… bei einer Klage?
Ich habe bei Ebay einen Schmuckkasten gekauft, der als „Neuwertig“ und „ungenutzt herumgestanden“ beschrieben war.
Beim Auspacken hing dann an einer Frontkante das Leder weg. Zusätzlich erscheint es sehr Fragwürdig ob die Angabe „echtes Leder“ stimmt.
Der Verkäfer verhält sich äuserst arrogant und desinteressiert und streitet jede Schuld ab. Dieser Fehler kann aber nicht während der Lieferung durch die Post passiert sein, und beim öffnen des Packetes war es sofort zu sehen.
Jetzt ist das ja kein Sachmangel wie er im Gesetzestext beschrieben ist, denn da ist ja nur von der Funktion die Rede. Funktionieren tut die Kiste so natürlich aber optisch ist es eben nicht tragbar!
Wie müßte jetzt in diesem Fall die Klageschrift vor dem Zivilgericht lauten?
Ich werde es ohne Anwalt versuchen um die Folgekosten im Rahmen zu halten.
PS:Ich kenne meine Erfolgsaussichten und den Paragraphen 434.
Danke
MfG
Erwin