Gilt Befristung im Zeitmietvertrag auch für Erwerber?

Hallo, wir haben ein Einfamilienhaus zur Zeit befristet vermietet und als Befristungsgrund wie auch geplant die anschließende Eigennutzung angegeben. Inzwischen haben wir aber Überlegungen, das Haus statt dessen zu verkaufen und uns an anderer Stelle ein anderes Objekt zuzulegen. Dazu meine Frage: Gilt die Befristung auch gegenüber dem Erwerber, wenn dieser ebenfalls eine Eigennutzung plant? Oder wird durch den Eigentumswechsel aus dem Zeitmietvertrag automatisch ein unbefristeter Mietvertrag

Ja.

Es gibt da nur sehr wenig Spielraum. Bei Verkauf an Dritte gar keinen.

Möglich wäre folgende Konstellation:
Man nennt als Befristungsgrund den Einzug des Sohnes und seiner Familie.
Nach einiger Zeit will der Sohn das Haus kaufen oder Vater überträgt es ihm.
Hier fällt der Grund nicht weg. Es ist ja nach wie vor der angekündigte Sohn, der einziehen will.

Anders wenn jemand anderes kauft, der kann seinen Eigenbedarf am Ende der Befristung ganz normal anmelden und muss die zeit abwarten.

MfG
duck313

Danke für die Info! Würde es dann alternativ reichen, wenn wir das Haus nach Ablauf des Mietvertrags zunächst möblieren und dort auch zeitweise wohnen, dann aber merken, dass wir uns nicht wohlfühlen und z.B. nach einem halben Jahr doch verkaufen? Oder könnte der Ex-Mieter dann eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen???

Das heißt doch im Klartext, Du willst deinen Mieter betrügen.
der Befristungsgrund ist gar nicht zutreffend.

Da könnte man sich schadenersatzpflichtig machen. Insbesondere und fast sicher, wenn man nur oberflächlich renoviert und gar nicht einzieht. Das Möblieren wäre eher verdächtig als hilfreich.

Wenn Du schon jetzt unschlüssig bist ob es dir am Wohnort überhaupt gefällt, dann wäre es doch ehrlicher, wenn Du das dem Mieter mitteilst und den Vertrag in „unbefristet“ umwandelst.

Dann verkaufe das Haus so wie es ist.
Dass Du wesentlich mehr erlösen würdest ist doch reine Spekulation. Nicht jeder Käufer will selbst einziehen, es gibt genug die Anlagemöglichkeiten suchen und die Mieteinnahmen haben wollen.
Und er neue Käufer kann ja Eigenbedarf anmelden wenn es einen gibt.
letztlich kommt er mehr oder weniger schnell in sein Haus.
Nicht alle Käufer sind in Zeitnot, schließlich wohnen sie ja zur Zeit irgendwo.

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Nein, es liegt mir fern den Mieter zu betrügen! Es ist auch noch lange keine Entscheidung gefallen, aber es könnte dazu kommen. Das werden wir aber letztendlich wahrscheinlich erst entscheiden können, wenn es so weit ist und wir es ausprobiert haben. Grund für meine Bedenken ist meine depressive Erkrankung, bei der nicht absehbar ist, ob mir der Umzug wie eigentlich erwartet gut tut oder nicht… Aber Du hast Recht, wenn im Vorfeld bereits Bedenken dazu führen, dass man sich nicht sicher ist ob man umziehen will und wird, werde ich den Mieter auch nicht zum Umzug veranlassen. Das kann dann ggf. ein möglicher Erwerber machen, je nach Nutzungsabsicht. Danke nochmals für deine Ausführungen!