GKV, Beiträge werden nicht eingezogen

Hallo Wissende!

Von einem Ehepaar ist ein Teil beamtet und PKV (Beihilfe etc.), der andere angestellt und GKV, versichert.
Nun wird der Angestellte berufserkrankt arbeitslos und hat keine Einkünfte außer aus einer BU, nach deren Höhe sich nun die GKV Beiträge richten.

Nach einer langen Zeit der Abbuchuneng fällt dem VN nun – warum auch immer – erst nach etlichen Monaten auf, dass die GKV in besagter Zeit keine Versicherungsbeiträge mehr abgebucht hat. D. h. also, dass er in dieser Zeit Krankenversichert war, aber die Abbuchung der Beiträge der GKV irgendwann und aus unerklärlichen Gründen, einfach aufgehört haben

Daraus ergeben sich zwei, bzw. drei Fragen:

Wie kann es dazu kommen, dass plötzlich von der GKV keine Beiträge mehr abgebucht werden. (Eine Lastschrift bzw. das bisherige Buchungsverfahren ist nie vom VN gekündigt worden)?

Kann sie überhaupt - und wenn ja, für welchen Zeitraum - Versicherungsbeiträge nachfordern, die sie - selbst verschuldet - versäumt hat, einzuziehen, bzw. , gibt es einen Verjährungszeitraum, ab dem die GKV keinen Anspruch mehr auf Beitragsnachzahlung des VN hat?

Vielen Dank!

Gruß d.

Hallo,
wie es dazu kommen kann, das kann man hier nicht beantworten - das kann wirklich nur die Kasse selbst.
Dass die Beiträge nachgezahlt werden müssen, das ist sehr, sehr wahrscheinlich - tritt die Verjährung doch erst nach vier Jahren ein. Mein Rat - sich bei der Kasse melden und nachfragen - warum auch immer - es dazu kommen konnte. Sicher lässt sich die Kasse auf eine Ratenzahlung ein.
Gruss
Czauderna

Hallo, nachfordern kann sie 3 Jahre lang. Das Geld steht ihr ja zu. Sie hat es dem Kunden nur geliehen.

Viel spannender ist die Frage, ob diese Konstruktion überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist. Ist die BU-Rente so hoch, dass kein Beihilfeanspruch über den Gatten besteht ?

Viel Glück

Barmer

Sorry, 4 Jahre natürlich, wir sind ja in der Sozialversicherung.

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Hallo,

es kann sehr unterschiedliche Ursachen haben:

  • es gab Probleme mit der Bankverbindung (IBAN, Bankenfusion …)

  • das Konto war einen Monat nicht gedeckt und die Krankenksse hat daher die Abbuchung gestoppt

  • die Krankenkasse prüft aktuell, ob die Höhe der Einnahmen des PKV-Ehegatten Einfluss auf die Beitragshöhe der Ehefrau hat: Ehegatteneinstufung § 240 SGB V letzter Absatz

  • die Ehefrau hat einen Minijob aufgenommen und die Krankenkasse geht aber irrtümlich davon aus, dass es eine normale Beschäftigung ist und der Arbeitgeber die Beiträge zahlt

Ggf. wird alles noch komplizierter, wenn die Krankenkasse nicht die aktuelle Adresse der Versicherten hat oder die Post trotz richtiger Adresse Briefe an den Absender zurückgehen lässt (kommt leider immer wieder vor!).

Die Krankenkasse kann für das angefangene Jahr und vier volle Kalenderjahre die Beiträge nachfordern.

Der Nachforderungsbrief wird sehr wahrscheinlich innerhalb der 4 Jahre eingehen. Den Nachzahlungsbetrag am besten bereithalten.

Gruß
RHW

Moinsen,

Zunächst einmal Danke an euch, für die Antworten!

Zu deinem Lösungsversuch:

Trifft alles nicht zu.

Der Beitrag wurde wie schon erwähnt, per Bankeinzug gebucht. Diese Abbuchung wurde dann aber ohne erkennbaren Grund eingestellt.

Ja, das ist möglich, sollte aber auch keine Rolle spielen im Hinblick darauf, dass die Beiträge innerhalb des besagten tZeitraums so oder so gezahlt werden müssen.

Mich interessierten einfach nur die möglichen Gründe für die Einstellung der Abbuchungn und im Zusammenhang damit, dass aufgrund der mangelnden Notwendigkeit einer Kontrolle derselben, diese über einen so langen Zeitraum unbemerkt geblieben ist…und womöglich noch lange geblieben wäre. Über den Zeitraum der Nachforderungsberechtigung herrscht ja allseits Konsens. Bliebe eigentlich nur noch eine Fehlersuche beim buchungszuständigen Geldinstitut…!

Gruß d.

Gern geschehen!

