Hallo,
ich habe mein Sonderkündigungsrecht bei der Kabel BW geltend gemacht. Jetzt will Kabel BW den Splitter und den Router von meinem 09.2008 Vertrag zurück. Laut AGB von 2008 auch rechtens. Nur sind mittlerweile einige Vertragsverlängerungen hinzugekommen und da wir die Geräte nie gemietet oder geliehen haben gilt nach der aktuellen AGB das die Geräte nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit uns gehören. Natürlich könnte ich die Geräte zurück schicken wenn ich sie noch hätte!?
Also gilt bei Vertragsverlängerung (zwischendurch war auch ein Leistungswechsel dabei) die neue oder immer noch die alte AGB?
mfg