Hallo Wissende!
Von einem Ehepaar ist ein Teil beamtet und PKV (Beihilfe etc.), der andere angestellt und GKV, versichert.
Nun wird der Angestellte berufserkrankt arbeitslos und hat keine Einkünfte außer aus einer BU, nach deren Höhe sich nun die GKV Beiträge richten.
Nach einer langen Zeit der Abbuchuneng fällt dem VN nun – warum auch immer – erst nach etlichen Monaten auf, dass die GKV in besagter Zeit keine Versicherungsbeiträge mehr abgebucht hat. D. h. also, dass er in dieser Zeit Krankenversichert war, aber die Abbuchung der Beiträge der GKV irgendwann und aus unerklärlichen Gründen, einfach aufgehört haben
Daraus ergeben sich zwei, bzw. drei Fragen:
Wie kann es dazu kommen, dass plötzlich von der GKV keine Beiträge mehr abgebucht werden. (Eine Lastschrift bzw. das bisherige Buchungsverfahren ist nie vom VN gekündigt worden)?
Kann sie überhaupt - und wenn ja, für welchen Zeitraum - Versicherungsbeiträge nachfordern, die sie - selbst verschuldet - versäumt hat, einzuziehen, bzw. , gibt es einen Verjährungszeitraum, ab dem die GKV keinen Anspruch mehr auf Beitragsnachzahlung des VN hat?
Vielen Dank!
Gruß d.