Hallo,
ein Selbständiger ist freiwillig in der GKV versichert (es gibt dafür Gründe, die sind hier unwichtig). Die GKV berechnet die üppigen Beiträge nach den EK-Steuerbescheiden.
Zugrunde liegen die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (und andere Einkünfte, die hier aber nicht zu finden sind).
Der Selbständige „bekommt“ als Teil seines Einkommens aus seinen Rechnungen einen nicht zu vernachlässigenden Posten für Fahrten als Fahrtkostenerstattung (Pflege- und Heilberuf, für Hausbesuche). Dem Gefühl nach handelt es sich nicht um Einkommen, sondern eben um eine Fahrtkostenerstattung. Ist die wirklich auch beitragspflichtig in der GKV? Gibt es überhaupt mögliche Abzüge vom Brutto vor der Berechnung der Beiträge? Ich finde da nichts zu bei der online-Suche, deshalb hoffe ich hier auf Experten.
Danke und Grüße ynot
Du hast Einnahmen (Fahrkostenerstattung) und Ausgaben (Abschreibung KFZ, Betriebsstoffe, Versicherungen, …).
Solltest du vergessen haben, die Ausgaben bei der Steuer anzugeben? Sicher nicht.
Wenn du deine Fahrtkosten ganz exakt und ohne Gewinn kalkulierst, dann gleichen sich Einnahmen und Ausgaben auf Grund der KFZ-Nutzung aus, sie erhöhen dann weder das Einkommen noch die Steuern oder GKV-Beiträge darauf.
Hallo,
grundsätzlich wird das, was im Einkommensteuerbescheid als Einkommen ausgewiesen ist für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
Wenn also der Posten „Fahrkosten“ auch im Steuerbescheid unter Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit/Gewerbetrieb enthalten ist, dann besteht auch hier Beitragspflicht.
Mich würde interessieren welche anderen Einkünfte gemeint sind, die nicht im Einkommensteuerbescheid stehen -Miete und/oder Pacht und Kapitalerträge können es ja nicht sein.
Die Antwort auf die Frage lautet - nein, Abzüge von den im Steuerbescheid stehenden Beträgen sind grundsätzlich nicht möglich, wobei z.B. aber Einnahmen, die lt. Steuerbescheid nur dem Ehegatten oder der Ehegattin zugeordnet werden können, nicht für die Beitragsberechnung herangezogen werden.
Gruß
Czauderna
Moin,
eben, es geht ja nicht um die Steuer.
Die „Einnahmen“ werden sozusagen direkt für Ausgaben verwendet, die nicht im Geldbeutel landen, deshalb meine Frage, ob die für die Berechnung von den GKV Beiträgen hinzugezogen werden. Hätte man keine Fahrtkosten, hätte man keine Einnahmen (die Ausgaben dazu interessieren ja nur die Steuer) und diesen Betrag weniger Einnahmen. Das bedeutet ja eine Ungleichbehandlung der reisenden gegenüber den stationären Dienstleister.
Wahrscheinlich ist dies ein Grund, warum so wenig selbständige die GKV mittragen ;-(
Grüße
Hallo,
sehe ich nicht so - aus meiner Erfahrung heraus kann ich nicht sagen, dass sich, bei uns hauptberuflich Selbständige wegen der Heranziehung der Fahrkosten beschwert hätten.
Die Krankenkasse dröseln keine Einkommenserklärungen auf, sondern nehmen das Ergebnis der Einkommensteuerbescheide.
Es ist auch nicht so, dass so wenig Selbständige die GKV mittragen. Es ist vielmehr so, dass der Personenkreis der hauptberuflich Selbständigen erst gar nicht zum aufnahmefähigen Personenkreis der GKV gehört. All diejenigen, die als hauptberuflich Selbständige der GKV angehören waren entweder schon vor Beginn ihrer hauptberuflichen Selbständigkeit bereits in der GKV versichert oder kamen aus der Familienversicherung, d.h. die haben von ihrem „Weiterversicherungsrecht“ gebrauch gemacht. Da gilt für die Beamten übrigens auch.
Das heißt, dass der Gesetzgeber will eigentlich gar nicht, dass dieser Personenkreise unter den Schutz der GKV gestellt wird
Gruss
Czauderna
Dann ist das bei mir anders als bei dir.
Meine GKV will den letzten Einkommensteuerbescheid sehen und berechnet daraus den Beitrag.
Beim „Einkommen“ sind von den Einnahmen (u.a. auch Fahrkostenerstattungen) die Ausgaben (u.a. auch KFZ-Kosten) bereits abgezogen.
Wenn du „Einnahmen“ aus Fahrkostenerstattungen generierst, ohne anrechenbare Ausgaben dafür zu haben (WIE?), dann schlagen diese Einnahmen natürlich voll bei der Berechnung des GKV-Beitrags durch (m.E. auch zu Recht).
Ich glaube aber nicht, dass es bei dir anders ist - du denkst „Moment, bei diesen Einnahmen habe ich doch auch Ausgaben gehabt, das sind doch eigentlich eher so durchlaufende Posten.“ - aber deine Ausgaben wurden doch (hoffentlich) bereits berücksichtigt und gegen die Einnahmen verrechnet.
Der GKV-Beitrag errechnet sich nicht aus der Summe aller Einnahmen, sondern aus dem Einkommen.
Du meinst, dass es nicht so VIELE sind, oder?
(Ich gehöre dazu. Ich habe viele Anrufe von PKV-Verkäufern bekommen, die haben meistens direkt aufgelegt, wenn ich fragte, wie hoch der Beitrag für jemanden mit [chronische Erkrankung] sei.)
Hallo,
ich habe eigentlich zitiert.
Was den Rest betrifft - ich denke, das ist allgemein bekannt, bei der GKV geht es nur nach dem Einkommen, bei der PKV nur nach Alter (früher auch noch Geschlecht) und Gesundheitszustand.
Da ist es dann auch nicht verwunderlich, dass immer mehr PKV-Versicherte im reifen Alter versuchen noch einen Weg in die GKV zu finden.
Gruss
Czauderna
ich glaub, ich habe es begriffen, danke