Girokonto oder Geschäftskonto bei online shop?

Hallo liebe Community,
ein Freund und ich wollen einen Onlineshop für T-Shirts erstellen und diese gewerblich vertreiben. Da wir eine Personengesellschaft gründen sind wir gesetzlich nicht verpflichtet ein Geschäftskonto zu eröffnen und spielen mit der Idee ein separates privates Girokonto zu eröffnen.
Ist dies generell möglich und wenn ja bei welcher Bank? Stand jemand schon mal vor der gleichen Frage und möchte seine Erfahrungen teilen?

Liebe Grüße

ein Freund und ich wollen einen Onlineshop für T-Shirts
erstellen und diese gewerblich vertreiben. Da wir eine
Personengesellschaft gründen sind wir gesetzlich nicht
verpflichtet ein Geschäftskonto zu eröffnen und spielen mit
der Idee ein separates privates Girokonto zu eröffnen.

Am besten noch ein kostenloses?

Für gewöhnlich finden die Banken das alles andere als witzig und untersagen die Nutzung für gewerbliche Zwecke. Ist ja auch logisch, denn das Konto würde kpl. anders genutzt und die Kalkulation der Bank basiert auf privater Nutzung.

Hallo,

vielleicht läuft das Ganze erst mal recht langsam an.
Die Bank wird dann aber schnell merken, daß die Kontobewegungen nicht einem Privatkonto entsprechen. Sie wird das Konto dann umstellen und die Konditionen „anpassen“.

Gruß Heinz

Hi,

kein Problem bei meiner Sparkasse. einfach hingehen und beraten lassen. Allerdings wird bei euch recht schnell zwingend ein Geschäftskonto notwendig werden, weil ihr sicherlich nicht auf Basis der Kleinunternehmerregelung arbeiten werdet - und spätestens dann werden die meisten Banken auf das Geschäftskonto verweisen…

Ich habe dort als Kleinunternehmer ein normales Privatgirokonto, allerdings unter der Voraussetzung, dass nicht „viele“ Geschäftsbuchungen laufen (Lastschrifteinzug und vergleichbares)

Wir hatten ein ähnlichen Fall und wollten ein Konto für eine gemeinsame Büromiete eröffnen, ohne dafür aber eine Personengesellschaft gründen zu müssen. Bei der Bank konnten wir ein kostenfreies Girokonto eröffnen und darüber alle Zahlungen abwickeln. Allerdings wusste die Bank auch, für was das Konto war.

Deswegen kann ich nur empfehlen mit den Banken Klartext zu sprechen. Wenn eine Bank euch ein Girokonto gibt, würde ich zudem auf eine Gesprächsnotiz bestehen, damit es später nicht heißt, „Wir haben von nichts gewusst“.

nicht verpflichtet ein Geschäftskonto zu eröffnen und spielen mit
der Idee ein separates privates Girokonto zu eröffnen.
Ist dies generell möglich und wenn ja bei welcher Bank?

Generell dürfen private Konten nicht gewerblich genutzt werden (das hast du bei Kontoeröffnung unterschrieben).

Ich würde einfach die Bank fragen, was möglich ist.

Wichtiger Hinweis:
Gerade bei einer Personengesellschaft ist es aus steuerlichen Gründen möglicherweise wichtig, dass die Personengesellschaft auch der Kontoinhaber ist. Denn alle Bescheinigungen des privaten Kontos sind auf dessen Inhaber ausgestellt.

Abgesehen davon werden bei Privatkonten oft Überweisungen an andere Zahlungsempfängertexte als den Name geblockt.
Wenn also der Inhaber Max Müller heißt, und die eingehende Überweisung geht an „Bürohasen GbR“, dann kommt das Geld oft nicht an.
Bei uns ist das zum Beispiel so, weil wir keine Lust haben, die Geldwäsche- Spezis anzulocken.

Ich an Eurer Stelle würde lieber die 6 oder 8€ monatlich für ein Geschäftskonto ausgeben, weil da die o.g. Dinge sauber geklärt sind.

BTW:
Wenn Du fragst, weil Du wegen Bonität kein Geschäftskonto bekommst: Das Onlinekonto (onlinekonto.de) bekommt jeder und jede Firma.

Grüße

Erdbeerzunge

Wat ess ne GbR?
Servus,

die Personengesellschaft in Gestalt einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hattet Ihr bereits in dem Moment gegründet, wo Ihr Euch über die Teilung der Miete geeinigt habt.

Schöne Grüße

MM

Fleischsalat mit Himbeersoße
Servus,

kannst Du bitte erläutern, was das hier:

allerdings wird bei euch recht schnell zwingend ein Geschäftskonto notwendig werden, weil ihr sicherlich nicht auf Basis der Kleinunternehmerregelung arbeiten werdet

um Himmels willen bedeuten soll, und auf welche Rechtsnormen Du Dich dabei beziehst?

Mit gruselndem Gruß

MM

Hi,

Servus,

kannst Du bitte erläutern, was das hier:

allerdings wird bei euch recht schnell zwingend ein Geschäftskonto notwendig werden, weil ihr sicherlich nicht auf Basis der Kleinunternehmerregelung arbeiten werdet

um Himmels willen bedeuten soll, und auf welche Rechtsnormen
Du Dich dabei beziehst?

auf keine - oder habe ich das behauptet? Es geht hier einzig und allein um die Ausweisung der MwSt bei der Kontoführungsgebühr, die i.d.R. bei Privatkonten eben nicht ausgewiesen wird. Will man diese aber bei der Umsatzsteuererklärung anrechnen, heißt das (zumindest bei der Sparkassen in BaWü) dass ein teures Geschäftsgiro benötigt wird.

Absolute Unternehmensziele von Michel Deutsch
Servus,

noja, offenbar hat das Wort „zwingend“ irgendeine Parallelbedeutung, die weder Duden noch Grimm noch Wahrig kennen.

Als USt-Experte kennst Du ja sicherlich § 4 Nr. 8 UStG - dann weißt Du auch, dass der Ausweis von USt auf Kontoführungsgebühren überhaupt nur dann möglich ist, wenn die Bank für die USt-Pflicht ihrer grundsätzlich USt-freien Umsätze optiert hat.

Allein wegen Vorsteuerbeträgen, die als Hintergrundrauschen zu subsummieren sind, ein Girokonto einzurichten, das man sonst nicht eingerichtet hätte, zeugt übrigens nicht grad von kaufmännischer Vernunft - ganz unabhängig davon, dass es nichts und niemanden gibt, der einen dazu zwänge.

Moral: Minimierung der Steuerbelastung und Gewinnmaximierung werden auch durch ständige Wiederholung nicht identisch.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo!

Es geht hier einzig
und allein um die Ausweisung der MwSt bei der
Kontoführungsgebühr…

Vorsteuer aus Dreieurofuffzig im Monat und überhaupt lausige Kontoführungsgebühren sollen eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl/Gestaltung einer Bankverbindung für ein Unternehmen sein? Sowas spricht für den echten Unternehmer mit kaufmännischem Durchblick :smile:

Erheiterte Grüße