Es betraf offenbar nur Fonds:
Investmentsteuerreform: Wichtige Hinweise bei Fonds- und ETF-Verkäufen
Damit Sie keine unangenehmen Überraschungen bei den ersten Fonds- oder ETF-Verkäufen
in 2018 erleben, hier ein paar wichtige Hinweise:
Die Investmentsteuerreform gibt vor, dass alle Investmentanteile zum 31.12.2017 als
verkauft und zum 01.01.2018 als neu angeschafft gelten – das wissen Sie ja schon.
Damit wir das umsetzen können, brauchen wir verschiedene Daten von den
Investmentgesellschaften. Die erhalten wir zwischen dem 03.01.2018 und dem 15.02.2018.
Das bedeutet für Sie:
Verkaufen Sie Investmentanteile – die Sie vor dem 01.01.2018 gekauft haben – und wir
haben die notwendigen Daten von der Investmentgesellschaft noch nicht erhalten, dann
• fließt das Veräußerungsergebnis in Ihre Buying Power - sie können einen
Veräußerungsertrag also sofort wieder in neue Wertpapiere investieren.
• kann es mehrere Wochen dauern, bis wir das Geld Ihrem Konto gutschreiben
können, denn dazu brauchen wir die Daten von der Investmentgesellschaft.
• können Sie über die Buying Power Ihren Veräußerungserlös sofort wieder in neue
Wertpapiere investieren – Wichtig für Sie: Der Gegenwert wird ihrem
Verrechnungskonto sofort belastet, es kann deshalb zu einem Sollsaldo auf Ihrem
Verrechnungskonto kommen – bitte sorgen Sie in dem Fall rechtzeitig für
ausreichend Deckung.
(Aus dem Schreiben der ING DiBa vom 6.1.2018)