2021 gestorben ist) im Jahr 2021 so wie ich angeschrieben wird von der Krankenkasse, (bei der ich übrigens gar nicht mehr Mitglied bin) um nachträglich tausende Euro nachzuzahlen für das Jahr 2018… aber es war wohl einfach sarkastisch gemeint… vorstellbar wäre es dennoch…
aber Fakt ist: seit dem Jahr 2018 können Selbständige für höhere Einnahmen als dem Vorjahr nachträglich zur Kasse gebeten werden…und ich finde, dass wir dagegen klagen sollten …

Hallo hier ist die Autorin dieses Beitrags und ich verstehe nicht, wer hier in meinem Namen antwortet. ich bin hier wohl gehakt worden… oder sind das Zitate von dir???
O.K. ich habe nicht mit so viel „Wörtlich nehmen“ gerechnet als ich diesen polemischen ironischen Beitrag schrieb…
Ich könnte mir zwar vorstellen, dass jemand, (der 2021 gestorben ist) im Jahr 2021 so wie ich angeschrieben wird von der Krankenkasse, (bei der ich übrigens gar nicht mehr Mitglied bin) um nachträglich tausende Euro nachzuzahlen für das Jahr 2018… aber es war wohl einfach sarkastisch gemeint… vorstellbar wäre es dennoch…
aber Fakt ist: seit dem Jahr 2018 können Selbständige für höhere Einnahmen als dem Vorjahr nachträglich zur Kasse gebeten werden…und ich finde, dass wir dagegen klagen sollten …

Hallo,
das ist grundsätzlich richtig, es kann aber auch zu Rückzahlungen kommen, kommt eben auf die entsprechenden Einkommensteuerbescheide an, wenn diese niedrigere Einnahmen verzeichnen. Das war bis 2018 in dieser Form nicht möglich.
Die jetzt gültige Regel wurde übrigens von den hauptberuflich Selbständigen überwiegend positiv angenommen.
Gruss
Czauderna

Aber diese Selbständige denken zu kurz, denn den Beitrag kurzfristig senken, ist immer möglich… aber jetzt muß ich mich für vergangene Zeiten versichern und auch noch bei einer verflossenen Krankenkasse… das ist absolut nicht im Sinne unserer Vorväter, die dieses System geschaffen haben…
Niemand sollte sich nachträglich versichern müssen für vergangene Zeiten, das ist so wie Tote zum Leben erwecken! Deswegen sollten wir klagen!

Hallo,
da scheint ein Missverständnis vorzuliegen - ich war der Meinung, es geht allein um die Beitragshöhe, jetzt schreibst du, dass es um eine rückwirkende Versicherung geht.
Beitragsnachforderungen aufgrund der Einkommensverhältnisse geht nur bei einer bestehenden Versicherung für den Zeitraum, für den auch Beiträge zu entrichten sind, und das kann auch noch bei einer alten Krankenkasse der Fall sein.
Ich mach mal ein Beispiel - vielleicht triftt das ja auf dich in etwa zu.
Frau Musterfrau ist bei der GKV-Kasse ABC als hauptberuflich Selbständige versichert und es steht die Beitragsanpassung für das Jahr 2018 an. Frau Musterfrau kann der Kasse nur den Einkommenssteuerbescheid für 2017 vorlegen, weil der für 2018 eben noch nicht vorliegt. Daraufhin legt die Kasse die Einnahmen aus 2017 vorläufig für 2018 für die Beitragsberechnung zugrunde - das waren umgerechnet pro Monat 2500,00 €.
Frau Musterfrau wechselt zum 31.12.2018 die Kasse und wird Mitglied der Kasse XYZ.
Für die Beitragseinstufung kann sie auch dort noch nicht den Einkommensteuerbescheid für 2018 vorlegen, aber den für 2017. Auch diese Kasse nimmt die Beitragseinstufung für 2019 vorläufig nach den Zahlen von 2017 vor.
Im April 2019 erhält Frau Musterfrau den Bescheid für 2018, den sie ihrer neuen Krankenkasse vorlegt.
Diese nimmt nun rückwirkend zum 01.01.2019 die Beitragseinstufung nach den neuen Zahlen vor wonach es jetzt monatlich 3000,00 € sind. Die Kasse setzt diese 3000,00 € ebenfalls vorläufig an und diese gilt bis zur Vorlage des Bescheides für 2019. Dieses Verfahren wiederholt sich jetzt Jahr für Jahr.
Da bei der alten Kasse die Einstufung für 2018 auch nur vorläufig war, muss Frau Musterfrau, wenn sie es nicht schon selbst getan hatte, auf Anforderung den Bescheid für 2018 auch der alten Kasse vorlegen.
Diese nimmt jetzt die endgültige Beitragseinstufung für 2018 vor, also nach 3000,00 € mtl. und Frau Mustermann muss für 12 Monate nachzahlen.
Gruss
Czauderna

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Ja so ist die Sache ab 2018, nun haben es alle verstanden.
Man muss sich nun für vergangene Zeiten höher versichern seit 2018.
Aber diese rückwirkende Forderung war vor 2018 nicht grundlos unmöglich!

