Ist es eigentlich in Deutschland rechtlich möglich, ein Girokonto, das auf einen Künstlernamen lautet zu eröffnen? Wie sieht das in anderen EU-Ländern aus?
Also ich denke, dass es nachweisbar und erkennbar sein muss, wer der genaue Kontoinhaber ist, zumindest hier in Deutschland. Also entweder man eröffnet hier ein Konto auf seinen tatsächlichen Namen, auf einen im Personalausweiseingetragenen Künstlernamen, oder aber auf den Namen der eingetragenen Firma eines bestehenden Unternehmens.
Schließlich muss jeder Überweisende auch wissen, an wen er eine Überweisung vornimmt, die Richtigkeit seiner Überweisung kontrolliern können und somit auch unterscheiden können zwischen anderen Kontoinhabern. Würde man einen frei wählbaren Namen zulassen, so könnte es auch passieren, dass sechs Konten auf den Namen „Spongebob“ oder ähnliches laufen, und man bei einer Überweisung an den einen nicht feststellen kann, ob man an den Richtigen übwerwiesen hat, oder nicht. Hätte man nun an einen frei erfundenen Künstlernamen überwiesen, müsste man versuchen die Richtigkeit des Kontos über die Bank festzustellen, was die Bank dann aber aufgrund der Verpflichtung zur Geheimhaltung der persönlichen Daten verweigern würde. Dann hätte ein Spongebob auf jeden Fall etwas erlangt. Ob es der richtige wäre wüsste man nicht.
Soweit ich weiß kann man in einigen EU-Ländern, wie Österreich, Schweiz und Lichtenstein jedoch ein Konto ohne Namen oder aber mit frei erfundenem Firmennamen eröffnen.
Dies stellt aber keine Rechtsberatung dar, sondern nur eine persönlche Meinung.
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Ist es eigentlich in Deutschland rechtlich möglich, ein
Girokonto, das auf einen Künstlernamen lautet zu eröffnen? Wie
sieht das in anderen EU-Ländern aus?
Einen Künstlernamen kann man sich seit Jahren schon nicht mehr in den Perso eintragen lassen. Das ist ja das Problem.
„Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht.“ Mit Verweis auf BGH NJW 1996, 997. „Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform Genüge getan.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudonym#Voraussetzung…
Somit bleibt es der Bank überlassen, ob sie für Atze Schröder ein Konto eröffnet unter diesem Namen, oder für Rosa von Praunheim. Da bei beiden selten ein Zweifel besteht, um welche Person es sich handelt.
Als Einschränkung wird in obiger Quelle nur das Immobiliengeschäft genannt: „Bei Grundstückskäufen sind Eintragungen im Grundbuch unter ausschließlicher Verwendung des Künstlernamens nach § 15 Abs. 1 a GBV nicht zulässig. Dieser darf jedoch zusätzlich zum Familiennamen eingetragen werden.“
Zur EU heißt es dort: „Im europäischen Reisepass und in die Ausweisdokumente vieler Länder können Künstlernamen (und auch Ordensnamen) eingetragen werden.“ Insofern sollte es in vielen Ländern ähnliche Regeln geben wie in D. - was man ja mal auf den rund 50 Länderlinks links oben in meiner Quelle recherchieren kann, wenn man die Sprache versteht (was bei mir nicht durchgängig der Fall ist:smile:.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hallo.Da ich mich in diesem Bereich nicht so gut auskenne hier mal ein Link.Ich hoffe er hilft ein wenig weiter:
http://www.juraforum.de/forum/markenrecht/kuenstlern…
Mfg,
Ist es eigentlich in Deutschland rechtlich möglich, ein
Girokonto, das auf einen Künstlernamen lautet zu eröffnen? Wie
sieht das in anderen EU-Ländern aus?
(…)
ja, man kann ein solches konto unter künstlernamen führen, sofern die eingetragen sind. wie das geht, bitte selbst rausfinden, (…). und nein, das geht nicht ohne eintragung in den ausweis, aus banken- und steuerrechtlichen gründen.
[Team] Netiquette
Ist es eigentlich in Deutschland rechtlich möglich, ein
Girokonto, das auf einen Künstlernamen lautet zu eröffnen? Wie
sieht das in anderen EU-Ländern aus?
Ihr Ton ist das Letzte!! Natürlich habe ich das ganze gegoogelt und dabei keine befriedigende Info gefunden. Es geht ja auch nicht um irgendwas, da will man schon auf Nummer sicher gehen.
Wenn Sie hier die Leute blöd anmachen, dann scheren Sie sich zum Teufel! Noch eine blöde Anmache und ich schalte einen Admin ein!!!
Ist es eigentlich in Deutschland rechtlich möglich, ein
Girokonto, das auf einen Künstlernamen lautet zu eröffnen? Wie
sieht das in anderen EU-Ländern aus?
Ich kann leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Peter-Wilhelm
Wenn der Künstlername anerkannt, also im Ausweis eingetragen ist, sollte das möglich sein.
Ich weiß von einer Freundin, daß sie sich einen zweiten Vornamen als Künstlernamen eintragen ließ, weil sie den so schön fand. Sie hat jetzt ganz offiziell zwei Vornamen.
liebe/r basil2013, bitte schalten sie einen administrator ein, wenn sie möchten. es ist offenbar wichtig und richtig, dass die problematik auf die agenda kommt, dass wir, die leuten mit echten problemen helfen wollen, mit solch unnützen anfragen strapaziert werden. wir investieren private zeit hier hinein.
mein ton war sichert ironisch, aber nicht das „letzte“, und ich habe niemanden „blöd angemacht“.
geben sie bitte einfach „girokonto künslername“ bei google ein und sie bekommen alle relevanten antworten auf einer seite. zeitaufwand: 1 minute.
ich danke ihnen für das überaus freundliche feedback und freue mich gegebenenfalls auf nachricht der administratoren. guten tag.
Soweit ich weiß, ist das aber seit 1.Nov. 2010 wieder möglich.
Siehe:§ 5P Abs. 2 Nr. 12 AuswG
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den in Absatz 4 Satz 2 genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:
Familienname und Geburtsname,
2.
Vornamen,
3.
Doktorgrad,
4.
Tag und Ort der Geburt,
5.
Lichtbild,
6.
Unterschrift,
7.
Größe,
8.
Farbe der Augen,
9.
Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland“,
10.
Staatsangehörigkeit,
11.
Seriennummer und
12.
Ordensname, Künstlername.
…
Oder siehe in http://de.wikipedia.org/wiki/Pseudonym
bei „voraussetzungen in Deutschland“.
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Einen Künstlernamen kann man sich seit Jahren schon nicht mehr
in den Perso eintragen lassen. Das ist ja das Problem.
§ 5 Abs. 2 Nr. 12 PAuswG sollte es oben heißen.
Hi,mail war im spam.
sorry ich weiß es nicht . ich würde einfach bei 1,2 banken nachfragen.
die müssen das wissen
gruß
dr.mo
Ist es eigentlich in Deutschland rechtlich möglich, ein
Girokonto, das auf einen Künstlernamen lautet zu eröffnen? Wie
sieht das in anderen EU-Ländern aus?
Hallo,
komme leider erst jetzt zum Antworten…
Also, man muss meines Erachtens einen Ausweis auf den Namen haben, auf den dann auch das Konto laufen soll…
Ich denke, dass es (wegen Geldwäsche etc.) wohl nicht so leicht gehen wird, aber sicher bin ich nicht.
lg
lumini