Hallo, folgendes ist passiert: Ich habe mein Auto auf einem großen Parkplatz der Fachhochschule Bochum abgestellt. Da dieser Parkplatz permanent hoffnugslos überfüllt ist, werden die Autos nicht nur in den ausgewiesenen Parkbuchten sondern auch an allen möglichen Übergängen und Bordsteinbegrenzungen der Grünanlagen geparkt.
Nun wurde mein Auto auf Veranlassung der Polizei von einem Abschleppunternehmen „umgesetzt“, d.h. auf einen zu diesem Zeitpunkt dann wohl freien Platz einige Meter weiter versetzt (ich hatte mich bei meiner Rückkehr schon gewundert und an meiner Erinerung gezweifelt). Vorwurf: „Das Fahrzeug … wurde verbotsmäßig im Bereich einer Kreuzung/Einmündung abgestellt. Zur Beseitigung der Verkehrsbehinderung ordneten die Polizeivollzugsbeamten gemäß $$ 50 Abs. 2 und 52 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Landes NRW die Wegsetzung des Fahrzeugs an.“
Die Paragraphen geben nicht wirklich was her. Ich bin mir sicher, dass selbst noch ein Bus auf diesem Parkplatz an meinem Auto hätte vorbeifahren können. Macht es also Sinn, von der Polizei z.B. Fotos oder nachgemessene Entfernungen zu verlangen, um die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme evtl. juristisch überprüfen zu lassen?
Bin dankbar für jede fachlich und/oder juristisch fundierte Antwort oder auch persönliche Erfahrungswerte.
Hallo.
Irgendwie alles nicht ganz verständlich - §50 ist eine Sonderregelung für die Insel Helgoland.
http://www.vkwodw.de/Verkehr/stvo/50.html
Sch
Hallo
Im Bereich einer Kreuzung/Einmündung darf man doch nicht nur deswegen nicht parken, weil da eventuell die Autos nicht mehr dran vorbeikommen, sondern auch, weil man die Sicht behindert. - Abgesehen davon ist es halt verboten. Man darf ja z. B. auch dann nicht über eine rote Ampel fahren, wenn man weit und breit der einzige Verkehrsteilnehmer ist.
Ich an deiner Stelle wäre froh, dass sie den Wagen nicht abgeschleppt, sondern nur umgesetzt haben. Das hätten sie nämlich gedurft, nachzulesen auf dieser Seite eines Rechtsanwaltes unter 2.b), jedenfalls wenn ich deine Angaben richtig verstanden habe.
Viele Grüße
Hallo
Es geht nicht um den §50 der StVO, sondern des Polizeigesetzes des Landes NRW
Hallo Simsy,
genau diese Antwort („sei froh…“) hatte ich erwartet und empfinde ich als nicht sehr hilfreich. Dass ich (und ungefähr noch 30 bis 40 andere Fahrzeuge auf dem PARKPLATZ und ungefähr nochmal 20 bis 30 Fahrzege direkt an der Strasse im Verkehr-die nebenbei bemerkt nicht abgeschleppt oder versetzt wurden) nicht 100%ig korrekt in den vorgesehenden Buchten geparkt haben weiß ich. Ich hatte aber die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gestellt und ob man diese sinnvollerweise überprüfen lassen sollte und kann, d.h. müssem z.B. Beweisfotos seitens der Polizei zum Beleg der Rechtmäßigkeit der Maßnahme gemacht werden? Es hat z.B. auch keinerlei „Sichtbehinderung“ stattgefunden und wenn, dann durch die Bäume auf dem Parkplatz und nicht durch Autos…
Die Antwort von @Simsy_Mone ist sehr wohl hilfreich, da völlig korrekt. Wo ist dein Problem? Du hast falsch geparkt und gut. Finde dich damit ab. Ob deiner Meinung nach „ein Buss durchpasst, oder nur die Bäume die Sicht behindern“ interessiert niemanden.
