Gilt messebesuch als arbeitszeit ?

Hallo, folgender Sachverhalt:

Mein Arbeitgeber hat uns die Wahl gelassen die dies jährige Buchmesse in Leipzig zu besuchen.
Die ist für uns als Buchhändler natürlich ein wichtiges event. Man besucht Vertreter, schaut sich neue Marktnichen an und schaut was es sonst noch neues gibt.

Nun heisst es auf einmal vom AG, wir bezahlen euch zwar die Fahrtkosten, aber als Arbeitszeit wird euch dieser Besuch nicht angerechnet(Was für mich irgendiweschon ein Wiederspruch in sich ist). Das heisst in meinem Fall einfach mal 10 minus stunden oder 1 tag Urlaub weniger.

Meine Frage lautet nun ob dies rechtens ist ?

Immerhin war man als Fachbesucher regestriert und man hat die Messe nicht nur zum persönlichem Vergnügen bescuht. Eine Antwort mit Verweis auf den passenden Gestzestext währe sehr nett.

Hallo,

ganz kurze Antwort:

War in der Vergangenheit der Besuch als Arbeitszeit bewertet, dann ist zumindest unter dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung Arbeitszeit entstanden und zu vergüten.

War dies nicht der Fall, dann hat der Arbeitgeber gerade zum Ausdruck gebracht, dass er keine Anwesing geben will „die Wahl gelassen“. Mangels Anweisung keine Arbeitszeit.

Gruß, der Lastkutscher

Hallo,
wenn es vom AG gewünscht ist, bzw. für die tägliche Arbeit sinnvoll ist, wäre ich der Meinung, daß es sich hierbei grundsätzlich um Arbeitszeit handeln muss! Wenn wir z. B. auf die Cebit oder Kommunale oder so fahren, ist das auch als Arbeitszeit gezählt. Eine gesetzliche Regelung kann ich leider nicht angeben!

Hallo Christopher,

da kann ich dir leider nicht so weiterhelfen, da ich kein Jurist bin. Aber meiner Meinung bach zählt der Besuch einer Messe zur Arbeitszeit, besonders wenn er vom AG angeordnet oder genehmigt wird. Er könnte nur die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit rechnen. Früher aus meiner Praxis, hat mein AG alles bezahlt und auch die Zeit als Arbeitszeit angerechnet. Ich hoffe, dass ich etwas helfen konnte.
viele Grüße
Ronald

Hallo,

na ja, ist der Messebesuch nicht angeordnet, also keine Pflicht, ist alles andere ein Angebot des Arbeitgebers. Man kann natürlich über alles reden, und schlecht ist das für den Job ja auch sicher nicht, aber verpflichtet ist der Arbeitgeber zu nichts, auch nicht zu den Fahrtkosten.

Viele Grüße

Peter