Gilt Autovermietung als Verkehrsbetrieb? (Klärung: Sonntagsarbeit)

„10. in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,…
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1. abweichend von § 11 Abs. 1 die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage in den Einrichtungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 10 auf mindestens zehn Sonntage, …“

Allgemein sollen 15 Sonntage im Jahr frei sein. Allerdings gilt obrige Ausnahme mit 10 freien Sonntagen. Aber ist eine Autovermietung demnach ein Verkehrsbetrieb oder geht es da mehr um Lastwagenfahrer?

Es sind die Regeln für LKW-Fahrten (ab 7.5 t) am Wochenende trotz Fahrverbot von LKW´s.
Dies wäre auch gültig für LKW’s, die von einer Autvermietung angemietet würden, aber m.W. gibt es keine Autovermietung, welche LKW’s über 7,5 t vermietet (natürlich immer irgendwo eine Ausnahme).

DP
Hallo Grußloser DP,

„10. in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und
Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des §
30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,

In welcher Rechtsvorschrift

Aber ist eine
Autovermietung demnach ein Verkehrsbetrieb?

Mein Google findet http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsunternehmen
Noch was unklar?

auch ohne Gruß