Aber es sei dir ungenommen einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Allerdings kannste dein Geld auch gleich aus dem Fenster werfen.
Steh zu dem Ganzen, bezahle die Rechnung und gut ist.
Hallo
Erstens habe ich nicht geschrieben: „sei froh …“, sondern „ich an deiner Stelle wäre froh …“
Ich weiß nicht, ob du den Unterschied siehst, es gibt einen.
Zweitens ließ doch mal bitte durch, was der Rechtsanwalt dazu schreibt.
Ich habe wirklich lange Erfahrung mit Polizei und Straßenverkehrsordnung, und ich habe es noch nie erlebt, dass es irgendwen interessierte, ob tatsächlich eine Behinderung oder Gefährdung oder ähnliches stattgefunden hat. Bei bestimmten Sachverhalten greift der Bußgeld- oder Verwarnkatalog, oder halt solche Zwangsmaßnahmen wie Umsetzen und fertig.
Wieso nicht? die nennen die Grundlage für das Umsetzen des Autos als Verwaltungszwangsmaßnahme im Wege der Ersatzvornahme.
ob es Sinn macht musst du selbst entscheiden - aber man kann gegen jede behördliche Maßnahme vorgehen, indem man das zulässige Rechtsmittel einlegt. Sobald du also den Leistungsbescheid der Polizei bekommst: Rechtsmittelbelehrung lesen und danach handeln.
es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. aber allein die Tatsache, dass nur mein Kfz und nicht die anderen umgesetzt wurden, würde mir zu denken geben, ob da wirklich ein Bus problemlos durchgepasst hätte.
naja - wenn da ein Platz frei war, wo das Auto hingestellt werden konnte, wäre ein Abschleppen unverhältnismäßig gewesen.
Hallo,
§50 sagt: Wenn eine Gefahr abgewendet werden muss, darf man etwas direkt veranlassen, ohne vorher den langen Weg der Bürokratie zu gehen.
Könnte dein Fahrzeug z.B. die Durchfahrt großer Fahrzeuge (Rettungsdienst, Feuerwehr, Abschleppwagen,…) behindern, dann wird man dich nicht erst anschreiben und dich mit Fristsetzung um das Umparken bitten, sondern direkt etwas gegen unternehmen.#
§52 sagt: Eigentlich hätttest du das Fahrzeug umsetzen müssen. Da das aber nicht ging, hat die Polizei in deinem Sinne gehandelt.
In aller Regeln werden von der Polizei Fotos angefertigt (muss aber nicht), ebenso macht der Abschlepper meist Fotos vom Fahrzeug (hier primär, um Schäden zu dokumentieren).
Um abschließend zu beurteilen, ob das Umsetzen angemessen war oder nicht, müsste man wissen, wo du genau geparkt hast und - ja - auch wie die anderen zu dem Zeitpunkt parkten.
Eine gefährliche Behinderung kann sich auch aus der Kombination zweier falsch parkenden Autos ergeben.
Der Polizei ist dann nicht zuzumuten, erst zu ermitteln, welcher Falschparker als erstes dort stand und welcher als Zweiter die Gefahr erst entstehen ließ, sondern man einfach den umsetzen/abschleppen, wo es am schnellsten/einfachsten geht.
Der Grundsatz „es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht“ wurde ja schon genannt.
Hallo,
wo ist das Problem?
- Hat man Dich gezwungen zu lernen, jetzt willst Du das nicht wahrhaben oder zurueckdrehen? Keiner sagt mir, wo und wie ich parke.
- Steht Dein Auto unfindbar am falschen Ort? Ist doch egal, nachtraeglich, die paar Meter hast Du mental geschafft.
- Willst Du (denen) beweisen oder aufzeigen, dass der Parkplatz bei spaeter Ankunftszeit zu voll ist? Dann fahr frueher hin, oder anders, oder mach andere Massnahmen zB Plakate.
- Darf niemand Dein Auto anfassen? Was kaputt? Die Polizei darf anfassen (lassen), nach eigenem Ermessen (der aktuellen Situation).
