Wie wird die Sozialversicherung geregelt wenn ich z.B. Grenzgänger bin, oder aber wenn mich meine Firma für längere Zeit in ein anderes Land abstellt?
Hallo,
ja die gibt es,dazu müsstest du aber einmal sagen um welches Land es sich handelt.
Servus,
in allen Ländern, in denen Du von D aus Grenzgänger sein kannst, bist Du dort (pflicht-)sozialversichert, wo Du arbeitest.
Bei Entsendungen (das ist was anderes) kannst Du nicht nur innerhalb der EU, wo das einheitlich so geregelt ist, sondern auch sonst in sehr vielen ‚gängigen‘ Ländern, in die man so entsendet wird, in der deutschen Sozialversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung bleiben - bei einer Entsendung von einer Dauer bis zu zwölf Monaten immer, bei einer Verlängerung bis zu 24 Monaten auf begründeten Antrag.
Der Schlüssel dazu ist das „Wanderarbeiter“-Formular E 101 von Deiner Krankenkasse, für die Verlängerung (Vorsicht! Geht nur bei Antrag vor Auslaufen des ersten Zwölfmonatszeitraumes) das E 102.
Schöne Grüße
MM
Da Du nicht geschrieben hast, von welchem Land wir hier sprechen, bin ich also auf Vermutungen angewiesen. In der Schweiz z.B. werden internationale Sozialversicherungen über [Werbung entfernt - MOD X_Strom]angeboten. Allerdings ist das in der Regel Sache der Firma, die Dich entsendet
Erkundige Dich doch einfach bei Deinen hiesigen Sozialversicherungsträgern. Macht zwar etwas Arbeit, ist dann aber auch verlässlich.
Servus,
in der CH brauchen entsendete Arbeitnehmer überhaupt keine besonderen ‚internationalen Sozialversicherungen‘ (was immer das sein soll): Es genügt, wie bereits ausführlich beschrieben, wenn sich der Entsendete das E 101 bei seiner Krankenkasse besorgt und gut ist.
Schöne Grüße
MM
Servus,
die Krankenversicherungen wissen da in der Regel schneller und besser Bescheid als die Sozialversicherungsträger.
Und etwas anderes als das bereits lang und breit erläuterte E 101 wird denen bei Entstendung auch nicht einfallen.
Und im Fall Grenzgänger braucht man zu keiner Sozialversicherung und zu keiner Krankenversicherung: Da gilt ganz schlicht und einfach das System, das am Beschäftigungsort greift.
Schöne Grüße
MM
Ein bisschen Besserwisser bist Du ja schon😁. Ich halte es für sinnvoller, Leute auf die eigenen Beine zu stellen, als ihnen ständig eine fast perfekte Antwort zu liefern. Ich will ja nicht nur Faule und Dumme um mich haben.
Dafür ist er bekannt, ein ausgeiwesener und erfolgreicher Experte der uns hier aus lauter Nächstenliebe kostenlos berät
(HInweis, dieser Beitrag kann Ironie enthalten)
Servus,
die Antwort „Hier im Forum wissen wir es nicht, geh doch bei der DRV fragen“ finde ich halt nicht besonders passend, wenn die richtige Antwort bereits dasteht und belegt, dass solche einfachen Fragen durchaus noch bei wer-weiss-was richtig und vollständig beantwortet werden können, auch wenn es ziemlich mau aussieht, wenn es mal ein bissle komplexer wird oder der Pimaldaumen-Jurist Benny mit ganz neuen Interpretationen dahergebraust kommt, die zwar lyrisch interessant sein mögen, aber sachlich in der Regel für den Eimer sind.
„Auf eigenen Beinen stehen“ würde hier übrigens bedeuten, dass man eben nicht wo anders fragen muss, sondern die Frage selbst beantworten kann. Das ist bei der vorliegenden Frage (so banal sie ist) ohne Fachliteratur nicht ganz einfach, weil da eine ganze Reihe unterschiedlicher Quellen zusammenspielen. Daher halte ich es hier für genau richtig, wenn jemand, der schon viele Grenzgänger und Entsendungen auf dem Tisch hatte, schlicht beschreibt wie es geht.
Und ein Letztes: Wenn es schon aus welchem Grund auch immer sein muss, dass wir hier sagen ‚wir sind halt bissle blöd, frag woanders‘, dann ist dieses ‚woanders‘ sinnvollerweise nicht die Sozialversicherung (= DRV), sondern die Krankenkasse. Und das habe ich, wenn Du Dich erinnerst, zu Deiner Antwort angemerkt.
Schöne Grüße
MM
Servus,
er enthält in erster Linie 55 Vol % Benny. Zu Risiken und Nebenwirkungen befragen Sie ihren Psychiater oder Psychotherapeuten.
Schöne Grüße
MM