Ich bin seit 13 Jahren Rentner und mit meiner Frau gesetzlich familienversichert.
Meine Frau hat von Ihren Eltern ein Waldstück in der ehemaligen DDR geerbt. Im Jahr 2010 wurde Holz geerntet. Der Holz-Erlös von 6890 € wurde plus Einkommen aus Verpachtung (2800€) auf mein Konto überwiesen.Wir waren wegen zu geringem Einkommens von der Steuer befreit, für 2010 muß ich deshalb erstmals wieder einen Antrag stellen.
Blauäugig versäumt habe ich aber die Mitteilung an die Krankenkasse.
Muß meine Frau für 2010 rückwirkend den feiwillig gesetzlichen Mindestbeitarag zahlen?
Muß ich mit Säumniszuschlägen rechnen, in welcher Höhe?
Mein Steuerberater meint,dass meine Frau mich für meine administrative Arbeit sozusagen entlohnen kann, so dass ihr Einkommen die 385 € /Monat nicht überschreitet.
Ende 2012 sind wieder Holzerträge angefallen. wie und wann sage ich es meiner BKK?Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Hanne,
das Einkommen der BKK formlos, oder anrufen ob es ein Formular dafür gibt mitteilen.
Steuerlich kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Sorry,
MfG
-Leo!
Hallo,
die Frage habe ich bereits beantwortet.
Gruss
Czauderna