Hi!
für die GKV ist (für eine spätere Aussteuerung) wichtig, ob es
sich um die gleiche Erkrankung handelt. Deshalb beginnt dort
der Zeitraum mit der 2.Erkrankung.
Das halte ich für widersprüchlich, da die Abmeldung des AG nach dem „anderen“ Zeitraum gemäß des „Grundsatzes der Einheit des Verhinderungsfalls“ im Extrembeispiel 41 Tage früher erfolgen würde …
Das Krankengeld wird davon unabhängig gezahlt, wenn die LFZ
endet. (Wenn z.B. wegen neuer Beschäftigung noch kein Recht
auf LFZ besteht, auch ab 1.Tag)
Ähm, Krankengeld wird nie ab dem 1. Tag gezahlt sondern beginnend mit dem Tag NACH der Feststellung, in Deinem Beispiel also frühestens ab dem 2. Tag …
Gruß
Guido