Hallo,
gibt es Vorgaben zu berücksichtigen wenn ich meinem Mieter eine Frist setze?
Ich habe meinem Mieter gekündigt (aufgrund von Eigenbedarf). Daraufhin hat er Widerspruch eingelegt.
Diesen Widerspruch erkenne ich nicht an. Allerdings bin ich bereit, den Mieter länger als die gesetztliche Frist es vorsieht, in der Wohnung zu lassen, damit er Zeit hat sich etwas angemessenes zu suchen.
In meinem Widerspruchsschreiben setze ich zur Einigung des genauen Zeitraums eine Frist, bis zu der er sich bei mir melden kann.
Gibt es hierzu eine „Standard-Frist“ die einzuhalten/vorzugeben ist?
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße