kann Fr. Mayr der GIS-Gebühr entgehen, wenn:
- man noch nie eine GIS-Gebühr bezahlt hat
- man nie auf ein GIS-Schreiben reagiert
- man einen GIS-Vertreter vor der Haustüre sagt, man hat keine Empfangsgeräte
- man den GIS-Vertreter nicht in sein Haus lässt
Wir gehen hier natürlich davon aus, dass Fr. Mayr einen Fernseher hat, sie aber nicht zahlen will.
Darf der GIS-Vertreter von außen (außerhalb des Grundstückes von Fr. Mayr) durch ihr Wohnzimmerfenster blicken um nach einen Fernseher zu suchen? bzw. wäre dies für Fr. Mayr eine Beweislast?