Girokonto Rückbuchung nach Kontoschliessung?!

Hallo, ich brauche eure Hilfe!

Es wurden 75€ am Tag vor der Schließung meines Kontos von einer bekannten Betrugsfirma abgebucht.

Die Bank sagt Konto geschlossen! Ich wäre verpflichtet aufzupassen…

Kurz:

Am (DO)15. mittags kontrolliert - alles bestens!

Am (DO)15. Abbuchung EDATES -75€ (Noch nie was von gehört bis zu dem Tag…)
nachdem ich nachgeschaut habe…

Am (FR)16. Schließung des Kontos
bevor ich dazu kam es zu kontrollieren.

Am Montag 19. habe ich bei der Bank das erste mal vorgesprochen.
Und deutlich gemacht das es Betrug ist!

Bekomm ich das Geld irgentwie zurück?

Ich denke, die Bank muss die Lastschrift-Rückgabe ausführen. Wenn keine Einzugsermächtigung vorlag, beträgt die First für die Lastschrift-Rückgabe 13 Monate.

Ob sich die Bank im Falle einer Kontoschließung davon freistellen lassen kann, wage ich zu bezweifeln. Lies bitte das Kleingedruckte im Schließungsauftrag.

hast du das konto selbst gekündigt oder wurde es durch eine pfändung stillgelegt
? gruss nancy

ps: aus welchem grund ist das konto gekündigt?

Danke für die Antwort!

Ich brauche noch Tipps wie ich den Mitarbeiter Überzeugen kann das es möglich sein muss. Morgen gibt es wieder ein gespräch…Es war ein Umzugsservice der neuen Bank. Gibt es da vielleicht besonderheiten?

Ich habe den Umzug Service der neuen Bank genutz. Also normal gekündigt. Habe nur gekündigt weil ich mein Haus über eine andere Finanzier und zwei Konten unnötig sind.

Wenn es zeitlich so abgelaufen ist, wie oben beschrieben, dann muss es zur Kontoauflösung einen Kontoauszug mit den Abschlussbuchungen geben. Normalerweise können innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Abschlusses dagegen Einwendungen erhoben werden, was ja offensichtlich erfolgt ist. Mit welchen Argumenten will sich die Bank dem entziehen? Nur weil das Konto geschlossen wurde, ist die Bank noch nicht aus ihren Verpflichtungen entlassen.

Der Bank-Mitarbeiter muss nicht überzeugt werden, er sollte sich einfach an die Verträge halten.

ok,hm dann wirds schwierig
ich würde mal mit der neuen bank reden … den wenn ein sogennannter umzugservice stattfindet …müssten die neue bank ja eigentlich auch dein guthaben mit übernehmen …ähnlich wie bei handyverträgen wo man die rufnummer behält und nur der anbieter sich ändert .

wenn die dir nicht helfen können dann solltest du das geld abschreiben denn über einen rechtanwalt zu gehen lohnt sich nicht den wenn du wirklich an eine abzockerfirma geraten bist (was offensichtlich ist ) ist es schwer die drahtzieher ausfindig zu machen …da die abzocke immer über viele wege gemacht werden und die meistens im ausland enden …und im ausland hast du keine chance da das deutsche recht dort nicht greift !!!

gruss nancy

Dein Ansprechpartner ist der Banken- Ombudsmann.

Die Rechtslage kenne ich nicht.