Gilt es beim Fristsetzen bestimmte Standards einzuhalten? Vermieter setzt Mieter Frist

Hallo,
gibt es Vorgaben zu berücksichtigen wenn ich meinem Mieter eine Frist setze?
Ich habe meinem Mieter gekündigt (aufgrund von Eigenbedarf). Daraufhin hat er Widerspruch eingelegt.
Diesen Widerspruch erkenne ich nicht an. Allerdings bin ich bereit, den Mieter länger als die gesetztliche Frist es vorsieht, in der Wohnung zu lassen, damit er Zeit hat sich etwas angemessenes zu suchen.
In meinem Widerspruchsschreiben setze ich zur Einigung des genauen Zeitraums eine Frist, bis zu der er sich bei mir melden kann.
Gibt es hierzu eine „Standard-Frist“ die einzuhalten/vorzugeben ist?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Fristsetzung ist hier sinnlos. Wozu ?
Du musst klagen, wenn Du den Widerspruch abweisen willst um die Kündigung rechtsgültig zu machen .
Dann prüft ein Richter die Argumente und stimmt dann evtl. Dir zu und „verdonnert“ den Mieter bis „dann und dann“ auszuziehen und die Kosten des Verfahrens zu tragen.

oder halt nicht.

MfG
duck313