Gilt bzw. greift das Sterbevierteljahr nur wenn der/die Verstorbene schon Rente bezogen hat

Hallo liebe Community,

meine Mutter und ich waren jetzt vor paar Tagen im Rathaus um für meine Mutter die Witwenrente zu beantragen. Mein Vater ist vor knapp einem Monat unerwartet mit 50 Jahren gestorben und war voll Geschäftsfähig bzw. hat normal gearbeitet und noch keine Rente bezogen.

Meine Mutter hat zwei Jobs, einen Hauptberuf und einen Basisjob. Wir waren bis zu dem Besuch beim Rathaus der Meinung das meine Mutter im Zeitraum des Sterbevierteljahres ihren Basisjob behalten darf ohne das er sich auf die Witwenrente auswirk. Nun hat uns die Dame im Rathaus aber gesagt soviel sie weiß gilt das nur wenn mein Vater schon die Rente bezogen hätte.

Bei der Rentenversicherung kommt man telefonisch nicht durch (ständig besetzt oder es geht keiner ran) und der nächste Termin über die Website wäre es im August.

Ich hoffe jemand von hier kennt die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Albrecht

Wozu eröffnest Du jetzt einen neuen Thread?
Lies einfach alle Antworten in Deinem ursprünglichen Thread.
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Mal was zur Klarstellung.
Was nennst Du eigentlich Basisjob ? Einen Minijob (450 € Grenze) ?
Und warum soll gerade der sich auf eine mögliche Anrechnung auf die Witwenrente auswirken ? Egal, kann ja sein.

Und zur Frage:

Witwenrente: Wie viel Einkommen darf man haben?

"In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners erhalten Hinterbliebene die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen. In diesem „Sterbevierteljahr“ rechnet die Rentenversicherung das Einkommen des Hinterbliebenen nicht auf die Witwenrente an.

Als Einkommen gelten neben Erwerbseinkommen zum Beispiel auch Altersrenten.

Nach dem Sterbevierteljahr rechnet die Rentenversicherung das Einkommen auf die Witwenrente an, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Dieser Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab und beträgt für Hinterbliebene das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts.

Der Freibetrag beträgt seit Juli 2018 monatlich 845 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es 810 Euro. Zudem steigt dieser für jedes Kind um das 5,6‑fache des aktuellen Rentenwertes, wenn jenes grundsätzlich einen Anspruch auf Waisenrente hat ."

(Zitat aus einer Infoseite des VdK)

Und falls Du es nicht verstehst, die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Witwenrente findet immer im Sterbevierteljahr nicht statt. Egal ob der Verstorbene schon Altersrentner war oder nicht.
Es wäre ja auch rechtlich kaum zu begründen !

Und du kannst den Antrag stellen, das die Witwenrente für die 3 Monate im Voraus gezahlt wird - das soll helfen die sicher anfallenden Kosten rund um den Todesfall zu tragen.

MfG
duck313

Weil ich durch die Aussage der Dame im Rathaus verwirrt war

Zwingt Dich wer dazu, Dein Nicht-Wissen unters Volk zu streuen?

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Berechtigter Einwand.

Es geht nur wenn der Verstorbene bereits eine Rente bezog. Den Vorschussantrag stellt man auch beim Rentenservice der Deutschen Post - und das geht ja nicht wenn die Witwenrente erst ausgerechnet werden müsste.

Die Antworten im anderen Thread hätten Dich bereits verwirren müssen.
Dort hättest Du antworten bzw. nachfragen können, aber auf meinen Einwand hast Du auch nicht reagiert.

Ob die Dame im Rathaus das nun weiß oder nicht, ist doch völiig egal.

Solange die Rente nicht beantragt ist und der Bescheid vorliegt, weiß niemand, wie hoch die Witwenrente Deiner Mutter sein wird.

Also kann Deine Mutter erst bei Vorliegen des Bescheides sehen, ob sie ihren „Basisjob“ weiterhin braucht oder nicht.
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Ja, dat isso.
Wozu Du das jetzt wieder hinschreibst, ist mir schleierhaft.
Niemand - der Fragesteller schon gar nicht - muß wissen, bei wem er einen objektiv nicht möglichen Antrag zu stellen hat.
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