Ich beziehe seit 2 Jahren eine betriebliche Altersversorgung (50€/ 12000€) und zahle dafür KEINE Krankenkassenbeiträge, da unter Mindestbetrag. In 3 Jahren ist eine weitere betriebliche Altersversorgung (ca. 11000€) fällig.
Wie verhält es sich dabei mit der Berechnung der Krankenkassenbeträge unter Berücksichtigung des dann halben Ablaufes (5 Jahre) der Erstversicherung und des gesamten Mindestbetrages (?? ca. 16000€ ???) bei Berechnung von Beiträgen für 10 Jahre?
Wo kann ich darüberhinaus qualifizierte Auskünfte bekommen Amt/ Behörde?
Wo kann ich darüberhinaus qualifizierte Auskünfte bekommen
Amt/ Behörde?
Bei deiner Krankenkasse!
Hallo,
die Betriebsrenten, also die lfd., bisher beitragsfreie und die neue, die durch die Kapitalisierung auf 10 Jahre verteilt wird, werden zusammengerechnet, und sind dann beide ggf. beitragspflichtig, wenn sie zusammen die Freigrenze überschreiten.
Gruss
Czauderna