Mal wieder wurden gemeine Massenvernichtungswaffen von Bösewichtstaaten vernichtet. Wer sagt denn, dass wir Bessermenschen denen nicht direkt um drei Ecken was neues verkaufen? Machen wir das, um die damit in 20 Jahren doof aussehen zu lassen?
Hallo,
wir „Bessermenschen“ haben keine Chemiewaffen verkauft. Es wurden Chemikalien verkauft, die der Dual-Use-Verordnung unterliegen. Das Problem ist eben, dass daraus auch u.a. chemische Kampfstoffe hergestellt werden können.
Es liegt in der Natur der Sache (der Chemie), dass eine Verhinderung unerlaubter Nutzung einfach nicht zu 100% garantiert werden kann. Sonst darf man auch keine Salzsäure verkaufen, aus der jeder Schüler bereits tödliches Chlorgas herstellen könnte. Oder Kochsalz, aus dem jeder Chemiestudent das gleiche Gas herstellen kann.
Gruß
vdmaster
zum Dual-Use
Hi,
ich schlage mich fast täglich mit Dual-Use Definitionen rum …
DAS IST SOWAS VON BESCHEUERT!!!
Wenn ich 100.000 Spaten exportiere, dann können die Nutzer damit riesige Felder zur Bewirtschaftung anlegen … aber auch lange Schützengräben buddeln…
Ein Geländefahrzeug kann sowohl Waffen, als auch Kranke transportieren…
usw usw…
bei Beantragung einer jeglichen Ausfuhr muss sinngemäß der Satz stehen:
Die auszuführenden Güter sind von der Ausfuhrliste/ Anhang I der EG-VO gem. EG-Dual-Use-VO 1334/2000 und der AWV NICHT erfasst.
Embargos, Verbote nach der CWÜ-Verordnung sowie verwendungsbezogene Genehmigungspflichten treffen NICHT zu.
Und das gilt für ALLE ausfuhren!
Gruß
Hummel
Hallo,
naja, jeder Artikel kann natürlich zweckentfremdet und für militärische Nutzung verwendet werden. Das gilt auch für Verbandsmaterial. Dass Du bei Exporten den Zwangssatz anbringen musst, dient eben der Verwaltung der Ausfuhr. [Und kaschiert auch die Panzer besser, die Du als Offroad-Fun-KettCar deklarierst ]
Embargos, Verbote nach der CWÜ-Verordnung sowie
verwendungsbezogene Genehmigungspflichten treffen NICHT zu.
Der Satz gibt mir Rätsel auf. Könntest Du das bitte mit anderen Worten konkretisieren, damit ich den Sinn verstehe? Danke.
Gruß
vdmaster
Hi,
der Satz gibt mir auch Rätsel auf… aber ich habe aufgehört zu hinterfragen, wenn das Zollamt „Anregungen“ gibt…
Gruß
Hummel
Hi,
ach so, der Embargo-Teil gehört noch zu dem Deklarationstext. Dann ist er ja eigentlich klar. Sinngemäß: Kann ausgeführt werden und verstösst weder gegen die Dual-Use-Verodnung, gegen Embargos oder das Chemiewaffenübereinkommen.
Damit weiß der zuständige Beamte genau, dass das verpackte Anthrax völlig unbedenklich ist und als Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden wird.
Gruß
vdmaster
Hi,
Damit weiß der zuständige Beamte genau, dass das verpackte
Anthrax völlig unbedenklich ist und als
Nahrungsergänzungsmittel verwendet werden wird.
und der Empfänger versichert an Eides statt, dass das Material niemals nicht militärisch oder gar terroristisch genutzt wird. Dann hat alles seine Ordnung.
Gruß
T.
nein, das machen wir weil es geld bringt… manchmal frage ich mich…