Hallo
wenn mein (gegenwärtiger) Arzt bei meinem Vor-Arzt eine Information erfragt, ohne dass ich ihm dass ich ihm das erlaubt habe?: Muss, oder darf der Vor-Arzt ihm Auskunft geben?=
Grüße
Carsten
Hallo
wenn mein (gegenwärtiger) Arzt bei meinem Vor-Arzt eine Information erfragt, ohne dass ich ihm dass ich ihm das erlaubt habe?: Muss, oder darf der Vor-Arzt ihm Auskunft geben?=
Grüße
Carsten
Das kommt drauf an!
Selber lesen:
https://www.aekno.de/wissenswertes/dokumentenarchiv/recht/datenschutz-in-krankenhaus-und-praxis-oder-wer-darf-wem-was-sagen
ramses90
Ob er darf oder muss oder nicht darf oder nicht muss ist doch irrelevant: Für deine ärztliche Betreuung ist es wahrscheinlich hilfreich, dass frühere Befunde deinem heutigen Arzt bekannt sind. Innerhalb der Ärzteschaft muss man doch patientenspezifische Erkenntnisse weiter geben können ? Oder bist Du dagegen, dass der Röntgenbefund eines Röntgenologen deinem Hausarzt vorenthalten wird ? Irgendwo wird doch der angebliche Datenschutz zum Absurdistan. Facebook und Co lachen sich kaputt, denn diesen „…“ Organisationen liefern wir alle Informationen frei Haus.
Udo Becker
Wozu muss ein Zahnarzt oder HNO-Arzt die Befunde der anderen Sparten kennen?
Da war ja die Frage von „Vorarzt“. Das ist was anderes.
Ein Internist kann die Patienteninformation eines Zahnarztes wissen, muss aber nicht. Dennoch kann es für einen Internisten von Bedeutung sein, dass er von der Paradontose eines Patienten mit Herzmuskelentzündung weiß, weil die Heilung einer Paradontose der Schlüssel für die Herzmuskelentzündung sein kann.
Udo Becker
Ich möchte nicht unterstellen, dass das Hintergrund der Frage sein könnte: Im Bereich des Versicherungswesens kann für einen z.B. Privatversicherten relevant sein, dass ein gegenwärtiger Behandler B nichts von Befunden des Arztes A erfährt. Das kann z.B. bei vorvertraglichenAnzeigepflichtverletzungen gegenüber einem Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen eine Rolle spielen.
Gruß
Rakete
Bei beiden können internistische und psychiatrische Befunde (nicht bloß wegen der Medikation) ganz erhebliche Bedeutung für ihre eigene Tätigkeit haben.
Schöne Grüße
MM
Ich verstehe. Vielleicht bin ich naiv. Aber ich kann nur auf offen gestellte Fragen antworten. Mit Fragen die versteckte Hintergründe enthalten, kann ich nichts anfangen.
Udo Becker
Nö.
Hi!
Du weißt doch gar nicht, warum das hier gefragt wird. Wieso kommst du dann so belehrend daher? Finde ich nicht gut.
Im Übrigen kenne ich einen Fall, wo alles ausgetauscht wurde und zu einer Zwangspensionierung geführt hat - der Gipfel des Mobbing. Da hatten alle Behörden ärztliche Auskünfte, für die man normalerweise unterschreiben muss. Unfassbar!
Ich finde es nachvollziehbar, dass man vorsichtig bleibt und nicht alles einfach so hinter dem Rücken der Patienten verschoben werden kann, wie es ihnen gerade passt.
Gruß, Diva
@DropDeadDiva : Das Problem der Weitergabe an Behörden und Versicherungen hatte ich ja irgendwann erkannt. Aber ich meine immer noch, dass auch der Austausch medizinischer Erkenntnisse zwischen den Ärzten dem Wohl der Patienten dient.
Udo Becker
< Ätzmodus on >Behördliches Handeln dient dem Wohl der Bürger, Personalisierung von Werbung durch Tracking dient dem Wohl des Konsumenten… scheiß auf den Datenschutz, Hurra! < Ätzmodus off >
Selbstverständlich kann es Sinn machen, dass Ärzte sich austauschen, aber nicht ohne (zumindest implizite) Genehmigung durch den Patienten. Das sollte doch wohl klar sein.
Findest du das auch noch, wenn dabei eine Zwangspensionierung gegen den eigenen Willen bei herauskommt, initiiert von den Vorgesetzten und Kollegen, die einen schon lange gemobbt haben?
Ob es dem Wohl des Patienten dient sollte doch immer noch der Patient entscheiden dürfen. Wenn du anderer Meinung bist wüsste ich gern deine Argumente, die nicht die Freiheitsrechte des Individuums beeinträchtigen.
Völlig unabhängig von irgendwelchem Mobbing oder so:
Ich möchte vielleicht bei einem neuen Arzt einen neuen Start, eine Diagnose, die nicht von Vordiagnosen geprägt ist.
Ich möchte vielleicht in einem dörflichen oder durch private Bekanntschaften geprägtem Umfeld nicht, dass der Arzt von bestimmten biographischen oder anderen Details aus meiner Krankengeschichte erfährt.
Ich kenne viele Ärzte (meine Frau, meinen Bruder, diverse Cousins und Cousinen, viele Freunde und Bekannte), da möchte ich nicht, dass völlig frei über meine Krankenakte verfügt wird. Ich behalte mir auch gegenüber meiner Frau, meinem Bruder, meinen Cousins, Freunden und Bekannten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Die dürfen viel, müssen aber nicht alles wissen.
Z.B. mit einer Widerspruchsregelung, wie sie für die Organentnahme nach dem Tod diskutiert wird.
Udo Becker
Da bin ich völlig anderer Meinung.
Bevor ich widersprechen kann, wurden die Daten wahrscheinlich schon längst ausgetauscht.
Warum soll ich gegen einen Verletzung meiner Rechte erst Widerspruch einlegen müssen anstatt dass die Verletzung meiner Rechte von vornherein ausgeschlossen ist und nur von mir selbst autorisiert werden kann?
Warum ist dir das eigentlich so wichtig, dass Ärzte hier machen können, was sie wollen und der Patient der letzte ist, der seine Rechte in diesem Zusammenhang wahrnehmen kann?
Was spricht für dich dagegen den Patienten, um dessen Daten es geht, erst zu fragen?
Hallo,
grundsätzlich sind auch Ärzte untereinander „Dritte“ im Sinne der Schweigepflicht, solange keine Schweigepflichtsentbindung vorliegt.
Eine Ausnahme kann es aber geben bei „aufeinander aufbauenden Behandlungen“ mehrerer Ärzte.
an andere Ärzte: Mit Sicherheit gut behandelt (mit-sicherheit-gut-behandelt.de)
&tschüß
Wolfgang
Unser Gesundheitssystem basiert auf einer Solidargemeinschaft. Ob jemand ärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, hängt nicht oder wenig davon ab, wieviel er in die Kasse einbezahlt. Es werden sehr oft Mehrfachuntersuchungen und Mehrfachbestimmungen gemacht, die man durch Weitergabe von solchen vorhandenen Daten sparen könnte. Ich jedenfalls befürworte eine Gesundheitskarte, die diesen Zustand verbessern würde und auch wissenschaftlich/statistisch große Vorteile böte. wenn da eine Funktion existierte ähnlich der Cookie Regelung im Internet, könnten ängstliche Patienten die Weitergabe an andere Ärzte (es gilt grundsätzlich eine ärztliche Schweigepflicht gegenüber der nichtärztlichen Öffentlichkeit) blocken.
Udo Becker