Hallo,
wenn im Ausland z.B. mit Investmentfonds Kapitalerträge erzielt werden, können diese dann auch unter den Steuerfreibetrag fallen?
Bei einem ausländischen Finanzinstitut kann ja kein Freistellungsauftrag erstellt werden.
Aber ist es möglich, daß das irgendwie angerechnet wird?
Oder ist das vollkommen ausgeschlossen, und der Steuerfreibetrag kann nur auf Kapitalerträge bei inländischen Finanzinstituten (oder zumindest Filialen) angewendet werden?
In der Hoffnung auf Euren Rat
Gruß
Hans