- Meinst Du die Polizei brauche Weiterbildung zum Einschaetzen der Situation? Das hoeren sie am liebsten, doch sie hoeren zu. Sag es ihnen, der Ausgang des Gespraeches koennte bei Dir zu einem Lerneffekt fuehren.
- Magst Du einen Anwalt fragen, ob er eine Chance auf eigenen Verdienst bei der Weiterbildung der Polizei erkennen kann? Brauchst Du nicht fragen, den eigenen Verdienst erkennt er sofort, falls er taetig fuer Dich wird.
- Sind Kosten angefallen. Willst Du weniger oder mehr bezahlen?
Dann nimm genuegend Geld zur Hand fuer einen Fach-Anwalt, und versuch die Umsetzkosten zurueck zu bekommen, moeglicherweise gelingt dies, weisst Du erst hinterher genau.
Fuer 200 Euro Aufwand deinerseits, wuerde ich mal grob einplanen, noch mehr Lernstoff fuer die Zukunft.
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Gruss Helmut
Mir fällt gerade auf: FH Bochum…
Wenn ich weiss, dass da kein Parkplatz ist, dann nehm ich Bus und Bahn - und mW ist die FH sehr gut angebunden und kostet auch nix - oder ist der ÖPNV nicht im Semesterbeitrag enthalten?
Es gibt gewisse Gesetze und Vorschriften. Und wenn ich mich nicht daran Halte muss ich bezahlen.
Nimm es als Lehrgeld.
Die umsetzkosten wirst du wohl bezahlen müssen.
Sollte eine Strafgebühr dazu gekommen sein könnte ein netter Brief ans Ordnungsamt vielleicht noch helfen, so nach dem Motto „habt Mitleid mit mir“
Hatte mal mit dem Motorrad das Problem,ich Parkte wo immer Autos parken (rechtlich. gesehen Fußweg, aber für jeden als Parkplatz erkennbar) aber am Ortseingang stand ein Schild "Parken nur an ausgewiesenen PP. Hab einen Strafzettel bekommen, wo doch Überfall kein Motorrad auf dem Fußweg bestraft wird.
Nach einer E-Mail ans Ordnungsamt bekam ich die Antwort, sie würden von einer Bestrafung ausnahmsweise absehen, aber mach das nie wieder.
Wie gesagt, die Fahrzeug Umsetzung ist eine durch das Ab Schlepp unternehmen erbrachte Leistung. Die musst du bezahlen.
Folgender Fall ist tatsächlich passiert: Die Polizei veranlasst am Rheinufer Fahrzeuge, da diese vom Hochwasser bedroht sind (es fehlten nur noch wenige Zentimeter zwischen Wasser und Reifen), Halter sind nicht erreichbar, Schleppung zur Eigentumssicherung. Das Amtsgericht hat der Klage eines Halters (Rheinschiffer) stattgegeben, der das unverhältnismäßig fand. Denn er habe die Vorhersage des Pegelstandes gewusst und bewusst seinen Pkw an dieser Stelle stehenlassen, da er wusste, er ist dort nicht gefährdet.
Es müssen- insbesondere bei Schleppungen durch die Polizei- sehr wohl die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit beachtet werden!
Ja, ich weiß, dieser Fall ist anders gelagert als der von dir geschilderte. Ich gehe davon aus, dass der Ausgang einer möglichen Klage deinerseits sehr von den „Gepflogenheiten“ in Bochum und vor allem von dem zuständigen Richter am AG abhängen würde.
Nebenbei bemerkt finde ich es äußerst seltsam, in welchem Ton hier auf sachliche Fragen geantwortet wird. wissbegierig58 ist -glaube ich- nicht mehr 12 Jahre alt und hätte wahrscheinlich auf altkluge Belehrungen, ob er sich mit der Schleppung abfinden soll oder nicht, verzichten können.
Freundliche Grüße