GKV: AN oder Selbstständiger?

Hallo liebes Forum!

Herr Müller ist 50% angestellt und arbeitet selbstständig (Freiberufler). In der GKV war er in den letzten Jahren immer  als AN, da Gewinn aus Selbstständigkeit immer unter Arbeitseinkommen (keine Arbeitnehmer, wöchentliche Arbeitszeit unter 18 h).

In 2012 hat er nun aber 19067€ Gewinn aus der Selbstständigkeit, bei einem Brutto-Verdienst von 19221€. Netto bleiben davon 17649€, also weniger als der Gewinn aus der Selbstständigkeit.
Dieses hohe Gewinneinkunft ist einmalig und wird nicht mehr vorkommen.Wie reagiert nun die GKV darauf?
Vergleicht die Kasse das Brutto- oder das Netto-Einkommen mit dem Gewinn?
Was wird diese fordern?
Kann Herr Müller die Kasse überzeugen, dass die Selbstständigkeit trotz des hohen Gewinns nur nebenberuflich war, und er somit nur den ermäßigten Satz für nebenberuflich Selbstständige nachzahlen muss?

Herzlichen Dank für Rückmeldungen!

Hallo,

Dieses hohe Gewinneinkunft ist einmalig und wird nicht mehr vorkommen.Wie reagiert nun die GKV darauf?

Vermutlich wird sie erneut den sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen.

Vergleicht die Kasse das Brutto- oder das Netto-Einkommen mit dem Gewinn?

Die Einkünfte sind nicht das einzige Kriterium, es kommt auch auf das Verhältnis der Arbeitszeiten an.

Was wird diese fordern?

Das können wir nicht vorhersehen.

Kann Herr Müller die Kasse überzeugen, dass die Selbstständigkeit trotz des hohen Gewinns nur nebenberuflich war,

Das hängt von der Qualität seienr Argumente ab. Unmöglich ist es nicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Brutto zu Brutto ist die Angestelltentätigkeit immer noch leicht überwiegend. Außerdem kann doch sicher leicht dargelegt werden, dass der Zeitaufwand für die Selbstständigkeit unter dem Aufwand der Angestelltemtätigkeit liegt.

Was zahlt er denn bisher an die Kasse für die Selbstständigkeit ? Pflichtversicherte AN brauchen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit gar nichts zu zahlen ! Es gibt keinen ermäßigten Satz für Nebenberufler ! was ist gemeint ?

Gruss

Barmer

Hallo,
meine Antwort kennst du schon aus den Nachbarforum, aber ich frage auch hier -
wenn man als Arbeitnehmer schon seit Jahren bei der Kasse gemeldet ist - aus welchem Anlass prüft die Kasse hier ?. Ich kenne es aus der Praxis nicht, das wir jeden Arbeitnehmer regelmäßig befragen ob er nicht auch noch nebenher selbständig ist.
Gruss
Czauderna

So wie ich das verstanden hatte, wäre allein schon durch das überwiegende Einkommen aus der Selbstständigkeit die Entscheidung der Kasse klar. Dass das doch auch ins Verhältnis gesetzt wird, ist schon mal gut zu wissen, und klar ist die Selbstständigkeit zeitlich weniger als die AN-Tätigkeit!

Hr. Müller ist bis jetzt als AN versichert und zahlt weiter nichts.
Bei der GKV errechnet sich ja der Selbstständigen-Beitrag aus der Mindestbemessungsgrundlage von rund 2000€. Ich hatte aber schon des öfteren in Foren gelesen, dass Versicherte - trotz niedrigerem Einkommen, den Beitrag bemessen an den Höchstgrenze von knapp 4000€ zahlen mussten, anscheinend weil die Kasse das einfach so bestimmte. Grausige Vorstellung!
Das meinte ich mit dem „ermäßigten“ Satz.

Vielen Dank für die Antwort! Das hat mir schon viel weiter geholfen!

Vielen Dank für die Antwort! Das lässt Hr. Müller schonmal viel zuversichtlicher zu einem Gespräch mit der KK gehen!

Das hängt mit Frau Müller zusammen, die familienversichert ist und ein bisschen selbstständig. :smile:

Grüße und Danke!

Hallo,

maßgebend sind sowohl Einkommen wie auch Zeit. Und man muss ja Bruttogehalt gegen Gewinn setzen, denn man kann ja nicht hier Steuern abziehen und da nicht,

Es dürfte sich demnach nichts ändern.

Gruss

Barmer

Warum will er mit denen sprechen ?

(Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen würst.)

Gruss

Barmer

Meines Erachtens erfolgt ein Brutto-Vergleich. Andere Kriterien wie z.B. die Stundenzahl sind ebenso relevant.

Die Kasse muß aktuell (wieder) eine versicherungsrechtliche Beurteilung machen.

Gruß
OM

Zum ersten Mal muss Herr Müller dieses Jahr neben dem Auskunftsbogen der KK, den er jährlich wegen seiner familienversicherten Frau ausfüllen muss, auch seinen EkSt-Bescheid einreichen.
Bisher dachte Herr Müller das der Sachverhalt am Besten im persönlichen Gespräch geklärt wird. Oder?