Hallo, folgender Sachverhalt:
Mein Arbeitgeber hat uns die Wahl gelassen die dies jährige Buchmesse in Leipzig zu besuchen.
Die ist für uns als Buchhändler natürlich ein wichtiges event. Man besucht Vertreter, schaut sich neue Marktnichen an und schaut was es sonst noch neues gibt.
Nun heisst es auf einmal vom AG, wir bezahlen euch zwar die Fahrtkosten, aber als Arbeitszeit wird euch dieser Besuch nicht angerechnet(Was für mich irgendiweschon ein Wiederspruch in sich ist). Das heisst in meinem Fall einfach mal 10 minus stunden oder 1 tag Urlaub weniger.
Meine Frage lautet nun ob dies rechtens ist ?
Immerhin war man als Fachbesucher regestriert und man hat die Messe nicht nur zum persönlichem Vergnügen bescuht. Eine Antwort mit Verweis auf den passenden Gestzestext währe sehr nett.