Gilt die Critical Mass auch bei Motorradfahrern?

Die Critical Mass ist ja bei Fahrradfahrern gültig. Sprich wenn sich 15 oder mehr Radfahrer unorganisiert treffen, dann gilt dies als geschlossene Gruppe und diese darf dann auch über rote Ampeln fahren, wenn ein Teil noch über grün fährt. Außerdem dürfen sie eine eigene Fahrspur besetzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Critical_Mass_%28Protes…

Nun die Frage, ob das mit den Ampeln auch bei Motorradfahrern gilt.
Bitte mit Quellenangabe.

Vielen Dank

leider keine Ahnung, zumal ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Motorrad fahre.

Aber vielleicht einfach mal in einer Fahrschule nachfragen!?

Hallo Satera,
(ich bin kein Polizist und auch kein Gesetzesvertreter,
ich nehme Stellung aus meine Erfahrungen)
Bei Motorradfahrern gilt nur die Strassenverkehrsordnung.
Es gibt wenige Ausnahmen: wenn eine große Motoradgruppe
bei der Polizei gemeldet wird und die Strecke bekannt
ist, können „Erlaubniss“ bekommen, daß sie Kreuzungen/
Einbiegestrassen mit Hilfe zwei(einen) Motorradfahr(en)die Strasse in beide Richtung so sperren, daß die Gruppe Strasse überqueren kann. All diese Maßnahmen müssen aber für die anderen Strassenteilnehmeren sehr deutlich und verständlich vollzogen werden(Blinker/Handzeichen der gleichen).
mfg deimeba

Meiner er Fahren nach gibt es solche trens bei den Motorrad Besitzen wohl schon.
Beiden Motorradfahren eher nicht.

Hi,

kann ich leider nicht beantworten.
Mein Bauchgefühle sagt nein. weil es wird in dem Wiki Artikel ja zwischen motorisiertem und nicht motorisierten Verkehr unterschieden…

hey, ich weiss von vorrechten bei motorradgruppen wenn diese offiziell genehmigt wurden.
lt wikipedia ist dieser begriff nur im zusammenhang mit fahrrädern bekannt.
motorrad-gruppen werden aber im allgemeinen vorzüge von anderen verkehrsteilnehmern eingerumt.
in deutschland mit murren, in allen anderen europäischen ländern selbstverständlich, ob auf gesetzesbasis oder subjektiver toleranz ist mir nicht bekannt. gute fahrt.

Hallo
Ich habe zwar mit der bezeichnung keine ahnung, aber ich weiß, das bei Rennradfahrern dies gilt, wenn sie im Pulk von 15 oder mehr auf den Landstraßen unterwegs sind, dürfen sie nebeneinander fahren. (Eigentlich dürfen sie auch nur als Pulk von mehreren überhaupt mit den Rennrädern auf öffentliche Straßen, normalerweisedürfen sie das nämlich nicht, aber dann gilt das nämlich als Trainingsgruppe.) Aber ich glaube nicht, das sie deswegen auch über rote Ampeln fahren dürfen! (Weiß es aber nicht genau) Allerdings glaube ich nicht, das gleiches auch für Motorradfahrer gilt,
weil 15 Biker doch mehr abstand zueinander haben, als 15 Fahradfahrer. Und woher sollten die Autofahrer die dann Grün haben das wissen, das da noch mehr kommen, und die dann auch noch bei Rot durchfahren. Ich persönlich habe jedenfalls noch nichts davon gehört!

Hallo,
vieleicht bin ich der falsche ansprechpartner,
aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das so etwas zulässig ist.
Was anderes ist wenn die Fahrt angemeldet ist und somit auch von der Polizei begleitet wird.
Aber wie gesagt, bin kein Rechtsexperte.
MfG
Paco