Gibts Förderung bei einer Gewerbeaufnahme?

Wenn man nebenbei schon gewerblich sucht nach Großhändlern alles rund um Kinder und ALG II Empfänger ist. Man sich Gedanken drüber macht das nun gewerblich auszuführen. Wir reden hier über Onlinehandel/Verkaufsplattformen u.ä. Kann man da irgendwoher Fördermittel für den Start beantragen oder sowas in der Art oder muss man das alles selber stemmen, was ja als ALG II Empfänger schier unmöglich ist. Danke schonmal für eure Antworten.

Guten Abend!

Bevor an Finanzierung zu denken ist, beantworte bitte folgende Frage.

Stelle dir vor, ich habe Kinder und möchte solche Kindersachen kaufen, mit denen du handelst. Warum soll ich bei dir kaufen und nicht bei den ungefähr 47293 Wettbewerbern, die genau die gleichen Sachen anbieten?

Das Internet kann dein bester Freund sein, weil du per Onlinehandel Kunden erreichst, die du mit einem Ladengeschäft für irgendwelche Spezialitäten nie erreichst.
Das Internet kann aber auch dein wirtschaftlicher Tod sein, wenn du kein Alleinstellungsmerkmal hast und mit Sachen handelst, die tausend andere Anbieter ebenfalls anbieten. Dann müsstest du über den Preis verkaufen und Wettbewerb darum führen, wer am elendsten zu leben bereit ist.

Um jemanden für eine Finanzierung zu gewinnen, mußt du die Frage beantworten können, warum jemand bei dir kaufen soll. Wenn du nur billiger sein willst als die Wettbewerber, wird es mit der Finanzierung nichts. Wenn du aber Sachen anbietest, mit denen du eine Alleinstellung hast, könnte es auch mit der Finanzierung klappen.

Mit der landläufig üblichen Großhändlerware findest du dich i. d. R. unter zahllosen gleichartigen Anbietern wieder. Die krebsen alle herum, kommen auf keinen grünen Zweig, sitzen auf unverkäuflichen Warenbeständen und halsen sich drückende Schulden auf.

Online-Handel mit üblicher Großhändlerware für private Kundenkreise solltest du vergessen.

Gruß
Wolfgang

[MOD Jadzia]@all: Teilweise falsches Brett!
Hallo@all (UP wie potentielle Antworter :smile:,

auf Folgendes möchte ich unbedingt hinweisen:

Die UP fragt ganz allgemein und umfassend nach „Fördermittel[n] für den Start“ (Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit/„Gewerbegründung“), wobei die betreffende Person hier Alg-II-EmpfängerIn ist.
Dies bedeutet, dass hier – vom Grundsatz her – nicht nur die „üblichen“ (halb)staatlichen Förderprogramme für Existenzgründer infrage kommen (z. B. über die

, nur um mal ein Bsp. zu nennen), sondern insbesondere auch 1. das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II sowie 2. Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II.
Diese jedoch gehören thematisch nicht ins Existenzgründungsbrett, sondern ins Brett „Arbeits- & Sozialamt“! Daher meine Bitte …

@UP: Falls also auch Interesse an den speziellen staatlichen Unterstützungsleistungen für Alg-II-Empfänger nach dem SGB II besteht, bitte ich Dich, Deine diesbezüglichen Fragen stattdessen explizit im Brett „Arbeits- & Sozialamt zu stellen!
Vielen Dank.

@Antworter: Und Euch bitte ich, bei Euren Antworten hier im Exg-Brett nicht auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten nach dem Sozialgesetzbuch einzugehen , sondern Euch (nur) mit anderweitigen Fördermöglichkeiten zu beschäftigen!
Auch dafür vielen Dank.

Grüße
MOD Jadzia

Hallo,

ja es gibt auch Fördermöglichkeiten speziell für ALG2 Empfänger. Allerdings ist man bei dieser Fragestelung und bei der Fragestellung nach einem effizienten Marketing sowie dem herausarbeiten von USP´s sollte man sich Hilfe holen. Hierfür gibt es Exitenzgründerzentren und Berater, welche Tipps und Hinweise geben können.

Beste Grüße

Maria S.
www.vertriebsblogger.wordpress.com