Vielleicht sollte man das dann auch bei der Miete für vergangene Jahre einführen…
Wenn der Mietspiegel in der Wohnung in der du 2018 gewohnt hast, gestiegen ist, solltest du dann rückwirkend noch die Differenz nachzahlen…??
Wenn du zu viel Miete gezahlt hast in 2018 laut Mietspiegel, dann dem Vermieten das abziehen?
Oder vielleicht sollte man beim Ahrtal rückwirkend für 2018 die Versicherung für die Immobilie neu berechnen, weil dort ein großer Schaden entstanden ist und die am meisten gebeutelten Hausbesitzer noch um eine verzehnfachte Beitragszahlung für die Jahre 2019 und 2020 erleichtern und diejenigen, die die Versicherung nicht benötigen ab rückwirkend die Zahlungen ab 2018 erstatten?

Am besten wir führen gleich noch eine Krankenkassen-Schulden-Versicherung ein für durch Krankenkassenrückforderungen bankrott gegangene Selbstständige

Und dann können wir das mit den Mietern so machen, dass die auch eine Bankrottversicherung abschließen müssen für Rückforderungen bei zu wenig gezahlter Miete wenn der Mietspiegel neu berechnet wird

Hallo,
ja, könnte man so sehen, würde aber dann Äpfel mit Birnen vergleichen.

Aber diese rückwirkende Forderung war vor 2018 nicht grundlos unmöglich!

einen Grund muss man natürlich immer haben - vor 2018 beispielsweise wurde eine Einstufung grundsaetzlich immer als endgültig für die Zukunft vorgenommen, es gab also keine rückwirkende Änderung. Die gab es nur, wenn die Einkommensnachweise nicht oder verspätet eingereicht wurden.
Da zu noch ein Beispiel:
Einkommen 2015 lt. Steuerbescheid 2000,00 € mtl. - Vorlage des Steuerbescheides direkt nach Erteilung am 15.3.2016 - Beitrag ab 01.03.2016 nach 2000,00 € -
Steuerbescheid für 2016 Vorlage am 16.03.2017 - Einkommen 3000,00 € mtl. - Beitrag ab 01.03.2017 nach 3000,00 € -
Vorlage Steuerbescheid für 2017 am 15.3.2018 - Einkommen 1500,00 € - Beitrag ab 01.03.2018 nach 1500,00 €
Man sieht, es hat sich ziemlich ausgeglichen und war einkommensgerecht.
Gruss
Czauderna

Ich denke, es wird grundsätzlich immer bei den kleinen Leuten herumexperimentiert.
Die Selbstständigen, die kein Geld für eine private Krankenversicherung haben und die Mieter, die kleine Wohnungen mieten müssen…und deren Vermieter dazu gezwungen werden, höhere Mieten zu verlangen… Die Löhne bleiben gleich, aber die Stromkosten Spritkosten und Mietkosten explodieren…
Am besten wir führen eine Versicherung ein für den zum Wahnsinn getriebenen kleinen Mann ein.
das wäre dann die Armeleute-Bankrott-Psychoanaklysen-Versicherung
selbstverständlich dann nicht rückwirkend, das wäre dann die Selbstmord-Versicherung

Hallo,
ich freue mich, dass ich deine eigentliche Frage beantworten konnte, wenn auch offensichtlich nicht zu deiner Zufriedenheit - das tut mir leid.
gruss
Czauderna

Eine Klage brauchst Du nicht, wenn Du in eines der vielen, vielen Länder gehst, in denen medizinische Versorgung jedem selber überlassen ist.

Wer von unserem viel beschimpften, aber im Vergleich allemal recht gut funktionierenden und komfortablen Gesundheitssystem profitieren will, muss eben auch mit der allgemeinen Krankenversicherungspflicht leben. Und wenn eine private KV zu teuer ist, versichert man sich eben freiwillig gesetzlich.

So einfach wie banal.

Deine Wörterseen lassen allerdings nur sehr, sehr vage erkennen, was Du denn eigentlich willst. Medizinische Versorgung für lau und für alle vielleicht? Schau Dich mal in UK um und überlege Dir, ob Dir der NHS lieber wäre als das schlimme deutsche System. Wenn ja - es ist auch nach dem Brexit nicht so furchtbar schwierig, nach UK auszuwandern. Musst halt ein bisselchen was vorzeigen können, welchen Nutzen Du Ihrer Majestät und deren Untetanen bringen kannst und möchtest.

Schöne Grüße

´MM