Hallo,
Ich würde gerne wissen, ob ich mit meiner Bundeswehrkleidung bei uns im Ort herumlaufen darf, oder ob ich da Angezeigt werden kann??
mfg Raphi
Hallo,
Ich würde gerne wissen, ob ich mit meiner Bundeswehrkleidung bei uns im Ort herumlaufen darf, oder ob ich da Angezeigt werden kann??
mfg Raphi
was genau
Hi,
was genau meinst Du?
Den Ausgehanzug oder einen Kampfanzug?
Bist Du Soldat oder Zivilist?
Wenn Du aktiver Soldat bist, wird es seitens der Bundeswehr vielleicht sogar gern gesehen, wenn Du auch in Deiner Nichtdienstzeit, im Ausgehanzug rumläufst.
Dein Spiess kann Dir diese Frage ganz genau beantworten.
Wenn Du aber nicht Soldat bist, wäre dies möglicherweise problematisch.
Wenn Du Soldat bist, wage ich zu bezweifeln, dass Du, ausserhalb des Dienstes im Kampfanzug in der Gegend rumspringen darfst. Zu meiner Zeit - o.k., das ist viele Jahre her - war es verboten.
Wenn Du kein Soldat bist und es Dir Spaß macht in einem Kampfanzug rum zu laufen - dann sollte dieser möglichst keine Hoheitsabzeichen oder Rangabzeichen mehr angenäht haben.
Dies ist keine Rechtsberatung - dies sollte Allgemeinwissen sein (Irrtum vorbehalten).
Ich hoffe, diese Einlassungen waren hilfreich im Sinne der Anfrage.
Aber vielleicht äussert sich auch ein aktiver Soldat dazu (wir haben hier ein paar dabei - einer ist gar Feldjäger, der müsste es ganz genau wissen).
Freundliche Grüsse
(…)
Ich bin Zivilist!
Ich meine eine Hose (in flecktarn- Muster) und eine Feldbluse (auch flecktarn
Hallo
Ich mein, das ist egal.
Es gibt ja sogar zivile Kleidung, die Fleck und Tarnfarben haben.
Vielleicht solltest Du dich nicht mit Dienstabzeichen als Soldat kennzeichnen, wenn Du keiner bist, wie es schon gesagt wurde.
Ein Problem könnte es sein, wenn verschiedene Umstände zusammenkommen die über eine Tarnkleidung hinausgehen.
Z.B. in Berlin gabs oder gibt es Vermummungsverbot, dein Gesicht sollte also sichtbar sein, um Ärger zu vermeiden.
Mit einem bestimmten Outfit geht man auch ein gewisses Risiko ein, unerwünscht als Angehöriger einer politischen Richtung betrachtet zu werden.
Über Risiken im Straßenverkehr brauche ich glaub ich nichts zu sagen.
MfG
Matthias
Hi,
das tragen von Trankleidung in der Öffentlichkeit ist auf keinen Fall verboten, du musst nur darauf achten, dass du keine Dienstabzeichen an der Kleidung hast, denn das ist illegal und dafür gibt’s diesen netten Paragraphen:
§ 132a StGB Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
MfG
Bloody