Es gibt viele mögliche Ursachen:

  • Die Post stellt Briefe nicht zu. Dann erhält der Versicherte nicht die Infos der Krankenkasse. Jede Krankenkasse hat Versicherte, denen sie aktuell keine Post schicken kann, weil sie die Adresse nicht rausfinden kann (ein großer Teil davon ist unbekannt verzogen; es gibt aber auch immer wieder Postboten, die Briefe nicht an die korrekte Adresse zustellen). Dann gibt es im beschriebenen Fall zwei Ursachen, die zusammen auftreten.

  • bei der Krankenkasse hat es eine Verwechselung gegeben. Ein Doppelgänger hat einen neuen Arbeitgeber, Arbeitslosengeld oder eine Rente neu begonnen bzw. bekommen. Dies wurde aber irrtümlich bei den Daten der Versicherten eingetragen. In diesen Fällen kann es länger dauern, bis der Fehler der Krankenkasse auffällt.

Ich würde mich freuen, wenn der tatsächliche Grund später hier mal als Kommentar eingestellt würde.

Gruß
RHW

Versprochen! :wink:

Servus an alle,

bei diesem Vorgang war ein Statuswechsel der Grund. (von Pflichtmitglied auf freiwilliges Mitgliede) normalerweise fragt die GKV nach wo man versichert ist, aber wurde hier wohl bei dieser verschlampt.

Rückfordern können die, wie es ein Vorredner richtig beschrieben, bis zu 3 Jahre.

Wenn man angestellt ist, wird automatisch vom AG der Beitrag vom Bruttolohn abgezogen und an die GKV überwiesen.

Wenn das Angestelltenverhältnis aufgelöst wird, und dann nur noch eine BU-Rente bezieht, ist man freiwilliges Mitglied und man muss sich bei der GKV mit einem neuen Antrag als freiwilliges Mitglied melden.

Versicherungsfehlzeiten darf es seit Einführung der Versicherungspflicht nicht geben.

Also, man muss sich selber darum kümmern.

Mich wundert zwar noch aktuell, warum kein ALG 1 beantragt wurde, aber vermutlich ist die BU-Rente ziemlich hoch.

Bei Einkommen bis 18000 Euro müsste sogar ein Anspruch auf Beihilfe bestehen.
Man hätte sich sogar in einen Tarif einer PKV versichern können, da Kontrahierungszwang für 6 Monate besteht, nachdem der Anspruch erstmals entstanden ist. Hier kann man sich privat versichern, und der Privatversicherer kann max. 30% Risikozuschlag verlangen. Und man hätte sogar dadurch bessere Leistungen als in der GKV.

Ich sehe das hier folgendermaßen: Es wurde einfach vergessen, dass man sich selber darum kümmert.

Ich habe dafür zwar Verständnis, weil bei Vorliegen einer Berufsunfähigkeit einfach Probleme auf einen zukommen, aber leider sind wir hier in Deutschland auch etwas erzogen, dass der Staat für uns sorgt. Leider sind diese Zeiten vorbei, dass einem alles abgenommen wird.

Evtl. konnte ich weiterhelfen.

viele Grüße aus Oberbayern

der Nettoberater

Servus,

ALG 1 wurde wohl erhalten, war aber befristet und ausgelaufen, Auf ALG 2 (Hartz IV) bestand kein Anspruch, weil das Einkommen - verbunden mit der Unterhaltspflicht - des Ehepartners zu hoch war.
Daraufhin erfolgte eine freiw. Pflichtversicherung in der GKV, mit Beiträgen auf Basis der BU. Diese Beiträge wurden auch immer abgebucht…und auf einmal nicht mehr, zu einem Zeitpunkt, an dem eben keine besonderen Dinge wie eine Statusänderung, oder Änderung von Bankdaten etc. stattgefunden hat. Auch keine Fusion von GKVs etc…

Grüße
d.

Ein ganz klein bisserl ot.

Auch Krankenkassen machen Fehler, die später nicht mehr nachvollzogen werden können. Ich hatte eine Mitarbeiterin zum 30.11.2015 abgemeldet, weil sie die Krankenkasse gewechselt hat. Die alte Krankenkasse hat weiter lustig die Beiträge abgebucht. Auf meine Nachfrage, ob denn vielleicht die Abmeldung untergangen ist, kam die Antwort, nein die wäre da, aber irgendjemand hat vergessen, die Mitarbieterin auch im System abzumelden und die Beiträge wurden weiterhin eingezogen.

Data

Hallo,

Überall wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht, auch bei denen in GKVs.
Sie sind da um korrigiert zu werden - so es denn geht - und um aus/von ihnen zu lernen.
Die Frage ist nur, ob und wann man ihnen auf die Schliche kommt…

Aber trotzdem, Danke! :wink:

Gruß
d.