„10. in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,…
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1. abweichend von § 11 Abs. 1 die Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage in den Einrichtungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und 10 auf mindestens zehn Sonntage, …“
Allgemein sollen 15 Sonntage im Jahr frei sein. Allerdings gilt obrige Ausnahme mit 10 freien Sonntagen. Aber ist eine Autovermietung demnach ein Verkehrsbetrieb oder geht es da mehr um Lastwagenfahrer?