Ich bin seit 13 Jahren Rentner und mit meiner Frau gesetzlich familienversichert.
Meine Frau hat von Ihren Eltern ein Waldstück in der ehemaligen DDR geerbt. Im Jahr 2010 wurde Holz geerntet. Der Holz-Erlös von 6890 € wurde plus Einkommen aus Verpachtung (2800€) auf mein Konto überwiesen.Wir waren wegen zu geringem Einkommens von der Steuer befreit, für 2010 habe deshalb ich erstmals wieder einen Antrag gestellt.
Blauäugig versäumt habe ich aber die Mitteilung an die Krankenkasse.
Muß meine Frau für 2010 rückwirkend den feiwillig gesetzlichen Mindestbeitarag zahlen?
Mit welchen Säumniszuschlägen muß ich rechnen?
Mein Steuerberater meint,dass meine Frau mich für meine administrative Arbeit sozusagen entlohnen kann, so dass ihr Einkommen die 385 € /Monat nicht überschreitet.
Ende 2012 sind wieder Holzerträge angefallen. wie und wann sage ich es meiner BKK?
Hallo,
bei den 6890 € handelt es sich meines Erachtens nach um eine einmalige Einnahme, also nicht um Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit.
Demnach sind die für die Familienversicherung nicht massgebend.
Anders sieht es da mit den 2800,00 € aus Verpachtung aus, die werden angerechnet, ergeben abewr pro Monat nicht mehr als 233,33 €, also unter der Grenze. Wenn sonst keine Einnahmen existieren sehe ich die Familienversicherung weiterhin als gegeben an.
Was die Kasse könnte in diesem Fall, sie könnte (ich bin wie gesagt da anderer Meinung) bei deiner Ehefrau von einer selbständigen Tätigkeit ausgehen und dann alle Einnahmen über das Jahre verteilen - das hätte das Ende der Familieinversicherung zur Folge.
Gruss
Czauderna
…wobei er ja schreibt, dass nun erneut Einnahmen vorhanden gewesen sind. In dem Fall würde ich auch fast dazu tendieren, hier eine selbst. T. zu festzustellen.
In der Tat kein einfacher Sachverhalt. Man könnte (mangels weiterer Daten) nun auch spekulieren und den Sachverhalt ausdehnen - was ich meine: Evtl. macht es Sinn, dass Sie das Grundstück und somit die Einnahmen aus VuV und der „selbst. Tätigkeit“ auf Dich überschreibt.
Da könnte man evtl. (zumindest in Bezug auf die KV) die günstigste Dauerlösung erzielen. Steuerrecht wäre aber ne andere Sache.
Wie gesagt: Da fehlen genauere Daten. Wobei ich mir jetzt auf Anhieb nicht mal sicher bin, wer hier eigentlich wie und über wen versichert ist.
Verrate uns doch mal,
wer Stammversicherter ist,
auf welcher Grundlage er/sie versichert ist und
welche Einnahmen der/die Familienversicherte hat.
PS: Habe Deinen Beitrag nochmal GANZ genau gelesen. Ich gehe davon aus, dass Du als Rentner Mitglied bist und Deine Frau über Dich in der Familienversicherung. Korrekt?
Frage dann: Freiwillig versicherter Rentner od. pflichtversichert?
FÜR DIE ZUKUNFT: Es KÖNNTE Sinn machen, das Grundstück auf Dich zu überschreiben. Somit wären die Einnahmen aus VuV und „selbst. Tätigkeit“ Deine. FALLS Du pflichtversicherter Rentner bist, KÖNNTE man da evtl. eine nebenberuflich selbst. Tätigkeit draus stricken. Du WÜRDEST dann weiter pflichtversicherter Rentner bleiben, zahlst Beiträge aus Arbeitseinkommen, aber keine Beiträge auf die Einnahmen aus VuV. Das KANN aber wieder steuerrechtliche Auswirkungen haben…
Sooo viele Konjunktive! Gib uns doch mal mehr Infos.
Für die Vergangenheit: Wie gesagt - das ist nicht ganz leicht. Wie Guenter schon sagt, kann die KK rückwirkend die Familienversicherung beenden. Auf Grund erneuter Einnahmen gehe ich davon sogar aus. Das wäre dann „der saure Apfel“ in den man beißen muss. Möglich wäre (Spekulation mangels Infos) evtl. auch hier eine nebenberuflich selbst. Tätigkeit. Müsste man mit der KK abklären. Die Beiträge WÜRDEN dann bei ca. 140,- bis 150,- EUR mtl. liegen.
Naja, kurzum: Da werdet Ihr definitiv noch einiges mit der KK und ggf. dem Steuerberater besprechen müssen.
Noch einmal zu Deiner abschließenden Frage: SOFORT!!! Teilt man seiner KK immer und sofort jegliche Einkommensänderung mit, kommt man nicht in die Situation, in der Ihr jetzt seit. Abgesehen davon seit Ihr dazu verpflichtet, sowos sofort der KK mitzuteilen…
Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung.
Zur Beantwortung der offenen Fragen:
Unser Familieneinkommen besteht aus meiner Rente, meiner Betriebsrente und der Pacht ( 2800 €). Mit diesen Einkommen liegen wir unter der steuerpflichten Grenze für Ehepaare (ca. 15000). Nur 2 mal,in 2010 und 2012 wurde beim Durchforsten Holz geerntet. Der Erlös, auf mein Konto überwiesen, führte nur in diesen Jahren zur Steuerpflicht.
Die steuerliche Situation macht mir weniger Sorgen, die Krankenkassensituation ist für mich unübersichtlicher.Vor allem weil vor einigen Tagen im Radio erstmals von einem Säumniszuschlag von 5%/Mon. gehört habe . Ich bin in der Pflichtversicherung für Rentner, meine Frau ist über die Familienversicherung mitversichert. Muß meine Frau für 2010 und 2012 aus der Familienversicherung ausscheiden?
nochmals vielen Dank
Hallo,
ich bleibe bei meiner Einschätzung - keine lfd. (regelmäßiges Einkommen)durch den Holzverkauf - ich sehe auch keine Selbständigkeit
und die lfd. Einkünfte überschreiten nicht die Grenzer für die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
Besten Dank für Ihre Einschätzung. Ich wünsche schöne Frühlingstage