Gilt ein optischer Mangel auch als Sachmangel

… bei einer Klage?

Ich habe bei Ebay einen Schmuckkasten gekauft, der als „Neuwertig“ und „ungenutzt herumgestanden“ beschrieben war.
Beim Auspacken hing dann an einer Frontkante das Leder weg. Zusätzlich erscheint es sehr Fragwürdig ob die Angabe „echtes Leder“ stimmt.
Der Verkäfer verhält sich äuserst arrogant und desinteressiert und streitet jede Schuld ab. Dieser Fehler kann aber nicht während der Lieferung durch die Post passiert sein, und beim öffnen des Packetes war es sofort zu sehen.
Jetzt ist das ja kein Sachmangel wie er im Gesetzestext beschrieben ist, denn da ist ja nur von der Funktion die Rede. Funktionieren tut die Kiste so natürlich aber optisch ist es eben nicht tragbar!
Wie müßte jetzt in diesem Fall die Klageschrift vor dem Zivilgericht lauten?
Ich werde es ohne Anwalt versuchen um die Folgekosten im Rahmen zu halten.

PS:Ich kenne meine Erfolgsaussichten und den Paragraphen 434. :smile:
Danke
MfG
Erwin

Hi,
so wie es aussieht, hat der Verkäufer einen flaschen
Warenzustand beschrieben oder ausgezeichnet. Im § 263
StGB - Betrug - wird beschrieben:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aus meiner Sicht würde ich so vorgehen oder im Internet
bei Anwälten, die gerade Online sind, Rat suchen, das ist billiger als wenn du zu einem gehst.
Gruß, Burghard Hauptmann

…noch einen Zusatz:

Ich würde auf jeden Fall EBay von dem Vorfall in-
formieren, damit der Verkäufer in seiner
Topqualität und Glubwürdigkeit herunter gestuft wird.
Gruß.B.

Hallo Lodar,

für mich ist ein Kauf bei „ebay“ aus solchen und ähnlichen direkten und indirekten Erfahrungen und Informationen leider schon seit längerer Zeit nur noch „eingeschränkt empfehlenswert“ und ich bin deshalb kein guter Ratgeber, eher als befangen einzustufen.

Wie sieht es denn mit den Fristen aus ?
Innerhalb von 14 Tagen kann man bei Online- u. Versandgeschäften nach dem Fernabsatzgeschäft die Ware einfach so zurückgeben und bekommt sein Geld zurück. Wenn das natürlich als Privatgeschäft ausgeschlossen wurde sieht es damit wieder schlecht aus.
Damit beantwortet sich auch die Qualitäts-Zusicherung, da ja „Gebraucht“ immer mit „Gebrauchs-Spuren“ verbunden ist und damit ist eine Reklamation fast schon mausetot.

Das Verhalten des Verkäufers kann man zwar kritisch sehen, das ist allerdings vor Gericht wertlos.

Mehr fällt mir dazu nicht ein, sry.

Hallo Erwin
deine Frage kann ich nicht beantworten.
Liebe Grüße
Heike

Hallo Erwin, ich würde mich erst einmal an Ebay wenden. Der Konzern hilft auch. Ansonsten würde ich den Veräufer wegen Betruges anzeigen. Allerdings mache ich keine Hoffnung. Wahrscheinlich kostet das mehr Geld und Nerven, als die Sache Wert ist.
Viel Glück!
LG Katja

… bei einer Kla
Ich habe bei Ebay einen Schmuckkasten gekauft, der als
„Neuwertig“ und „ungenutzt herumgestanden“ beschrieben war.
Beim Auspacken hing dann an einer Frontkante das Leder weg.
Zusätzlich erscheint es sehr Fragwürdig ob die Angabe „echtes
Leder“ stimmt.
Der Verkäfer verhält sich äuserst arrogant und desinteressiert
und streitet jede Schuld ab. Dieser Fehler kann aber nicht
während der Lieferung durch die Post passiert sein, und beim
öffnen des Packetes war es sofort zu sehen.
Jetzt ist das ja kein Sachmangel wie er im Gesetzestext
beschrieben ist, denn da ist ja nur von der Funktion die Rede.
Funktionieren tut die Kiste so natürlich aber optisch ist es
eben nicht tragbar!
Wie müßte jetzt in diesem Fall die Klageschrift vor dem
Zivilgericht lauten?
Ich werde es ohne Anwalt versuchen um die Folgekosten im
Rahmen zu halten.

PS:Ich kenne meine Erfolgsaussichten und den Paragraphen 434.

-)

Danke
MfG
Erwin

Da ich selbst ebayer bin ist vorerst folgendes abzuklären?
1 Gab es Bilder vor dem Zuschlag von dieser Kiste.
2 War auf dem Bild oder den Bildern die jetzt gegenständliche „Stelle“ der Beschädigung zu sehen, bzw. haben sie zusätzliche Bilder angefordert.
3 Wurde im Anzeigetext darauf hingewiese das die Kiste keine Beschädigungen, bzw. Benutzungsspuren aufweist.
4 Bei der Angabe echtes Leder wäre zu hinterfragen ob er diese Angabe aus Eigenem gemacht hat oder dies nur wiedergegeben hat, weil Dieser es bei seinem Kauf so angegeben wurde.
5 Die Verfassung des Anzeigetextes spielt hier eine wesentliche Rolle.
Vor der Einbringung einer Klageschrift würde ich
ich ihnen raten, falls noch nicht geschehen, mich mit der Servicestelle von ebay in Verbindung zu setzen, um dies vorher dort abzuhandeln bzw. einen Rat einzuholen.
Ich hoffe ich habe ihnen vorerst einmal weiter geholfen.
MfG Josef