Gibts weiter Leistungen vom Amt wenn das Kind über 18 jahre ist

Hallo zusammen,

meine Tochter wird demnächst 18 und macht das Abi. Dann wird Sie studieren gehen. Vermutlich bleibt Sie noch ein paar Jahre bei mir wohnen. Ich erziehe Sie allein, erhalte das Kindergeld und Unterhalt. Der Unterhalt wird vom Land (Baden-Württemberg) gezahlt da die Mutter derzeit über kein eigenes Einkommen verfügt.

Zahlt das Land weiterhin Kindergeld bis zum Ende des Studiums ? Ist die Mutter weiterhin bis Ende des Studiums unterhaltspflichtig und wird dieser Unterhalt dann vom Land gezahlt ? Spielt später ein eigenes Einkommen der Tochter, die Zahlung von BaföG, einem Stipendium oder Ihr eigenes Vermögen eine Rolle ?

Besten Dank
Abacuss

Ja, allerdings normalerweise nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

na klar !

Hallo,

  • Kindergeld gib es noch maximal bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres (solange das Kind Ausbildung oder Studium macht).
  • Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 18. Geburtstag, danach ändert sich die Sachlage, was Unterhalt betrifft
    https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
    Dann seid Ihr beide dem Kind unterhaltspflichtig. Und es spielt evtl. Einkommen des Kindes eine Rolle.

Beatrix