GKV für Altersrentner

Hallo liebe Experten,

es wird glaubhaft behauptet, daß ein Zurück aus der PKV in die GKV mit höherem Lebensalter bzw. Altersrentner praktisch gar nicht möglich sei. So ist ein Altersrentner z. B. nur dann Pflichtversicherter in der GKV, wenn er mindestens 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der GKV pflichtversichert war.

Manche Selbständige haben nun folgende „Idee“: Sie lassen sich vor dem 55. Geburtstag im Rahmen einer Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit pflichtversichern in der GKV und hoffen offenbar, dann als Rentner in der GKV bleiben zu können.

Nach Studium der entsprechenden §§ des SGB V bin ich der Meinung, daß für diese Altersrentner, wenn überhaupt, im Prinzip nur eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich ist.

Ist diese Annahme richtig?

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

es wird glaubhaft behauptet, daß ein Zurück aus der PKV in die
GKV mit höherem Lebensalter bzw. Altersrentner praktisch gar
nicht möglich sei. So ist ein Altersrentner z. B. nur dann
Pflichtversicherter in der GKV, wenn er mindestens 9/10 der
zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der GKV
pflichtversichert war.

Kleine Korrektur: Wenn er mindestens 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der GKV versichert war (ggf. auch freiwillig)

Manche Selbständige haben nun folgende „Idee“: Sie lassen sich
vor dem 55. Geburtstag im Rahmen einer Aufnahme einer
nichtselbständigen Tätigkeit pflichtversichern in der GKV und
hoffen offenbar, dann als Rentner in der GKV bleiben zu
können.

Das geht; die betreffende Person kann sich freiwillig GKV versichern, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Rentenbeginn mindestens 24 Monate oder unmittelbar vorher mindestens 12 Monate in der GKV versichert war. Dieses Beitrittsrecht ist an eine Frist gebunden. Der Rentner muss unmittelbar vor Rentenbeginn pflichtversichert gewesen sein.

Nach Studium der entsprechenden §§ des SGB V bin ich der
Meinung, daß für diese Altersrentner, wenn überhaupt, im
Prinzip nur eine freiwillige Versicherung in der GKV möglich
ist.

Ist diese Annahme richtig?

Vollkommen.
Gruß und frohe Pfingsten

es wird glaubhaft behauptet, daß ein Zurück aus der PKV in die
GKV mit höherem Lebensalter bzw. Altersrentner praktisch gar
nicht möglich sei. So ist ein Altersrentner z. B. nur dann
Pflichtversicherter in der GKV, wenn er mindestens 9/10 der
zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in der GKV
pflichtversichert war.

Kleine Korrektur: Wenn er mindestens 9/10 der zweiten Hälfte
seines Erwerbslebens in der GKV versichert war (ggf. auch
freiwillig)

Stimmt, habe ich übersehen.

Vielen Dank und frohe Pfingsten zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Ja,

denn mit diesem Umweg erwerbt man zwar das Recht auf freiwilige Weiterversicherung in der GKV auch als Rentner, aber da ja die 9/10 nicht mehr erfüllt werden können, wird man nicht pflichtversichert.

Viel Glück

Barmer