Hallo zusammen. Wir planen als Mieter unser Garagentor mit einem elektrischen Antrieb zu versehen. Genehmigung vom Vermieter liegt vor. Gibt es da Vorschriften, die wir zu beachten haben? Z.B. muss man eine Warnleuchte installieren? (Das habe ich mal an einem Tor gesehen). Zur Info : Bei uns handelt es sich um ein sogenanntes Berry-Tor, also kein Rolltor.
Vielen Dank im Voraus
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teh Raccoon
Das würde ja alles der Rolltorhersteller mitliefern und da es selten für Selbstmontage ist, achtet schon der Monteur darauf.
Blinkleuchte braucht es z.B. bei Tiefgaragen wo viele Fahrzeuge einfahren.
Nicht bei Einzelgarage.
Einen Personenschutz gegen Einquetschen haben alle Rolltore, Kontaktleisten, Lichtschranken usw.
Trotzdem bleibt immer der Garagennutzer verantwortlich und wartet nach der Ausfahrt oder dem Einstellen die paar Sekunden ab, bis Tor zu ist.
MfG
duck313
Hallo,
man beachte beim EInbau die Sicherheitshinweise und EINSTELLanweisungen des Herstellers.
Moderne Tore lernen die notwendigen Kräfte bei einer Lernfahrt.
Danach führen erhöhte Kräft zum stoppen des Antriebs, dem eine Fahrt in entgegen gesetzte Richtung folgt - zumindest ein Stück weit.
Im gewerblichen Bereich gelten andere Vorschriften! Da haben die Unfallversicherer ein Auge drauf.
(Bei älteren Modellen ist die Kraftbegrenzung meist nur mittels Potentiometer einzustellen. Da kann man gefährlich hohe Kräfte einstellen. Nicht machen!)
Ich möchte noch anmerken, dass das Tor nur betätigt werden darf, wenn man es einsehen kann.
Der Platz vor dem Tor gehört euch nicht exklusiv, da darf auch mal ein anderes Auto kurz stehen, etwa beim Rangieren. So ein Tor macht hässliche, teure Kratzer am Nachbarauto.