Hi.
In einigen Ländern wurde legalisiert, dass zwei Frauen die Eheschließung miteinander bewältigen können.
Nur welche Vor- oder Nachteile hat jetzt die Heirat auf die beiden Partnerinnen rechtlich und auch finanziell?
MfG
Hi.
In einigen Ländern wurde legalisiert, dass zwei Frauen die Eheschließung miteinander bewältigen können.
Nur welche Vor- oder Nachteile hat jetzt die Heirat auf die beiden Partnerinnen rechtlich und auch finanziell?
MfG
Männer dürfen auch heiraten !
Und warum fragst du nicht Verheiratete (Mann und Frau), welche Vorteile sie nun eigentlich dadurch haben ?
Außer dem Ehegattensplitting bei der Steuer und Erbrecht bleibt nicht viel übrig.
Und Nachteile ? Man ist zu gegenseitigem Unterhalt gesetzlich verpflichtet.
Frau/Frau- oder Mann/Mann-Ehen haben rechtlich keinerlei Unterschiede zu einer Ehe zw. Mann/Frau. Darum geht es doch überhaupt !
MfG
duck313
Hallo,
Es soll ja Menschen geben, die den Bund der Ehe eingehen, um sich selbst und der Gesellschaft gegenüber deutlich zu machen, dass sie für einander einstehen und dass sie einen Teil ihres Lebensweges jetzt gemeinsam gehen und nicht nur nebenher.
Und in Bezug auf Deine Eingangsfrage:
Gibt es rechtlich und finanziell nun Vorteile für eine lesbische Ehe?
Vorteile gegenüber wem?
Grüße
Pierre
Hallo,
das halte ich für eine sehr romantische Vorstellung von einer vertraglichen Vereinbarung. Natürlich ist diese gesellschaftlich etabliert, aber letztlich ist auch ein Ehevertrag vor allem ein Vertrag mit den entsprechenden rechtlichen Folgen.
es betrifft neben Steuern und Unterhalt auch Erbrecht und Entscheidungen im Krankheitsfall oder bei Unmündigkeit (sofern dies nicht im Voraus vom Betroffenen geregelt wurde). Bei Standarteheverträgen steht man/frau auch für die Schulden des anderen ein. Und sicher gibt es noch etliche weitere Details, die mir nicht bekannt sind.
Ein Anwalt kann dazu sicher mehr sagen.
Gruß,
Paran
Ich verstehe die Frage vielleicht falsch. Eine lesbische oder homosexuelle Ehe unterliegt dann halt den gleichen Regeln wie eine hetersexuelle Ehe. Das ist vermutlich mit Gleichstellung gemeint.
Ob man das will oder nicht; ob man heiratet, um dadurch „Vorteile“ zu bekommen oder „Nachteile“ zu erwarten hat, ist (und war auch lange) Kriterium für Eheschließung. Entscheiden muss man sich nach dem, was Einem an „Eheschließung“ am Wichtigsten ist.
Also geschlechtsunabhängig bei sich selber überprüfen.
LG
Amokoma1
Servus,
wenn man ein bisselchen älter wird und sich nach und nach besser vorstellen kann, dass einer von beiden in einen Zustand gerät, in dem er sich nicht mehr klar zu einer Sache äußern kann (obwohl das natürlich objektiv auch mit 28 oder 13 Jahren jederzeit geschehen kann), bleibt enorm viel übrig: Die Rechte, die man dann als Ehepartner hat, lassen sich mit keiner Vorsorge- oder ähnlichen Vollmacht rechtssicher verleihen. Dieses übrigens der wesentliche, wenn nicht einzige Grund, weshalb wir nach 23 Jahren „wilder Ehe“ geheiratet haben.
Ja, natürlich hängt auch diese oder jene Verpflichtung daran - die täte ich persönlich aber kaum einklagen wollen, wenn sich der Gatte nicht unabhängig vom geschriebenen Buchstaben daran hielte…
Schöne Grüße
MM
Da hast Du zwar völlig recht. Gefragt war aber nach finanziellen und rechtlichen Vorteilen. Ausschlaggebend - für mich - ist wohl immer das intrinsische Wertystem.
