Hallöschen.
Dat janze ist echt een Problem. Die Saiten können, wie Du schon richtig erkannt hast, als Würge- oder Gurgeldurchschneidende Werkzeuge klassifiziert werden. Daher müssen sie abmontiert werden und separat, unter Verschluss, befördert werden. Da der Korpus ohne Seitenbespannung nicht im Sinne eines Musikinstruments anerkannt wird, da als keulenartige Schlagwaffe verwendbar, muss es in Einzelteile, nicht Größer als 7,5 cm zerlegt werden. Eine Möglichkeit wäre, die Klampfenunbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen, was natürlich einen hohen, verwaltungstechnischen Aufwand mit sich bringt. Die andere - in dünne Scheibchen schneiden und als histologische Schnitte für Forschungszwecke deklarieren. Hierbei ist eine Sterbeurkunde mitzuführen.
Also - lass das Sperrgut zu Hause und kaufe am Ziel eine neue. Dürfte genauso teuer sein, wie die Beförderungskosten, mit dem Vorteil: Du hast einen Abschiedsgeschenk dabei.
Schönen Urlaub
Sch