Gilt bei Vertragsverlängerung die neue AGB

Hallo,

ich habe mein Sonderkündigungsrecht bei der Kabel BW geltend gemacht. Jetzt will Kabel BW den Splitter und den Router von meinem 09.2008 Vertrag zurück. Laut AGB von 2008 auch rechtens. Nur sind mittlerweile einige Vertragsverlängerungen hinzugekommen und da wir die Geräte nie gemietet oder geliehen haben gilt nach der aktuellen AGB das die Geräte nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit uns gehören. Natürlich könnte ich die Geräte zurück schicken wenn ich sie noch hätte!?

Also gilt bei Vertragsverlängerung (zwischendurch war auch ein Leistungswechsel dabei) die neue oder immer noch die alte AGB?

mfg

Hallo Bortmann,

Sobald du eine Vertragsverlängerung (VVL) machst, unterschreibst du ja etwas. Hier steht meist mitdrauf, ob du die neuen AGB’s akzeptierst (deshalb auch meist mehrere Unterschriften.). Wenn dies so ist, hast du die neuen AGB’s damit akzeptiert.

Anders ist das bei den Geräten. Da du die Geräte ausgehändigt bekommen hast, als die „alten“ AGB’s aktuell waren, zähln diese AGB’s für die Geräte.

Bedeutet also für dich, dass wenn dein Vertragspartner die Geräte zurückverlangt, du diese ihm wieder aushändigst.

Mit dem Empfang der Geräte beim Abschluss des Vertrags, bist du ein Leihverhältnis eingegangen. Außer du bezahlst miete oder hast diese über den Anbieter erworben.

Daher wirst du wohl in den sauren Apfel beissen müssen und dem Anbieter erklären das du diese Geräte nicht hast. Wenn du glück hast, ist es damit abgeharkt. Im schlimmstenfall, kann er dir die Geräte in Rechnungstellen.

lg

Danke MrCrunch

Wenn der „alte“ Vertrag vom neueren „komplett ersetzt“ wurde und sich keine andere Klausel im neuen Vertrag findet welches Teile des alten Vertrags noch wirksam erhalten, dann sollte der neue Vertrag gelten.

Da du jedoch ein Sonderkündigungsrecht wahrnimmst, ist der Vertrag quasi „nicht erfüllt“. Entsprechend gelten frühere Vereinbarungen, es sei denn es wurde ausdrücklich anders geregelt.

Hallo Bortman,

in der Regel gelten stets die neuesten AGB. Durch neue AGB besitzt schließlich der Vertragspartner das Recht auf Vertragsaufhebung ab dem Gültigwerden jener AGB - soviel ich weiß.

Wenn zudem auch Preise, Leistungen und Laufzeiten sich geändert haben, so kenne ich nur den einen Grund, weshalb der Anbieter seine Geräte zurückfordern dürfte: Wenn eine Klausel im ältesten Vertrag steht, dass die Geräte nur verliehen sind und selbst bei Änderung der AGB, oder Vertragsänderungen, zurück zu geben sind = kein Eigentumsübergang.

Es wäre jedoch hilfreich, wenn bei dem Abschluss einer der Neuverträge explizit auf diesen Sachverhalt Aussagen getroffen wurden, die man nun zitieren könnte.

Gruß und viel Erfolg!

Hallo,

also bei jeder Vertragsverlängerung bleiben die alten AGB-Bedingungen erhalten, wenn darüber nicht gesondert eine neue Vereinbarung mit Hinweis und Übersendung der neuen AGBs, getroffen wird.

mfg
PB

Hallo,

das kommt drauf an, was in der Vertragsverlägerung steht. Wenn ein Hinweis auf die AGB drin steht UND sie auch zugänglich gemacht wurden, dann gelten die neuen AGB. Wenn ledglich drin steht, dass sich der Vertrag verlängert, ansonsten die Bedingungen bleiben wie im Urvertrag, müssten die alten AGB noch gelten.

Gruß,

twilight666