Wenn ein solches nur noch ansatzweise bis gar nicht vorhanden ist, muss man sich nach anderen Kriterien orientieren.
Schade, aber ist wohl so.
LG
Amokoma1
Ja, und einen ganz wichtigen rechtlichen Vorteil habe ich genannt, nachdem @duck313 die Ansicht vertreten hat, außer Ehegattensplitting und Erbrecht gäbe es da nicht viel.
Das Thema Familienversicherung bei der Krankenversicherung setze ich erst jetzt noch dazu.
Schöne Grüße
MM
Ich habe lediglich daran erinnert, dass eine Eheschließung nicht nur rechtliche und finanzielle Aspekte beeinhaltet, die von vermeintlichem Vorteil sein können.
Eine Eheschließung kann beim geltenden Steuerrecht auch ein Nachteil für den weniger verdienenden Ehepartner sein. Der sich dann (mit Liebe!) bei Ehegattensplitting auf Steuerklasse 5 einstufen lässt (aus Liebe, Einsicht, gefühlter Berufung). Mit niedrigerer Rentenerwartung.
Das muss doch jede*r für sich selber entscheiden. Wichtig scheint mir nur Information über die nicht nur positiven, sondern je nach Naturell auch negativen finanziellen Konsequenzen einer Eheschließung.
LG
Amokoma1
Servus,
das bringt Nachteile im Fall von Arbeitslosigkeit und Mutterschaft, sonst nicht. Und diese lassen sich sehr leicht vermeiden, alldieweil sowohl Arbeitslosigkeit als auch Mutterschaft einige Monate vor ihrem Eintritt bekannt sind und sich dann mühelos das Richtige tun lässt, um Nachteile zu vermeiden. Steuerlich bleibt es ganz unabhängig von den Lohnsteuerklassen bei der Subventionierung von Ehen durch stark ermäßigte Besteuerung von Steuerpflichtigen, die mit Steuerpflichtigen verheiratet sind, die geringere Einkünfte beziehen. Es gibt keine höhere Besteuerung für Arbeitnehmer, bei denen die Lohnsteuer nach Klasse V einbehalten wird.
Nö. Die „Punkte“ auf dem Konto der Rentenversicherung richten sich ausschließlich nach dem sozialversicherungspflichtigen Lohn.
Aber bitte nur über die tatsächlich existierenden, nicht über nur so empfundene, die es nicht gibt.
Es liegt mir ferne, hier für die Ehe Reklame zu machen, aber gerade wenn man ihr kritisch gegenübersteht, sollte man sich nicht darüber täuschen, in welch bedeutendem Umfang das Institut der Ehe von Staats wegen finanziell gefördert wird. Wenn alles, was im Grundgesetz steht, von allen maßgeblich Beteiligten so ernst genommen würde wie Art. 6 Abs 1 GG, lebten wir mutmaßlich in annähernd paradiesischen Zuständen.
Schöne Grüße
MM
In der Argumentation bist auf der puren rechtlichen Schiene bist Du ja wirklich fit. Rechtliche und finanziell ausrechenbare „Vorteile“ kann jemand, der nicht ziemlich kalt kalkuliert, sondern seinen Gefühlen etc. bei sehr wirksamen Entscheidungen wie z. B. Eheschließung auch Raum gibt, nicht in erster Linie sehen. Für ihn spielen auch die „weichen“ Gründe eine wesentliche Rolle.
Übrigens bin ich gar nicht ehefeindlich. Die Gründe für eine Ehe sollten meiner Erfahrung nach nur nicht ausschließlich rechtliche und finanzielle Gründe sein.
Wobei „Zweckehen“ durchaus auch eine gute Lösung sein können. Vemutlich passen sie aber nicht zu allen Menschen.
LG
Amokoma1