Hallo zusammen,
sind eigentlich die Guthabenzinsen eines normalen Girokontos Teil des Vertrages, den man zur Eröffnung des Kontos schließt?
Da ich aus religiösen Gründen keine Zinsen nehme, habe ich mal bei der DAB Bank die Unterlagen durchgesehen, aber nichts entdeckt. Habe ich den Passus einfach übersehen, oder ist es gängige Praxis, den Guthabenzins vertraglich nicht zuzusichern, damit man ihn, falls nötig, unkompliziert reduzieren oder abschaffen kann?
Ich meine jetzt nicht (oder nicht nur) die Höhe des Zinssatzes, sondern die Gewährung von Guthabenzinsen an sich.
Schöne Grüße,
Mohamed.